Muss man eine Abfindung nach Kündigung im Minijob angeben bei der Steuererklärung?
Nachdem mir 2015 meine Geringfügige Beschäftigung gekündigt wurde habe ich eine Abfindung erhalten, diese hat mein ehemaliger Arbeitgeber mit Steuerklasse 5 versteuert. Das gesammte Einkommen lag mit der Abfindung noch unter der zulässigen Einkommensgrenze von 5400€. Muss ich diese in meiner Steuererklärung angeben und wenn ja wo muss ich diese im Elsterformular eintragen.
6 Antworten
bei Abfindungen gibt es eine Fünftelregelung in Höhe von eben 20% Steuer auf die Abfindung.
Die steht dann auch unter Lohnsteuer in der Einkommenssteuerbescheinigung & ist mit eingerechnet
Wenn es nach dem letzten Monat der Tätigkeit gezahlt wurde (Folgemonat) dann nicht.
Ausserdem stellt sich bei mir immer die Frage, was gab es noch für Einkünfte.
Es gehört nicht in die Einkommensteuererklärung. Da nur ein Monat über 450,- Euro vergütet wurde und die Gesamtsumme 5.400,- nicht übersteigt.
ja klar selbst wenn es keine Auswirkung hat (steuerlich) ist es immer gut ehrlich zu sein
Da die Abrechnung über die Steuerklasse 5 erfolgt ist scheint es keine pauschale Besteuerung durch den Arbeitgeber zu geben. Aus diesem Grund wären die Einnahmen steuerpflichtig.
Klar muss man das, sofern es das Finanzamt möchte.
Anrufen und nachfragen.
Anlage N Zeile 20
Gekündigt wurde zum 31.Oktober die Abfindung wurde im November abgerechnet. Die Einkünfte davor waren nie höher als 450€ Monatlich.