Begleitetes Fahren Begleitperson mit Behinderung

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Hallo, natürlich kann er deine eingetragene Begleitperson sein. Voraussetzungen für die begleitperson sind: - mind. 30 Jahre alt - seit 5 Jahren im Besiz der Führerscheinklasse B (bzw. Inhaber der alten Klasse 3) - nicht mehr als 3 Punkt im flensburger Verkehrszentralregister.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann er dein eingetragener Begleiter sein. Er kann auch die Versicherung übernehmen, kann nur sein, dass ein höheres Gefahrenpotential dem einhergeht und deshalb der tarif teuerer wird. Eine Hindernis ist die Behinderung aber sicher nicht.

Primär geht es mir ja auch um die Versicherung. Da mein Vater durch seine Behinderung ja steuerliche Vorteile hat, kann es ja sein, dass er mich dann auf das Auto nicht verischern kann. Denn er fährt das Auto ja dann nicht alleine bekommt dafür aber Steuerermäßigung....

@levelo95

Die Steuer hat nichts mit dem Fahrer zu tun, solange dein Vater dabei ist. ;)

Ob die Versicherung teurer wird, wirste nur dort erfahren.

Übrigens gute Antwort, @bebhbgebb, DH!

@Eichbaum1963

hab ne antwort von der versicherung. das geht auch mit ner behinderung ;) danke für die antworten... :)

Wenn dein Vater keine anderen Hilfsmittel auser eine Automatikschaltung braucht, dann kann er ohne Bedenken deine Wege begleiten, Voraussetzung ist auch das dein Vater nicht in Beziehung Verkehr vorbestraft ist und das keine großeren Anzahl von Punkten in Flenzburg vorhanden sind, und auch keine Strafe auf Bewerung ausgeht.

Dann ist kein Indernis vorhanden.

L. G.

Wenn das Auto Deine Vaters nicht umgebaut ist (Lenkhilfe oder sowas), sollte es keine Einschränkung geben. Wie Du das mit der Versicherung meinst, verstehe ich nicht ganz. Er muß nur seine Versicherung informieren, dass jemand zusätzliches, unter 21 jähriges mit seinem Fahrzeug fährt.

naja es gibt ja solche zusatzversicherungen für fahrer unter 25 jahren. und da er ja eine gehbehinderung hat, war ich mir unsicher ob das überhaupt geht...

ich glaub die person muss top fit sein ob es jetzt mit gebehinderung geht weis ich nicht frag bei der zulasungs stelle nach oder bei deiner versicherung die wisen das

Glauben ist nicht Wissen und dein Glauben ist leider falsch,