Kann der Vermieter die Kosten für den Austausch der Wasseruhren auf den Mieter umlegen?

7 Antworten

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Handelt es sich bei der Installation von Kalt- und Warmwasserzähler um einen periodischen und nicht um einen durch Defekt der Geräte bedingten Austausch, kann der Austausch im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Amtsgericht Bernkastel-Kues, Urt. vom 10.7.2000 - 4 C 509/99

("Nebenkostenabrechnung für Vermieter" mit aktualisierter Rechtssprechung von 2007): – Umlagefähige Kosten der Wasserversorgung für die NK–Abrechnung sind: Grundgebühren, MIETKOSTEN von Wasser– und Zwischenzählern... – die Kosten für gemietete Wasserzähler können direkt auf den Mieter umgelegt werden. – die Kosten für gekaufte Wasserzähler können nicht als Betriebskosten geltend gemacht werden (gemäß §559 BGB müsste hier die Miete wegen Modernisierung erhöht werden). Die Reperaturkosten sind auch nicht umlagefähig, allerdings die Wartungs– und Eichkosten.

Ein Zähleraustausch kann auf den Mieter umgelegt werden – wenn er zur Eichung dient; bei defekten Zählern muss der Vermieter die Kosten tragen. http://www.vermieter-forum.com/thread,threadid-5262_Umlage-Austausch-Wasseruhren.html

frag doch mal unverbindlich bei den Stadtwerken nach..ich habe dafür nichts bezahlt

die Stadtwerke haben damit nichts zu tun. Es geht um Wohnungszähler. Der Austausch der Hauptuhr, für den die Stadtwerke zuständig sind, ist ein anderes Thema.

@Tabaluga1961

ach so,ich habe nämlich nur eine ,also gut Thema erledigt,danke..

ich auch nicht.

Ja, kann er. Ist so üblich. Gehört zu den Nebenkosten. Leider. Wo es steht, weiß ich leider nicht.

richtig ... dh

Bei uns wurde bis jetzt, die Wasseruhr immer vom Wasserwerk ausgetauscht.Bezahlen brauchten wir nichts.

Der Wasserversorger tauscht nur Hauptwasserzähler aus (die ihm gehören), mit Zwischenwasserzählern hat er nichts zu tun.