Begleitetes Fahren ab 17, darf mein Bruder?

7 Antworten

Begleitperson beim Begleiten Fahren ab 17 kann werden, wer

30 Jahre oder älter ist,

seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und

nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

Begleitpersonen dürfen während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und müssen sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol halten. 

Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Fahranfängerinnen und Fahranfänger verantwortlich.

Die Begleitpersonen dürfen keinesfalls selbst ins Fahren eingreifen, das wäre für alle Beteiligten sehr gefährlich. 

Sie sind keine Fahrlehrerinnen oder Fahrlehrer und sollten sich auch nicht wie solche verhalten. 

Schließlich haben die Jugendlichen ihre Ausbildung in der Fahrschule bereits vollständig und erfolgreich durchlaufen. 

Die BF17-Teilnehmenden sollten daher in ihrer Verantwortung für das Fahren ernst genommen werden.

https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/begleitpersonen.html

Wenn er 30 geworden ist, seit mindestens 5 Jahren den Autoführerschein hat und höchstens einen Punkt hat dann kannst du ihn eintragen lassen.

fuji415  07.06.2017, 17:26

seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B  

herzilein35  07.06.2017, 17:46

Warum kommentierst du sowas unsinniges. Das weiß doch jeder

Du kannst ihn dann im September nachmelden .. vorher geht da nichts. Die anderen 2 Sachen müssen natürlich auch gegeben sein .. 5 Jahre FS, höchstens 1 Punkt. 

fuji415  07.06.2017, 17:28

seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B  

diePest  07.06.2017, 17:36
@fuji415

Schön machst du das.. ^^ 

Nein, erst ab September. Die Begleitperson muß mindestens 30 Jahre alt sein und mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins sein.

Siehe §6e StVG in Verbindung mit § 48a FeV.

fuji415  07.06.2017, 17:25

seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B  

Stadewaeldchen  07.06.2017, 17:30
@fuji415

Ich zitiere §48a FeV:

Die begleitende Person

1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
2. muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen
gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens
mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten
Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
3. darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
derhelferer  08.06.2017, 04:24

warum wiederholt ihr euch alle Gegenseitig?

Jetzt noch nicht. Du kannst ihn aber dann im Nachhinein noch eintragen lassen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.