Was darf ich alles mit BF17 fahren?

4 Antworten

B, M, L und S

Oder um es zu verdeutlichen PKW bis 3,5 Tonnen, Roller/Mokicks bis 50ccm sowie einige dreirädrige "Roller" die auch deutlich mehr ccm haben und über 100km/h fahren. (dann müssen die Räder aber in einem bestimmten abstand sein, sodass es nicht unter einspurig läuft), Quads, kleine "Trecker"...Mofa und Fahrrad natürlich auch :D:D

Achso...natürlich auch noch nen 750kg Anhänger an PKW (wenn der PKW nicht schon 3,5 tonnen wiegt sowie ein Anhänger dessen zulässiges gesamtgewicht die leermasse des pkw nicht übersteigt und bei der die kombination nicht schwerer als 3,5 T ist.

Lionrider66  22.07.2016, 13:27

Leider falsch, für alle Fahrzeuge der Klasse B benötigst du einen eingetragenen Begleiter,  und für dreirädrige Roller bzw Trikes die Klasse A1 oder A

MorthDev  22.07.2016, 13:30

Als meine Mutter ihren Führerschein gemacht hat durfte Sie das noch.. Ewigkeiten her :D Danke für die Verbesserung:)

19Michael69  22.07.2016, 14:41

Die Klassen M und S gibt es nicht (mehr).

A1 hatte Lionrider66 schon angesprochen.

Dass die zulässige Gesamtmasse des Anhänges leichter sein muss als die des PKW gibt es auch nicht mehr.

Viele Grüße

Michael

MorthDev  23.07.2016, 00:57

M und S gibt es.. die Bezeichnungen sind nur veraltet und tu nicht so auf besserwisser, das nervt total.

19Michael69  23.07.2016, 03:41
@MorthDev

Ich habe lediglich sachlich, ohne Bewertung und ohne blöden Kommentar gleich mehrere Fehler richtig gestellt.

Falsche Antworten geben dem Fragesteller falsche Informationen.

Was hier nervt sind die, die irgendetwas schreiben, wovon sie keine Ahnung haben.

Mit der Erlaubnis "BF 17" darf man nur PKW der Klasse B fahren und Mopeds der Klasse AM bis 45 KM/h  sowie Klassen  M / L / S 

wobei M =  AM ist vor dem 19,01,2013 ausgestellt 

L für __ Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).

T für __ Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen
und Futtermischwagen bis 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Die Auflage der Begleitperson gilt nur für Fahrzeuge der Klassen B und BE, daher dürft ihr Fahrzeuge der Klassen M (z.B. Roller), S (z.B. Quad) und L (z.B. kl. Traktor) von Anfang an ohne Begleitperson fahren.

19Michael69  22.07.2016, 14:42

Die Klassen M und S gibt es nicht (mehr).

Gruß Michael

Hallo,

warum hier alle uralte Führerscheinklassen angeben, die es schon lange nicht mehr gibt, ist mir ein Rätsel.

Alle bisher gegebenen Antworten sind entweder fehlerhaft oder unvollständig. Dabei wäre es doch so einfach.

In der Klasse B / BF17 sind die Klassen AM und L enthalten. Außerdem darfst du auch Mofa fahren.

Diese darfst du auch alleine ohne Begleitperson fahren.

Die Klasse AM berechtigt dich dabei Kleinkrafträder (also auch Roller), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis höchstens 50 ccm und maximal 45 km/h zu fahren.

http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen

Viele Grüße

Michael