Mein Exfreund möchte rückwirkend die Miete von mir!

14 Antworten

Wir haben 5 Jahre zusammen gewohnt und standen beide im Mietvertrag.

Dann schuldet ihr dem VM grds. gesamtschuldnerisch die vereinbarte Miete. Auf das elterliche Verhältnis der VM zu einem der M kommt es nicht an.

Habe Ihn ab diesen Zeitpunkt monatlich meinen Mietanteil bar gegeben. Als unsere Beziehung langsam in die Brüche ging, schriebe er die "Rückstände" der Miete zusammen.

Was hat eure Beziehung zueinander mit der gemeinsamen Zahlungsverpflichtung zu tun?

Du hast weiterhin dort gewohnt, aber deinen Mietanteil nicht so bezahlt, dass Rückstände aufliefen?

Könnt Ihr mir einen Tipp geben?

  1. Ohne Beweis des Gegenteils, ist die Miete eines gemeinsamen MV nach billigem Ermessen auch gemeinsam zu tragen. Deine Unterschrift unter den MV ist deine Zustimmung, dafür aufzukommen :-)

  2. Neben dem Anscheinsbeweis spricht deine regelmäßig entrichtete Mietbeteiligung dafür, dass du mit eigenem, ausreichendem Einkommen nunmher hälftig die geschuldete Monatsmiete mitttragen musstest. Denn warum sollte dein Freund die Wohnung weiterhin allein finanzieren? Dies aus beziehungstechnischen Gründen zu unterlassen, war unbillig. Sogar die VM könnten dich wirksam gem. MV auf die fehlende Mietzahlung verklagen, falls die Klage des Mitmieters nicht durchdringen sollte (wofür es nach der Fallschilderung allerdings keinen Hinweis gibt).

Bevor es zu teuren Mahnbescheiden, Zahlungsklagen und, als Verzugsschaden von dir zu tragen, ebenso zu Anwaltskosten kommt, würde ich

  • die Forderung anerkennen (dir selbst ist eher klar, dass du dort gewohnt, also Mietnutzen gezogen hast, dafür zur anteiligen Zahlung im Rahmen deiner Möglichkeiten jederzeit verpflichtet warst)

  • Ratenzahlung der offenen Beträge vereinbarst.

Zumal neben dem finaziellen Aspekt die emotionale Komponente zahlreich folgenden Schriftverkehrs, Verhandlungstagen und Zusammentreffen mit deinem Ex ehr nichts ist, was man sich sich in der geringen Erfolgsaussicht auf Klageabweisung wirklich antun sollte.

Noch einmal: die VM können dich auch noch gesamtschuldnerisch jederzeit auf Zahlung verklagen - kannst du überhaupt die Barzahlungen deines Mietanteils nachweisen? Quiittungen?

G imager761

Rasty1988 
Fragesteller
 29.12.2011, 12:52

Kein dies nur über meine Kontoauszüge nachweisen. Jedoch habe ich es nicht schriftlich, dass er den Betrag auch erhalten hat. Generell besteht keine Rückstand zum VM. Dieser hat jede monatliche Zahlung fristgerecht erhalten. Die "Rückstände" gelten ausschließlich von mich an meinen Exfreund.

imager761  29.12.2011, 13:33
@Rasty1988

Du scheinst da etwas blauäugig an die Sachen zu gehen, vlt. erst durch manchen Kommentar bestärkt, du hättest nichts zu befürchten :-(

  • Dir ist schon klar, das dein Ex Sohn der Vermieter ist?

  • Das du unverändert immer noch (!) einen gültigen Mietvertrag zu erfüllen hast, den du offenbar nicht gemeinsam mit deinem Freund rechtswirksam gekündigt hast?

  • Dass die VM dich allein ("gesamtschuldnerisch") auf Zahlung der Monatsmiete seit deinem Auszug verklagen könnten?

  • Das eine Aussage der Eltern, wonach sie bezeugen können, dass du mit eigenem Einkommen dich hälftig an der Miete beiligen würdest, deinem Exfreund (ihrem Sohn!) in einer Zahlungsklage obsiegen lässt?

Ich kann nicht beurteilen, was aus Enttäuschung und Frust in der Familie alles möglich sein kann.

Allein das Risiko, durch Prozesskosten erhöht, würde ich dennoch sorgfältiger abwägen: du hast nichts, was du dem entgegensetzen könntest :-O

Deine Entscheidung, 3600 EUR, durch Prozesskosten auf 5.105 EUR oder gar 6.785 EUR nach Berufung zu erhöhen.

Oder in einem gemeinsamen Gespräch aller Beteiligten die Forderung beispielsweise um 1/3 reduziert anzuerkennen und durch Angebot einer Ratenzahlung mit 24 x 100 EUR gegen allseitigen Forderungsverzicht schriftlich vereinbart zu erfüllen.

Bedenke bitte auch den denkbaren Gesichstverlust und den emotionalen Aspekt einer ggf. kjahrelangen streitigen Auseinandersetzung und setze auf Vernunft eines ehemals geliebten Menschen.

Ich wünsche dir viel Erfolg ;-)

G imager761

Unwissen  29.12.2011, 15:39
@imager761

"Bevor es zu teuren Mahnbescheiden, Zahlungsklagen und, als Verzugsschaden von dir zu tragen, ebenso zu Anwaltskosten kommt, würde ich die Forderung anerkennen (dir selbst ist eher klar, dass du dort gewohnt, also Mietnutzen gezogen hast, dafür zur anteiligen Zahlung im Rahmen deiner Möglichkeiten jederzeit verpflichtet warst)"

Unglaublich, wie du hier solche Hinweise geben kannst. Insbesondere beachte man, dass deine Würdigung des Falles völlig praxisfern ist. Den einzigen Rat, der hier dem Fragesteller zu erteilen wäre, lautet wie folgt: Wende dich selbst auch an einen Anwalt.

Dieser kann als gelernter Jurist einen derartigen Sachverhalt entsprechend würdigen. Sich selbst ohne entsprechende juristische Bildung - deine Vielzahl von falschen Antworten lässt dies erkennen - anzumaßen, einen derartigen Rat zu erteilen, der weitrechende Folgen haben kann, ist unabhängig von seiner Richtigkeit oder Falschheit, mehr als nur fahrlässig.

Rasputin6969  29.12.2011, 20:41
@imager761

..........anzumaßen, einen derartigen Rat zu erteilen, der weitrechende Folgen haben kann, ist unabhängig von seiner Richtigkeit oder Falschheit, mehr als nur fahrlässig.

Nennt sich illegale Rechtsberatung und ist STRAFBAR !

Da kannst Du ja richtig froh über die Trennung sein! 5 Jahre gemeinsam gelebt und dann so ein Verhalten - schrecklich! Aber Du kannst Dich beruhigt zurücklehnen - ohne Unterschrift kann er gar nichts von Dir fordern! Grüße!

Rasputin6969  29.12.2011, 10:53

Mietverträge können MÜNDLICH geschlossen werden,

KÜNDIGUNG nur in Schriftform !

Rasty1988 
Fragesteller
 29.12.2011, 12:15
@Rasputin6969

okay...und ich kann den Mietvertrag sicherlich auch rückwirkend Kündigen, oder! wohne bereits seit Anfang September nicht mehr da und den Schlüssel musste ich 2 Wochen später abdrücken!

Rasty1988 
Fragesteller
 29.12.2011, 12:13

Danke Dir....habe gemerkt, dass die Trennung die richtige Entscheidung war!

Einen Mietvertrag, der auf 2 Personen läuft, kann eine Person ohne Einverständnis der anderen Person und des Vermieters nicht kündigen. Es kann also sein, dass du aus diesem Grund auch zukünftig Miete zahlen musst, auch wenn du nicht mehr dort wohnst.

Und rückwirkend kann er fordern, bis die dreijährige Verjährung einsetzt. D.h., Forderungen aus 2008 sind am 01.01.2012 verjährt.

Rasty1988 
Fragesteller
 29.12.2011, 12:18

Somit habe ich ja bzgl. der von Ihm allein bezahlten Miete keinen Grund zur Sorge, oder!?

Dein Freund kann keine Forderungen gegen Dich geltend machen. Möglich wäre dies allein aufgrund von Mietrückständen, die es aber so nicht gibt.

Wenn einer von Euch die Miete gezahlt hatte, ist der Mietvertrag, den Du unterschrieben hast, von Deiner Seite erfüllt. Eine gegenseitige Abrechnung mit Deinem Freund hast Du nicht vereinbart, also gibt es auch keine.

Teile Deinem "Freund" mit, dass Du Deinerseits Schadensersatzansprüche gegen ihn wegen des "Rausschmisses" anstreben wirst, wenn er nicht Ruhe gibt.

Mikkey  29.12.2011, 10:30

Ergänzung:

Teile keine Einzelbeträge (hier Essen, da Miete, da Strom etc) mit, das ist unwichtig. Ihr habt in häuslicher Gemeinschaft gelebt, da ist es üblich, dass man sich die Kosten irgendwie teilt.

Rasty1988 
Fragesteller
 29.12.2011, 12:17

Generell gesehen sind es auch keine Mietrückstände....er hat die Miete gezahlt! Wollte von Beginn an keine Rückzahlung! Er seit 1,5 Jahren fängt er immer wieder mit den Forderungen an und weiß genau, dass ich diese nicht so schnell begleichen kann. Geschweige denn, dass ich es möchte!

Mikkey  29.12.2011, 12:58
@Rasty1988

Das wollte ich damit sagen, er kann keine Miete einfordern und wenn die Miete bezahlt wurde, können auch seine Eltern sie nicht einfordern.

Für alles Andere gibt es keine schriftliche Vereinbarung (vermutlich nicht einmal eine eindeutige mündliche)

du brauchst dir keine sorgen zu machen, rueckwirkend bekommt er garnichts !

er wird auch keinen anwalt aufsuchen ( einschalten ), weil die klage sowieso abgewiesen

werden wuerde...

fuchsi54  29.12.2011, 10:24

Schon mal das Wort Verjährung gehört? Nein! Dann solltest du dich mal damit beschäftigen, bevor du falsche Antworten gibst.

faband  29.12.2011, 10:30
@fuchsi54

dummes zeug ! das hat nichts mit verjaehrung zu tun, sondern mit

gewohnheit... und da er nicht nachweisen kann, dass sie ueberhaupt

mal miete bezahlt hat, ist alles hinfaellig !