Mein Bruder ist 17 und macht begleitetes fahren, wir sind in Marokko aber darf er trotzdem fahren?

6 Antworten

fahren ja, darf sich aber nicht erwischen lassen - 

der BF17 wäre nur in Österreich gültig

Ursprünglich war die Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren nur innerhalb Deutschlands gültig. 

Mittlerweile dürfen BF17-Teilnehmer unter Einhaltung der deutschen Begleitauflagen auch in Österreich Auto fahren. 

Das sollte aber unbedingt und in jedem Fall vorher mit der Haftpflichtversicherung abgeklärt werden.

Es darf nur in der Bundesrepublik Deutschland und Österreich gefahren werden. 

Das Fahren ohne Begleitperson stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar und führt zu Bußgeldern und Widerrufen der Fahrerlaubnis für die Klasse B. Die eingeschlossenen Klassen AM und L bleiben erhalten. 

Ebenso bleibt eine bereits vor der Klasse B erworbene Fahrerlaubnis der Klasse A1 für Kleinkrafträder erhalten. 

Zusätzlich muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besucht werden und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. 

Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Bewerber oder die Bewerberin an einem Aufbauseminar (Nachschulung) nach § 2a Abs. 2 StVG teilgenommen 

Nein nur in Deutschland und Österreich. Das musste ihm in der Fahrschule aber auch ausdrücklich gesagt worden sein!

nein,wenn er bei der Prüfung aufgepasst hat weiß er das das nur in Österreich und Deutschland anerkannt ist

Mit Sicherheit nicht.

Nur Deutschland und Österreich erkennen gegenseitig diese Art der Fahrerlaubnis an.