Selbst kündigen ohne Sanktionen?
Ich bin Köchin und bin seid kurzen aus der probezeit raus. Jedoch weigert sich mein Chef jetzt die Feiertagszuschläge zu zahlen... er lässt auch sich mit sich diskutieren und ich mir ist das auch langsam zu dumm. Würde lieber heute als morgen me Kündigung schreiben. Bloß was ist dann mit Sanktionen vom amt? Hab gelesen das man keine Sperre bekommt wenn man einem guten Grund hat zb der Arbeitgeber zu spät zahlt bzw zu wenig und das ist ja in dem Fall so. Er unterschlägt mir ja Lohn.
10 Antworten
In der Regel führt eine Selbstkündigung zu einer Sperrzeit.
Hab gelesen das man keine Sperre bekommt wenn man einem guten Grund hat zb der Arbeitgeber zu spät zahlt bzw zu wenig und das ist ja in dem Fall so. Er unterschlägt mir ja Lohn.
Das stimmt, unter diesen Umständen ist eine Kündigung ohne Sperrzeit möglich.
http://arbeits-abc.de/sperrfrist-umgehen-alg-1-trotz-kuendigung/
Wird dennoch eine Sperre angedroht bzw. gemacht , würde ich Widerspruch einlegen und notfalls klagen.
MfG
Johnny
zb der Arbeitgeber zu spät zahlt bzw zu wenig und das ist ja in dem Fall so
Du bist der Ansicht der AG zahlt zu wenig weil Du keinen Feiertagszuschlag bekommst? Das kann man so nicht sagen.
Der Gesetzgeber sieht keine Feiertagszuschläge vor. Im § 11 Arbeitszeitgesetz steht etwas von "Freizeitausgleich" für Sonn- und Feiertage.
Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit muss der AG bezahlen wenn dies vertraglich festgelegt ist, wenn ein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet oder wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt (nur mit Betriebsrat möglich).
Wenn also das der alleinige Grund für eine Eigenkündigung wäre, würdest Du selbstverständlich eine Sperre des ALG bekommen.
Wenn Du unbedingt dort weg willst, such Dir einen anderen AG. Dann kannst Du kündigen. Ob Du allerdings sofort einen Chef findest, der Dir Feiertagszuschläge bezahlt, bleibt abzuwarten.
Was steht in Deinem Arbeitsvertrag wegen Feiertagszuschlag? Er muss das nicht zahlen, denn als Köchin ist es ja klar, dass Du auch an Feiertagen arbeiten musst.
Du kannst davon ausgehen, dass Du eine Sperre bekommst, wenn Du selbst kündigst. Such Dir lieber einen neuen Job und kündige dann.
Selbst kündigen ist immer mit Risiken behaftet, weil es dann um Einzelfallentscheidungen des AA geht.
Verklag ihn vorm Arbeitsgericht auf Zahlung der Zuschläge, vielleicht kündigt er Dich dann. Und wenn nicht, muß er zahlen und nachzahlen :)
Wieso glaubt denn immer jeder das er Zuschläge für Feiertagsarbeit bekommt, vor allem als Koch. Ist das denn im Arbeitsvertrag festgehalten? Da könnte ja ein Bäcker auch Nachtarbeitszuschlag verlangen :-D
Aber frag deinen Chef ruhig noch dreimal mehr, dann wird er sich sicher selbst um Ersatz kümmern. Dann brauchst du dir keine Gedanken mehr um die Arge machen.
Es ist vielleicht nicht überall üblcih, aber es gibt tatsächlich Bäcker, die einen Nachtzuschlag bekommen.