Schwarzfahren? Mit 17?

11 Antworten

Dann begehst du einen Auflagenverstoß, was aber kein Fahren ohne Fahrerlaubnis ist!

Somit "nur" eine OWi und keine Straftat, welche dir 50 € Bußgeld +23,50 € Gebühren und einen Punkt bringt. Da punktbewehrter A-Verstoß verlängert sich auch deine Probezeit auf insgesamt 4 Jahre.

Deine Fahrerlaubnis wird widerrufen und frühestens nach Teilnahme an einem Aufbauseminar wieder erteilt.

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/03-Infos-FSchueler/FS-17-Details-BW.htm#5Konsequenzen (Punkt 5.3 u. 5.4)

Die Prüfungsbescheinigung, der Nachweis, dass man Fahren darf, ist dann weg. Zusätzlich kann der Führerschein mit 17 dann nicht in einen EU-Kartenführerschein der Klasse B umgetauscht werden am 18. Geburtstag, sondern die Sache ist dann erst mal gelaufen. Zusätzlich gibt es vier Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, in der so genannten Punktekartei also und es ist ein Bußgeld zu zahlen in Höhe von 150,- Euro. Außerdem muss nach dem Verlust der Prüfungsbescheinigung ein Aufbauseminar besucht werden, um noch einmal die Möglichkeit zu bekommen, den Nachweis zu erlangen, dass man sich seines Fehlverhaltens im Sinne der Straßenverkehrsordnung, der StVO, bewusst ist. quelle:fahrschule-123.de

Wahrscheinlich kriegste den Schein abgenommen... B17 is ja sozusagen noch "weniger" als n normaler B in der Probezeit... Also ich würds jedenfalls net machen^^

ich würd stark vermuten dass du dann zu nem idioten test musst bzw. aufbauseminar...

könnte aber auch sein dass dein begleitender führerschein entzogen wird bis du 18 bist und den richtigen bekommst

bin mir nich sicher aber ersteres ist wohl am ehesten der fall...

Dann ist wahrscheinlich der Führerschein weg. Strafe wird dir die Polizei nennen.