Arbeitgeber möchte die Lohnabrechnung nicht senden was soll ich tun?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lohnabrechnungen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur persönlich übergeben werden.

Das ist selbstverständlich der blanke Unsinn (da hätte die Lohnbuchhaltung z.B. bei VW viel zu tun, wenn jeder Arbeitnehmer persönlich "antanzen" müsste).

Wenn Du allerdings bereits einmal eine Lohnabrechnung erhalten hast, dann ist der Arbeitgeber zur Ausstellung einer neuen/weiteren Lohnabrechnung nur dann verpflichtet, wenn sich zwischenzeitlich Änderungen mit Auswirkungen auf die Abrechnung ergeben haben.

Wenn Du also z.B. für den 1. Monat eine (ordnungsgemäße) Abrechnung erhalten hast, dann muss der Arbeitgeber für den 2. und 3. Monat keine weitere Abrechnung mehr ausstellen, wenn es keine Änderungen gegeben hat (Gewerbeordnung GewO § 108 "Abrechnung des Arbeitsentgelts" Abs. 2).

Wenn es nur um die Modalitäten der Übergabe geht: 

Zwar ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Abrechnung postalisch zuzustellen, er kann also die Abholung verlangen, in Deinem Falle wäre das aber eine unangemessene Zumutung, so dass Du auf einer Zustellung bestehen kannst (wenn auch gegen Übernahme der Zustellungskosten - wenn der Arbeitgeber auf einer solchen Kleinlichkeit bestehen sollte).

Lohnabrechnungen dürfen aus datenschutzrechlichen Gründen nur persönich übergeben werden.

Das ist Quatsch.

Mein Mann bekommt sie auch zugeschickt, wenn er länger krank ist.

Was Du jetzt machen kannst, weiß ich leider nicht.

Du meinst wohl den Ausdruck der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

Dann musst Du das Deinem Ex- Arbeitgeber auch so mitteilen.

Möglicherweise hast Du diese Bescheinigung aber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch erhalten, genau so wie die Bescheinigung für die Rentenversicherung.

natürlich ist das möglich. Sie müssen dir auch eine Lohnsteuerbescheinigung schicken.

na die geben ständig die selbe Antwort. an wen kann ich mich wenden? Sind die dazu verpflichtet?

@trioxalatt

ja, sie sind verpflichtet dir eine Gehaltsabrechnung zukommen zu lassen. 

Geht ja auch per Mail oder Fax.

Auf gut Bayerisch: Des is g'long!