Mehrfamilenenhaus, Freiläuferkatze verkratzt Autos. Wer haftet?
Guten Abend,
Ich wohne in einem Mehrfamilenenhaus, eine Mitmieterin besitzt eine Katze. Diese freilaufende Katze spaziert gerne vor dem Haus auf den parkenden Autos der Anwohner herum, darunter auch auf meinem Auto. Besagte Katze hat bereits auf mein Auto uriniert und auch das Auto zerkratzt. Beweisbilder sind vorhanden, wie die Katze auf dem Auto ihre Krallen ausfährt, ebenfalls habe ich ein Foto von dem eingeforenen Urinfleck mit abdrücken der Tatzen. Nach mehreren Autowäschen und einer Politur, ist mein Auto mehrfach durch die Katze verdreckt worden (Beweisbilder vorhanden). Die Katze verjagen war bisher noch keine Option für mich, da die Katze sich wohl erschrecken soll und das Auto erst recht verkratzen soll. Die freundliche direkte Kontaktaufnahme mit der Mitmieterin war bislang nicht erfolgreich und war nicht zielführend dies zu unterbinden.
Daher meine Frage, kann die Nachbarin dafür haftbar gemacht werden? Mein Auto ist nur Haftpflicht versichert und ich denke nicht dass man sein Auto gegen solche Schäden versichern kann.
Ich würde gerne durch ein besseres belehrt werden und freue mich auf hilfreiche Antworten!
PS. Ich bin kein Katzenfreind, jedoch sind solche Schäden leider ärgerlich.
7 Antworten
Wenn genau feststeht, welche Katze das war, ist das eine Sache der privaten Haftpflicht. Für eine Katze ist keine Halterhaftpflicht erforderlich
Ich kenne ein Urteil in dem der Richter behauptet hat, Katzen würden grundsätzlich keine Autos verkratzen. So weit mir bekannt, ist das noch immer Mainstream in deutscher Rechtsprechung.
Der hat damals argumentiert, Katzen würden auf Autos grundsätzlich ihre Krallen einziehen, um besser Halt zu finden, denn die Krallen würden ihnen ja ohnehin auf dem Material nicht helfen.
Nun, wenn er meint, daß Katzen umso besseren Halt finden, je glatter die Oberfläche ist ..... und wenn Katzen bei der Landung nach einem Sprung immer ihre Krallen einziehen, um besser rutschen zu können ....
Ich hatte einmal in einer Straßenverkehrssache ein Problem mit einem Richter, der der Ansicht war, daß man als Autofahrer bei einem unsinnig aufgestellten Stopschild aussteigen und 40 Meter zu Fuß vorwärts gehen muß, um sich zu vergewissern, daß sich da kein vorfahrtsberechtiger Verkehrsteilnehmer nähert. Vorsichtig mit dem Auto heranfahren hielt er für grob fahrlässig.
Ja, manchmal haben Richter viel Humor, ob freiwillig oder unfreiwillig lasse ich jetzt mal offen.
Die Katze uriniert auf deinem Autodach?
Kommt mir doch arg komisch vor. Katzen ziehen weiche Erde, Gras, Sand bei weitem von einem metallenden Auto vor.
Naja, kannst es ja mal mit einem katzenabwehrspray versuchen, damit sprüht dein Auto ein und hoffst das sie dann nicht mehr draufgehen wird uns sich dies abgewöhnt.
Es geht um eine Schadensregulierung und nicht um die Abwehr zukünftiger Schäden.
Dennoch danke für deine Antwort.
Gemäß BGB §833 haftet die Tierhalterin für die entstandenen Schäden, wenn entsprechend zivilrechtlich geurteilt wird, dass die Schäden durch die Katze entstanden sind.
Wenn du dies tatsächlich beweisen kannst, Halter auf Schadensersatz verklagen.
Das wird dann wohl einer von den Richtern gewesen sein, die auch glauben, daß Katzen im Freien Filzpantoffel tragen.