Wer haftet bei Schäden in Duplex-Garage?
Hallo,
zu meiner Mietwohnung gehört ein Stellplatz in einer Duplex-Tiefgarage (unterer Stellplatz).
Als ich heute mittag mein Auto abstellen wollte, stand bereits ein Auto auf dem oberen Stellplatz sodass ich die Garage hochfahren musste. Bei der Hälfte oder 3/4 habe ich gemerkt, dass die Antenne des Autos bereits komplett verbogen wird, wodurch ich das Hochfahren dann abgebrochen habe, weil sich zudem auch das Dach des Autos wirklich sehr nahe der Decke befand.
Meine Frage ist nun, angenommen ich hätte die Garage komplett hochgefahren um mein Auto unten abzustellen und hätte dadurch das obere Auto beschädigt. Müsste ich in dem Fall für den Schaden aufkommen? Ich mein, ich kann ja schlecht jedesmal immer auf den cm genau schauen ob ein anderes Auto irgendwo anstößt oder nicht.
3 Antworten
Ist schon interessant, der Fall. Es stellt sich für mich wie folgt dar. Es gibt eine Garagenordnung und es gibt in der Garage oder für die Garage bzw. die Mieter Anweisungen welche Fahrzeuge wie zu parken sind. Ebenso sind die Fahrzeuggrößen definiert und/oder die Parkrichtung. Tritt der Fall wie beschrieben ein und ein Fz ist außerhalb der Spezifikation oder falsch geparkt auf der Rampe, wird die Person welche das Duplex hochfährt nicht haften.
Ist es offensichtlich dass es einen Crash geben wird, hat der Vorgang abgebrochen zu werden, ansonsten kann man auch Teilschuld bekommen.
Was war denn das für ein Fahrzeug oben drauf? Normalerweise sollte das passen, sonst macht eine Duplex Garage ja gar keinen Sinn.
Das weiß ich jetzt nicht mehr genau, aufjedenfall kein Geländewagen sondern Kompaktklasse. Glaube es war nen Seat. Aber selbst wenn das Autodach nicht die Decke berührt hätte, wäre die Antenne definitiv abgebrochen, wenn ich die Garage weiter hoch fahren würde.
Suche mal nach Duplexgarage und Schäden. Ich verstehe das Urteil von 2014 so, daß Du für den Schaden nicht verantwortlich wärest.
ja, müsstest du und ja, du musst vorher gucken oder du haftest halt
in Deutschland gild das Verursacherprinzip, du machst es, du haftest
du musst schon bissel geilere dinge auffahren,. als dass du keine lust hast, die nötige Sorgfalt walten zu lassen
ich kann nicht jedes mal gucken, ob jemand über den Zebrastreifen gehen will, deshalb fahre ich in 50% der fälle einfach mit 50 km/h drüber
wenn du es vorher nicth sehen kannst, könnte er auch schuldhaft sein
ist so, als wenn du auf einen drauffährst, der hinter einer kurve auf der straße steht
da bekommt er auch (teil)schuld
Falsch, der Verursacher ist der nicht korrekt oben parkende Fahrzeugbesitzer.
Dann sag mir doch mal bitte, wie ich das prüfen soll. Wenn ich den Schlüssel drehe und halte, fährt die Garage hoch und nähert sich der Decke. Selbst wenn ich immer in kleinen Schritten den Schlüssel drehe, kommt irgendwann der Punkt, an dem das Auto entweder gegen die Decke kracht oder eben nicht. Zudem ist es auch nicht sonderlich hell in einer Tiefgarage und der Abstand vom Schalter bis zur Decke ist auch nicht grade sehr nah, sodass man nicht wirklich sieht, wie weit das obere Auto zur Decke entfernt ist.
Und es kann ja auch nicht sein, dass ich dann selber schauen muss, wo ich mein Auto sonst parken soll, wenn jedesmal ein Auto oben steht welches evtl. beschädigt werden könnte. Immerhin zahle ich für den Stellplatz. Also so ganz kann ich mir das nicht vorstellen, schon gar nicht der Vergleich mit dem Zebrastreifen.