Mast mit Fahne

2 Antworten

Als Miteigentümer kannst Du die Beseitigung verlangen, notfalls einklagen.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss die Herstellung des ursprünglichen Zustands verlangen

Das funktioniert so:

  1. Du stellst einen Antrag zur nächsten Wohnungseigentümerversammlung, auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (ohne Fahnenmast). Die Verwaltung soll den Delequenten auffordern diesen wegen Verstoß gegen § 22 Abs. 1 WEG (bauliche Veränderung) auf seine Kosten binnen einen Monat nach Aufforderung durch die Verwaltung zu entfernen. Für den Fall des Nichtbefolgens oder Fristablauf wird die Verwaltung beauftragt und bevollmächtigt, Klage vor dem Zuständigen Amtsgericht auf Beseitigung des Fahnenmastes gegen den Deleqenten zu führen.

  2. Sollte die Verwaltung nicht Willens sein, diesen Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen, oder die Wohnungseigentümerversammlung sich weigern, die Beseitigung der Fahnenstange zu beschließen, mußt du leider gegen die Verwaltung oder die übrigen Wohnungseigentümer klagen. Im ersten Fall auf Aufnahme in die Tagesordnung; im zweiten Fall wegen des Nichtbeschlusses. Alternativ kannst du auch direkt gegen den Delequenten klagen, wenn du nachweisen kannst, dass gem. § 14 Abs. 1 verstoßen wurde und du direkt benachteiligt bist.

Fazit: Rede erst mit dem Betreffenden, dann mit der Verwaltung und wenn beides nichts gebracht hat, mit dem Anwalt.