Minusstunden durch Urlaub, Krank oder Feiertage?

9 Antworten

Dabei ist es auch nicht relevant ob ihr einen Betriebsrat oder Tarifgebunden seid. Gesetze gelten für alle AN und AG`s :-)

Dein Chef rechnet sehr zu seinem Vorteil und legt auch das Lohnfortzahlungsgesetz falsch aus.

Korrekt wird so gerechnet:

173 Std x 12 Monate = 2076 Stunden Jahresarbeitszeit

2076 : 52,179* Wochen = 39,78 Wochenarbeitszeit

39,786 : 5 = 7,957 durchschnittliche Tagesarbeitszeit also 8 Stunden.

Die Wochenenden werden also überhaupt nicht in den Rechengang mit einbezogen. Das ist auch korrekt. Wer am Wochenende krank wird hat Pech gehabt. Auch der ersatzfreie Montag wäre davon betroffen.

Stunden werden nur an den 5 Werktagen gezählt. Feiertage sind zusätzlich frei werden aber wie Arbeitstage gewertet (Lohnfortzahlungsgesetz.)

§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen

(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

(2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen.

(3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.

Am besten, ihr lasst euch von der Gewerkschaft beraten.

Auch bei Krankheit können keine Minusstunden entstehen, das hätte bei Euch ja die Folge, das Ihr Krankheitstage nacharbeiten müsstet = absoluter arbeitsrechtlicher Verstoß!!

  • 3 x 365 + 1 x 366 (Schaltjahr) : 4 = 52,179

heute muss man in der Gewerkschaft - ÖTV sein

Die Firma rechnet korrekt ab. Es spricht nichts dagegen, dass ihr deshalb ins minus kommt.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz spricht dagegen!

Warum komme ich aber ins MInus, wenn ich Urlaub habe?

Die Antwort ist leider "fail"! ralosaviv hat also recht! ;)

Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html

Und Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) § 2:

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

@Eichbaum1963

@ Eichbaum:

Und deswegen war mein Arbeitgeber so klug,dass er mir einen Grundlohn gibt und halt eine freiwillige Zulage.

Wenn ich krank bin oder Urlaub habe,erhalte ich nur den Grundlohn.

Pöser Chef :-)

@johnnymcmuff

Tja, manche Geier gibts eben leider - kenn ich von früher bei den Leihfirmen (80er Jahre): 8 DM Stundenlohn plus 2 DM Anwesenheitsprämie, naja und halt noch Auslösung und Kilometergeld...

Heute sind die aber auch Tarifgebunden.^^

@johnnymcmuff

Die freiwillige Zulage ist im Urlaubs-, Krankheits- und Feiertagsfall aber ebenfalls nicht mehr freiwillig. Sie gehört in die Durchschnittsberechnung und wäre fortzuzahlen. Selbst Rufbereitschaftspauschalen müssen in den genannten Fällen weiter gezahlt werden, obwohl der AG dann nicht zur Verfügung steht. Ein Arbeitsrichter würde deinen AG teeren und federn.

@ralosaviv
obwohl der AG dann nicht zur Verfügung steht

der AN natürlich

Ich finde das sehr eigenartig! Sie sollten mal sich beim Betriebsrat,Gewerkschaft oder einem Anwalt für Arbeitsrecht erkundigen.

Hier mal ein paar links zum Lesen:

http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/lohn-wann-sie-minusstunden-verrechnen-duerfen.html

danke, für den Link