Mehrarbeit bei Leiharbeitsfirmen ...... Überstundenzuschlag?

5 Antworten

Kommt drauf an was in deinem Vertrag steht. Es gibt mehrere "Modelle". 

z.B.

1.Überstundenkonto 1Jahr gültig in dem Jahr werden Plus und Minusstunden gegeneinander Verrechnet und erst danach der restbetrag+25% ausgezahlt.

2.Normale Verrechnung mit dem Gehalt, wenn im Vertrag steht soundsoviel Überstunden sind möglich und werden normal Vergütet.

.... das sind die Modelle die mir auf Anhieb einfallen gibt garantiert noch mehr.

Zuschläge auf Mehrarbeit gibt es nur, wenn das vertraglich vereinbart wurde!

Hier findest du den Tarifvertrag: https://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/2014/druckversionigztarif-hauptbroschuerejan2014.pdf

Die Antwort findet sich im Manteltarifvertrag unter Punkt 3.2 Arbeitszeitkonto und unter Punkt 4.1 Mehrarbeitzuschläge.

Ich kopiere mal auszugsweise daraus:

Für jeden Arbeitnehmer wird ein Arbeitszeitkonto eingerichtet. Auf dieses Konto werdendie Stunden übertragen, die über die regelmäßigeArbeitszeit pro Monat hinaus abgerechnet werden.Zulässig ist gleichermaßen die Übertragungvon Minusstunden.

Es dürfen nur so viele Stunden auf dasArbeitszeitkonto übertragen werden, dass dieGrenzwerte von maximal 150 Plusstunden und 21 Minusstunden nicht überschritten werden.

Die auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufenenStunden werden in der Regel durch Freizeitausgeglichen (vgl. PN 8). Dabei können der Arbeitgeberund der Arbeitnehmer in jedem Kalendermonatüber jeweils zwei Arbeitstage Zeitguthabenfrei verfügen.

Auf Verlangen des Arbeitnehmers werdenStunden aus dem Arbeitszeitkonto, die über 105Plusstunden hinausgehen, ausbezahlt.

Mehrarbeit ist die über die regelmäßige monatlicheArbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit.Der Mehrarbeitszuschlag beträgt 25 Prozent. 

Mehrarbeitszuschläge werden für Zeiten gezahlt, die in Monaten mit 20 Arbeitstagen über 160 geleistete Stunden, 21 Arbeitstagen über 168 geleistete Stunden, 22 Arbeitstagen über 176 geleistete Stunden, 23 Arbeitstagen über 184 geleistete Stunden hinausgehen.

Abweichend von den Ziffern 4.1. bis 4.4.werden für Tätigkeiten im medizinischen/ärztlichenBereich folgende Zuschläge vereinbart:Nachtarbeit 15,0 Prozent, Sonntagsarbeit 25,0 Prozent, Feiertagsarbeit 35,0 Prozent, Samstagsarbeit in der Zeit von 13.00–23.00 Uhr 7,5 Prozent

Normalerweise ist das im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. Entweder werden die Stunden abgebummelt oder ausbezahlt. Heute ist aber so, dass auch Zeitarbeitsfirmen oft unentgeltliche Mehrarbeit verlangen. Ich hoffe für dich, dass es bei dir nicht der Fall ist. 

Hier habe ich noch einen Link für dich: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Arbeitszeitrecht/azra6-2.htm

Für Überstunden sieht der Gesetzgeber keinen Zuschlag vor. Hier hat Freizeitausgleich Vorrang.

Überstundenzuschläge werden nur dann gezahlt wenn dies einzelvertraglich, in einem angewendeten Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.

Frag doch nach. Zur not anwalt