Mehrfamilenenhaus, Freiläuferkatze verkratzt Autos. Wer haftet?

7 Antworten

Wenn genau feststeht, welche Katze das war, ist das eine Sache der privaten Haftpflicht. Für eine Katze ist keine Halterhaftpflicht erforderlich

Ich kenne ein Urteil in dem der Richter behauptet hat, Katzen würden grundsätzlich keine Autos verkratzen. So weit mir bekannt, ist das noch immer Mainstream in deutscher Rechtsprechung.

Dxmklvw  28.08.2021, 09:24

Das wird dann wohl einer von den Richtern gewesen sein, die auch glauben, daß Katzen im Freien Filzpantoffel tragen.

Voelkerfuerst  28.08.2021, 11:44
@Dxmklvw

Der hat damals argumentiert, Katzen würden auf Autos grundsätzlich ihre Krallen einziehen, um besser Halt zu finden, denn die Krallen würden ihnen ja ohnehin auf dem Material nicht helfen.

Dxmklvw  28.08.2021, 11:51
@Voelkerfuerst

Nun, wenn er meint, daß Katzen umso besseren Halt finden, je glatter die Oberfläche ist ..... und wenn Katzen bei der Landung nach einem Sprung immer ihre Krallen einziehen, um besser rutschen zu können ....

Ich hatte einmal in einer Straßenverkehrssache ein Problem mit einem Richter, der der Ansicht war, daß man als Autofahrer bei einem unsinnig aufgestellten Stopschild aussteigen und 40 Meter zu Fuß vorwärts gehen muß, um sich zu vergewissern, daß sich da kein vorfahrtsberechtiger Verkehrsteilnehmer nähert. Vorsichtig mit dem Auto heranfahren hielt er für grob fahrlässig.

Voelkerfuerst  28.08.2021, 11:56
@Dxmklvw

Ja, manchmal haben Richter viel Humor, ob freiwillig oder unfreiwillig lasse ich jetzt mal offen.

Die Katze uriniert auf deinem Autodach?

Kommt mir doch arg komisch vor. Katzen ziehen weiche Erde, Gras, Sand bei weitem von einem metallenden Auto vor.

Naja, kannst es ja mal mit einem katzenabwehrspray versuchen, damit sprüht dein Auto ein und hoffst das sie dann nicht mehr draufgehen wird uns sich dies abgewöhnt.

Rube96 
Fragesteller
 28.08.2021, 01:12

Es geht um eine Schadensregulierung und nicht um die Abwehr zukünftiger Schäden.

Dennoch danke für deine Antwort.

Gemäß BGB §833 haftet die Tierhalterin für die entstandenen Schäden, wenn entsprechend zivilrechtlich geurteilt wird, dass die Schäden durch die Katze entstanden sind.

Wenn du dies tatsächlich beweisen kannst, Halter auf Schadensersatz verklagen.