Welche Arbeitszeitregelung gilt für eine Metzgerei-Angestellte (ganztags - ohne Arbeitsvertrag)?
Die Mitarbeiterin hat keinen Vertrag, ist aber schon jahrelang in dem Betrieb. Jetzt wollte die Angestellte ihre Überstunden endlich abgerechnet haben (noch vom ganzen letzten Jahr). Die Chefin behauptet nun, dass hier ein 10 Stunden-Tag bestehe und auf dieser Basis verrechnet werde. Bis heute ist jedoch immer noch nicht abgerechnet, obwohl seit Januar 2011 darum gebeten wird. Die Angestellte sagt, dass bei einer 10 Std.-Regelung, von der sie nichts wusste, sie im Monat 40 Std. Mehrarbeit hätte. Was kann die Mitarbeiterin tun und was gilt - 8 Std. oder 10 Std. ? Wo kann man sich die Gesetzestexte eventuell holen? louisa
4 Antworten
Grundsätzlich gilt gesetzlich eine Arbeitszeit von maximal 8 Stunden. Diese darf in Ausnahmefällen auf 10 Stunden ausgedehnt werden, dann muss das allerdings so ausgeglichen werden, dass in einem Zeitraum von 6 Monaten ein durchschnitt von 8 Stunden werktäglich erreicht wird.
Google mal Arbeitszeitgesetz, da findest du eine menge.
Verstehe die Überschrift nicht: Die Angestellte hat KEINEN ARBEITSVERTRAG?
Wo gibts denn sowas?
Gibt's eben nicht. Sie hat einen mündlichen.
Also erst einmal: Natürlich gibt es einen Vertrag - nämlich einen mündlichen. Im Arbeitsrecht gibt es keine Formvorschriften, sie hat dort gearbeitet und die Arbeit wurde angenommen und bezahlt = Arbeitsvertrag! Aber nun zu Deinem Problem. Es gibt das Arbeitszeitgesetzt, dort ist ganz klar geregelt:
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.**
Also sollte die Mitarbeiterin mal um ein ruhiges Gespräch bitten und ihren Standpunkt verdeutlichen.
Kein Arbeitsvertrag, kein Tarifvertrag? Dann gelten die gesetzlichen Regelungen: 6-Tage-Woche und 8-Stunden-Tag. Zu finden im §3 Arbeitszeitgesetz http://dejure.org/gesetze/ArbZG/3.html .Der Sonntag ist arbeitsfrei (§9 ArbZG).