Muss ich 50 Std. pro Woche arbeiten, wenn 40 Std. im Arbeitsvertrag stehen?
Hallo zusammen!
Ich bin gerade auf Jobsuche und hatte jetzt ein Gespräch bei einem Unternehmen. Im Gespräch waren Arbeitszeiten von 8.30 bis 18.30 mit nur 0,5 Stunden Mittagspause die Regel. Von einer Mitarbeiterin dort habe ich erfahren, dass im Arbeitsvertrag offiziell 40 Std. die Woche steht. Aber die "Unternehmenskultur"/ Druck von oben verlangen halt die 8.30 bis 18.30. Aber wer dann geht, wird meist auch schon dumm angeguckt, was letzten Endes in einer 50 Std. Woche endet. An sich wär das ja nicht so schlimm, wenn es Freizeitausgleich oder so etwas gäbe, das aber das gibt es nicht. Also im Endeffekt locker 40 Stunden pro Monat mehr, bei gleichem Gehalt und gleichen Urlaubstagen.
Meine Frage ist jetzt: Ist das zulässig?
7 Antworten
Hallo, kläre das mit der Geschäftsleitung , wenn es da keinen Ausgleich gibt,
suche dir was anderes , wenn es geht.
Vg pw
Kann ich mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist...
Liest sich für mich nicht fair... nicht rechtens... wäre wohl für den Arbeitgeber - wenn die Situation umgekehrt wäre auch nicht ok... entspricht wohl auch nicht den Menschenrechten und könnte und sollte in einer Welt, die richtig herum läuft, angezeigt werden können... wenn die direkte Ansprache darauf nichts bringen sollte...
Von 8.30 bis 18.30 Uhr mit einer 1/2 Stunde Pause ist unzulässig, kein Zweifel
Wenn du keinen anderen Job bekommst, dann nimm ihn an. Sobald du den Vertrag hast, hälst du dich an genau das, was in dem Vertrag steht. Sollte das dem Chef nicht gefallen, dass jemand nicht nach seiner Pfeife tanzt, dann wird er versuchen dich wieder loszuwerden, was im Endeffekt eine Abfindung bedeutet. Du hast nicht zu verlieren.
Und ja, das ist unzulässig. Vertrag ist Vertrag.
Ja, habe ich. Ich gehe aber davon aus, dass er logisch denken kann, also sollte er wissen, dass das Verhalten sich auf die Zeit nach der Probezeit bezieht. Alles andere wäre doch sinnlos...
Schaust Du hier in § 3 Arbeitszeitgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf
KEINE Abfindung !
Schon mal was von Probezeit gehört ???