RAUCHWARNMELDER PFLİCHT İM EİGENTUM?

11 Antworten

.... aber die Spielregeln bei/in einer ETW sind noch nicht bei Dir angekommen. Einfach einmal vorlesen lassen.

Noch ist die WEG alleine dafür zuständig, so jedenfalls die Gerichte.

Merke: Ein Heizkörper gehört Dir, das Ventil dazu aber nicht. Ebenso gehen Dich z.B. Fensterlöcher, Außentüren, Schlüssel dazu, ja nichts an, weil das Zeugs Dir nicht gehört.

Alles eigentlich ganz einfach.
Und ich möchte als Miteigentümer auch nicht vom Nachbarn anhängig sein, nur weil der ein Billigstmelder und alles auch noch ohne Haftung praktiziert.

Warum soll der Ventil nicht mir gehören? Ich habe alles selber gekauft und installieren lassen? Wenn dann, würde mir die Heizuhr nicht gehören.

@enkoks58


Der Grund:

Die Heizungsventile gehören zum Gemeinschaftseigentum.

Schon allein deshalb, weil eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht, Thermostatventile an Heizkörpern anzubringen.

Das verlangt die Heizungsanlagenverordnung.

Deswegen darf der einzelne Eigentümer schon rein rechtlich nicht über die Thermostatventile verfügen.

Ein Grund mehr, warum sie nach § 5 Abs. 1 WEG zwingend zum gemeinschaftlichen Eigentum zählen.

... so jedenfalls u.a. das OLG Hamm

@schleudermaxe

So ein Schwachsinn. Dann gehört wohl auch das Auto dem TÜV?

@enkoks58

die Heizung gehört zum Gemeinschafts bzw. Sondereigentum. Sondereigentum sind Gebäudeteile, die zwar nur von einem Eigentümer genutzt werden, aber die nicht unabhängig vom Rest-Gebäude verändert werden dürfen oder können. Die Heizkörper der Wohnung mit allen Zuleitung gehören sicher dazu .. Reparaturen zahlt auch die Gemeinschaft. 

Zu den Ventilen habe ich unterschiedliches im Internet gefunde. Erst mal gilt, was in der Teilungserklärung steht. Dann muss man den Begriff unterscheiden: die Ventile sind fest verschraubt und können nur ausgetauscht werden vom Fachmann, entweder mit einer Vereisungstechnik oder nach Ablassen des Wassers aus der ganzen Anlage. Das was mit Ventilen aber meistens gemeint ist, sind die Thermostate, die kann man ohne Werkzeug ruck-zuck abschrauben und wenn defekt oder mit der Zeit hässlich geworden, für 5,95 im Baumarkt neu kaufen .. damit würde ich kaum die Hausverwaltung belästigen.

Oder neuerdings gibts auch elektronische die per smart home aus dem Internet gesteuert werden können .. auch hier würde ich nicht verstehen, wenn das jemand in der Eigentümerversammlung zum Thema macht: Gemeinschaft soll bezahlten, oder private Anschaffung genehmigen ?? 

@enkoks58

... solchen ET wünscht sich doch jede WEG und jeder Verwalter, der nicht einmal den Unterschied zwischen einer Wohnung und einem Auto verstehen möchte.

Für solche empfehlen wir in unseren WEGen immer den Kauf einer eigenen Hütte.

Nein, so frei ist laut Gesetz kein Miteigentümer einer WEG in Deutschland!

Außer, du nimmst dir diese Freiheit, das wird dich aber zusätzlich kosten! Und zwar - das erneute Anbringen der (meist gemieteten) RWM in deiner Wohnung.

Für Leute, die vorher Mieter waren und nun neu Wohnungseigentümer werden, ist vieles unbekannt und unverständlich. Eigentum verpflichtet, und zwar viel mehr als Miete!

Mit dem Besitz der Wohnung gehen alle Rechten und Pflichten auf dich über. Auch alle Gesetze, die Wohnungseigentum regeln. Auch die Teilungserklärung, die Hausordnung und alle Beschlüsse der WEG. Nur die gesetzwidrigen könntest du missachten oder vor Gericht die Änderung / Schadensersatz anklagen.

Bei Rauchwarnmeldern ist das nicht der Fall! Sei froh, dass in Bayern die Wahl derer dem Eigentümer überlassen wird. Das gilt im Falle deiner übereifrigen WEG erst für die Zukunft, wenn eine stimmfähige Mehrheit dann beschliesst, den Miet- oder/und Wartungsvertrag mit Ista zu kündigen und sich um die RWM selber zu kümmern.  

Du bist als Käufer der Wohnung an die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft gebunden. Diese hat (das ist leicht aus dem Vorhandensein der ISTA-Plombe zu schließen) alle Wohnungen von der ISTA mit Rauchmeldern versehen lassen und einen entsprechenden Wartungsvertrag abgeschlossen, um der Überprüfungs- und Rechenschaftspflicht genüge zu tun.

Du hast offenbar das Gemeinschaftseigentum im Zuge Deiner Renovierungen entfernt und nicht wieder an seinem Platz angebracht. Daher wird die hausverwaltung auf Deine Kosten neue Rauchwarnmelder derselben Ausführung besorgen und anbringen lassen.

Das so etwas geht, gefällt mir auch nicht, aber ...

ISSO

Servus Du,

Das mit den Lobbyisten habe ich in deiner Frage nicht so ganz verstanden.

Das Rauchmelder sehr sinnvoll sind: Darüber besteht wohl allgemeine Einigkeit.

Nun zu deiner Frage: vermutlich hat die Hausverwaltung damals beschlossen:Fügen uns der  „Gesetzes Pflicht“ und kümmern uns darum dass in jeder Wohnung Rauchmelder installiert werden. Vermutlich gibt es dazu einen Beschluss der Eigentümerversammlung.

Wenn ich die Wohnung kaufe um zu vermieten macht es auch Sinn: dass ich da etwas installieren und dass ich mich als Vermieter nicht mehr kümmern muss.

Da es um deine Eigentumswohnung geht-kannst du da die Rauchmelder installieren die du für sinnvoll hältst. Es gibt also keinen Zwang bei einer eigenen Eigentumswohnung bestimmte Rauchmelder zu verwenden.

Also: Selber welche installieren-und der Hausverwaltung eine kurze Info geben, das Du keinen Wartungsvertrag brauchst.

Nur noch alles Gute zur neuen Wohnung😊

Es grüßt

s‘Fjolnir

Aus dem Wartungsvertrag wird er allerdings nicht rauskommen , Gemeinschaftsbeschluß !

@schoschi06

Ich verstehe nicht, warum ich aus dem Wartungsvertrag nicht rauskomme? Schließlich bin ich ja der neue Eigentümer und nach meiner Meinung wurde ich nicht gefragt. Und beim Kauf der Wohnung habe ich auch nicht angegeben oder dafür unterschrieben, dass ich mich mit den Beschlüssen, die vor meiner Anwesenheit beschlossen wurden, einverstanden erkläre. 

@enkoks58

....dann noch viel Freude in Deiner WEG!

@schleudermaxe

Die Beschlüsse der WEG sind für alle Eigentümer, egal ob alte oder NEU-Eigentümer bindend! Ob es dem Einzelnen passt oder nicht ist nicht maßgebend

@enkoks58

Weißt Du eigentlich, was Du unterschrieben hast? Ich glaube nicht.

@enkoks58

Du hättest Dich vor dem Kauf der Wohnung über das WEG kundig machen sollen. Die bist jetzt Mitglied der Gemeinschaft und die alten Beschlüsse gelten auch für Dich. 

Das ist wie im Verein. Wirst Du Mitglied, hast Du die Satzung und die Beschlüsse des Vereins akzeptiert.  Und wenn Dir das nicht recht ist, zwingt, Dich keiner einzutreten.

Genau so bei einer WEG
Wenn also die Hausgemeinschaft beschlossen hat, die RWM von ISTA zu mieten und warten zu lassen, dann bist Du daran gebunden.

Ich musste im Auftrag einer WEG gegen einen Eigentümer klagen, der eigene einbaute und selbst "gewartet" hat. Er ist vor Gericht unterlegen und hatte Anwalts- und Klagekosten von fast 2.000,00 € an der Backe.

@Blindfuchs

Der Grund warum viele RWM gemietet werden ist, dass jährlich nachgewiesen werden MUSS, dass sie gewartet - sprich überpfrüft werden müssen, ob sie noch funktionieren. Bei vielen Wohnungen ist es nicht möglich einmal im Jahr hineinzukommen um dies zu tun. Auch sind viele nicht in der Lage das zu überprüfen, daher die Einschaltung dieser Firmen. Wer die ordnungsgemäße Wartung nicht nachweisen kann, ist haftbar. Bis zu seinem Tod.

so sind unsere Gesetze halt .. alles geregelt und ich sehe es auch so, dass diese Brandmelder ein Riesenaufwand sind für ein kaum existierendes Problem.

Rauchmelder sind auch kein BRANDSCHUTZ, sondern nur Personenschutz vor Rauchvergiftung. 

Sowas kommt vor, aber ich kenne keine Statistik, dass auf diese Weise eine grosse Zahl von Menschen pro Jahr ums Leben gekommen ist. Aber ein Bundesland nach dem anderen hat es zum Gesetz gemacht, und jetzt müssen wir damit leben. 

Verantwortlich ist bei einer Eigentümergemeinschaft die Hausverwaltung. Und die sagt regelmässig: wenn etwas passiert und der Rauchmelder war nicht vorhanden oder jahrelang nicht geprüft, dann hat die Hausverwaltung gegen ihre Sorgfaltspflicht verstossen. Nun könnte man beschliessen, dass sich die Eigentümer verpflichten, selber jedes Jahr zu prüfen und das schriftlich zu bestätigen .. oder wie auch immer. In der Regel beschliesst aber die Eigentümerversammlung das Angebot der Wärme und Verbrauchsableser anzunehmen, nach der die Rauchmelder wenn man schon mal da ist, jährlich mit geprüft werden, ggfs ausgetauscht. 

Das Gesetz sagt,dass Rauchwarnmelder angebracht werden müssen, aber nicht, dass RWM bestimmter Firmen bzw. Marken angebracht werden muss. Oder steh ich falsch?

@enkoks58

..... ja! Beweis: Siehe die vielen Antworten.

@enkoks58

Wie enkoks richtig vermutet, ist die Wahl eines Typs Rauchmelder der WEG überlassen. Wir z.Bsp. hatten uns in der letzten ETW-Versammlung für RWM ohne dauernd blinkende Signale entschieden. Also keine per Funk, sondern mit einer 10 Jahre garantiert arbeitenden Batterie. Kontrolliert werden diese allerdings jährlich einmal vom Verwalter, wenn er zur Heizungs- u. Wasserablesung  in die Wohnungen kommt.