Muss man eine Abfindung nach Kündigung im Minijob angeben bei der Steuererklärung?

6 Antworten

bei Abfindungen gibt es eine Fünftelregelung in Höhe von eben 20% Steuer auf die Abfindung.

Die steht dann auch unter Lohnsteuer in der Einkommenssteuerbescheinigung & ist mit eingerechnet

Wenn es nach dem letzten Monat der Tätigkeit gezahlt wurde (Folgemonat) dann nicht.

Ausserdem stellt sich bei mir immer die Frage, was gab es noch für Einkünfte.

KMK69 
Fragesteller
 20.08.2016, 12:07

Gekündigt wurde zum 31.Oktober die Abfindung wurde im November abgerechnet. Die Einkünfte davor waren nie höher als 450€ Monatlich.

wfwbinder  20.08.2016, 12:45
@KMK69

Es gehört nicht in die Einkommensteuererklärung. Da nur ein Monat über 450,- Euro vergütet wurde und die Gesamtsumme 5.400,- nicht übersteigt.

ja klar selbst wenn es keine Auswirkung hat (steuerlich) ist es immer gut ehrlich zu sein

Da die Abrechnung über die Steuerklasse 5 erfolgt ist scheint es keine pauschale Besteuerung durch den Arbeitgeber zu geben. Aus diesem Grund wären die Einnahmen steuerpflichtig.

Klar muss man das, sofern es das Finanzamt möchte.

Anrufen und nachfragen.

Anlage N Zeile 20