Wer haftet für Schäden am Auto auf privaten Parkplatz?

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Eure Hausverwaltung hat mit dem angrenzenden Spielplatz (ich nehme mal, das Grundstücks des Spielplatzes gehört der Stadt) und den Verursachern nichts zu tun. Was erwartest Du, was Du was Eure tun soll?

Ihr müsstet den oder die Verursacher eindeutig ausfindig machen. Gelingt euch das nicht, bleibt nur die Anzeige gegen unbekannt und die Abwicklung über eure Vollkaskoversicherung.

Haften muß der Verursacher. Allerdings auch nur dann, wenn das Kind mindestens sieben Jahre alt ist (§ 828 Abs. 1 BGB). Und im Alter von sieben bis 18 wird geprüft ob das Kind bereits in der Lage war sein schädigendes Verhalten erkennen zu können. Nur dann haftet es. (OLG Köln - 30.11.2010 - 24 U 155/09)

Die Eltern müssen immer dann für ihre minderjährigen Kinder haften, wenn sie ihre Aufsichtsplicht verletzt haben (§ 832 BGB). Wann diese verletzt worden ist hängt vom Alter der Kinder ab und inwieweit die Eltern ihre Kinder kontrolliert haben (LG Detmold - 02.10.2013 - 10 S 17/13).

Haftet weder das Kind und haben die Eltern auch ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, könnt ihr nur noch hoffen, dass die Eltern dennoch eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die auch in solchen Fällen zahlt.

Warum zahlt die Haftpflicht, wenn niemand haftbar zu machen ist?

@Bitterkraut

Wenn man eine Familienhaftplichtversicherung abschließt bieten viele Versicherer an, auch dann im Schadensfall einzutreten, wenn weder das Kind haften muß noch die Aufsichtspflicht verletzt worden ist.

Also die Haftpflicht zahlt nur dann, wenn das von Eltern vorher so versichert worden ist. Und das ist nicht unüblich, weil es ja den Eltern normalerweise auch am Nachbarschaftsfrieden gelegen ist.

@Bitterkraut

Weil es der Tarif hergibt. Die Summen sind allerdings begrenzt und die Prämie für so einen Tarif ist etwas höher. Ich habe 4 Gesellschaften im Hinterkopf.

@BenniXYZ

Ja, aber besser als nichts und besser als Dumm aus der Röhre gucken bei erheblichem Sachschaden.

Die Hausverwaltung ist da aussen vor. 

Wenn du weisst, wer dein Auto beschädigt hat, kannst du dich an die Eltern wenden. Diese sind, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, für den Schaden haftbar. 

Die meisten Eltern haben eine private Haftpflichtversicherung, die solche Schäden übernimmt. 

Für die Durchsetzung von Ansprüchen musst du wissen, wer es war und solltest das im Ernstfall auch beweisen können.

Die meisten Eltern haben eine private Haftpflichtversicherung, die solche Schäden übernimmt. 

Haftpflichtversicherungen haften nicht für Vorsatzhandlungen, und wenn die Blagen mit Steinen werfen, liegt genau das vor.

Beim Fußballspiel eine Scheibe eingeschossen - das ist der Klassiker für eine Haftpflicht, aber da liegt eben keine Absicht vor.

@bronkhorst

Kinder sind keine Blagen. Das sind die Personen, die mal deine Rente bezahlen werden. 

Deswegen wäre etwas mehr Respekt kein Fehler.

@Interesierter

Kinder die Steine auf mein Auto werfen sind Blagen, oder Plagen :-)

Bei allem Respekt.

@Maximilian112

Die brauchen einfach nur Erziehung.

Aber abgesehen davon, könnte bei Absicht eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegen und auch wenn keine Haftung vorliegt, lässt sich das über die Familienversicherung abdecken, eben damit es hier nicht zum Nachbarschaftsstreit kommt.

Solange keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen ist, haftet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch derjenige, der eine fremde Sache vorsätzlich beschädigt, er muss also sämtlichen entstandenen Schaden ersetzen. Da Minderjährige in der Regel nicht in der Lage sind, so etwas zu bezahlen, zahlen das die Erziehungsberechtigten. Lässt sich keine Zahlung erwirken, würde ich eine Anzeige aufgeben. Wenn unklar ist, wer genau geworfen hat, bzw. das nicht einwandfrei bewiesen werden kann, würde ich eine Kamera aufhängen und gucken, wer genau wirft. Sonst sieht man wahrscheinlich kein Geld, leider.

Wenn Minderjährige nicht in der Lage sind, das zu bezahlen, kann man auch gegen Minderjährigen einen Titel erwirken, der 30 Jahre lang vollstreckbar ist.

Eltern haften nur für sich selbst, ggf. für die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht, aber nicht für ihre Kinder.

@Bitterkraut

Das ist richtig, "Eltern haften für ihre Kinder" ist juristisch gesehen falsch, aber was glaubst du, in wie vielen Fällen bezahlen die Eltern das einfach und in wie vielen werden Titel erwirkt? Also von der Bezahlung durch die Eltern kann man schon getrost ausgehen, solange man sich rechtlich gesehen auf der sicheren Seite befindet, wenn man das Geld bekommt, kann man ja kaum klagen. 

Derjenige der die Steine wirft haftet auch dafür bzw ist schadenersatzfplichtig. Die Hausverwaltung ist hier außen vor.

Hausverwaltung hat da nichts mit zu tun die stellt nur die Stellplätze zur Verfügung .

Dann mal vor den Neuwagenkauf ein Carport für die Dinger  gebaut dann kann auch kein Hagel da was anhaben . 

Und bei Fremdschäden nur bei antreffen des Verursachers durch einem selbst oder der Polizei der kann dann zur Verantwortung gezogen werden  . 

Wen man aber die Kinder nicht auf frischer Tat erwischt sind sie raus .

Und bei Fremdschäden nur bei antreffen des Verursachers durch einem selbst oder der Polizei der kann dann zur Verantwortung gezogen werden  . 

Wen man aber die Kinder nicht auf frischer Tat erwischt sind sie raus .

Oder bei einem Zeugen, der das Kind erkannt hat.