Mietwohnung im Mehrfamilienhaus: Wer zahlt für Bauarbeiten am Haus?

Was hast Du denn bitte für einen Mietvertrag, einen für eine Wohnung oder einen für eine Eigentumswohnung?

Hä wie? Einen einfachen Wohnraum-Mietvertrag.

9 Antworten

Ich gehe davon aus, der Vermieter zahlt die Kosten für, wie die Schweizer sagen würden, allfällige (Wartungs)arbeiten (im deutschen gibt es einfach kein passendes Wort mit der Bedeutung, das noch halbwegs gut klingt) bezahlt der Vermieter und rechnet Kosten dafür über die Nebenkosten ab (die ja auch die Inhaber von Eigentumswohnungen zahlen, denn auch sie beziehen ja Wasser, ggf Warmwasser und Heizung).

Größere Sachen wie Sanierungsarbeiten, zahlt dann auch erstmal der Vermieter, rechnet er dann aber sicher individuell mit den anderen Wohnungseigentümern nach den jeweiligen Anteilen ab, die nicht ihm gehören. An die Mieter kann er es in Form einer Mieterhöhung weitergeben, mit der er seinen Anteil dieser Ausgaben über einen gewissen Zeitraum auf diese umlegt

In meinem Bestand werden Kosten und Lasten meist verteilt aufgrund der Vereinbarungen in der Teilungserklärung.

Was da so alles anfällt, kannst Du aus der wohnungsbezogenen Abrechnung, die ja der Vermieter Dir zu zeigen hat, so die Gerichte hier bei uns, ersehen kannst.

Was Du davon zu wuppen hast, ergibt sich aus dem Mietvertrag.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Im Mietvertrag ist nur geregelt, dass ich für Kleinreparaturen bis 100€ aufkommen muss. Die maximalen Kosten dafür sind jedoch auf 8% der Jahresmiete pro Jahr gedeckelt.

@chris981716

Den Mietvertrag halte ich für bedenklich, kann doch der liebe Vermieter die Vorgaben vom BGH für die BK-Abrechnung gar nicht erfüllen. Die 100 EUR betreffen nur die Wohnung.

@schleudermaxe

Sorry, aber ich verstehe nicht, was du mir damit sagen willst... Der Mietvertrag ist halt ein Standardmietvertrag. Monatlich ist da eben eine Betriebskostenvorauszahlung zu zahlen (in meinem Fall 180 Euro inkl. Heizkosten).

@chris981716

Die Betriebskosten sind in erster Linie für Heizung, Wasser/Abwasser, ggf. Warmwasser, Müll und solche Dinge gedacht. Auch Hausmeisterservice, Gebädereinigung, Winterdienst... werden darüber abgerechnet, sowie Beiträge für den "Allgemeinstrom" also Licht in Treppenhaus, Keller (Gang), Tiefgarage...; Aufzug und Kosten für die Wartung und ein Teil, der für etwaige Reparaturen an allgemein genutzten Räumlichkeiten anfällt(Wenn z.B. die Wartungsfirma für den Aufzug ein Teil austauscht, das nicht durch die Fixen Kosten der turnusmäßigen Inspektion abgedeckt ist)

@chris981716

Alles gut, wenn eine ETW gemietet wird, werden die Kosten und Lasten durchgereicht wie bei einem Einfamilienhaus. Es gibt also eigentlich also keine Abrechnung, so ja auch Blank und Börstinghaus.

Bei einer Mietwohnung müssen alles Kosten und Lasten des Grundstücks in eine Abrechnung eingestellt und verteilt werden. Wie Dein Vermieter an diese Beträge der anderen Eigentümer kommen will, erschließt sich auch mir nicht.

@schleudermaxe

Und warum solltest Du auch Kosten und Lasten der anderen Wohnungen anteilig übernehmen sollen?

Derlei Arbeiten sind nicht umlegbar, da keineModernisierung. Deshalb gehen sie allein zu Lasten der Vermieter bzw. Eigentümer der Wohnungen.

Die Kosten tragen die Eigentümer. Natürlich kann ein Vermieter jedoch die Kosten prozentual auf den Mieter umlegen. Abhängig ob die Neuerung einen Mehrwert für die Wohnung brachte. Sonst, bei Verschönerungen, ist es sein Problem.

Natürlich kann ein Vermieter jedoch die Kosten prozentual auf den Mieter umlegen.

Diese Kosten ganz gewiss nicht, sind keine Modernisierungsmaßnahmen.

Der Mieter zahlt seine Miete + umlagefähige Betriebskosten, nicht mehr. Die Eigentümer müssen Hausgeld zahlen, das ist für solche Unfälle gedacht.