Man ist mir hinten an der Ampel reingefahren und ich habe keine Polizei gerufen. Ist es schlimm?

5 Antworten

In sehr vielen Fällen ist es völlig überflüssig, die Polizei zu rufen - insbesondere dann, wenn es nur um Sachschäden geht und das Verschulden geklärt ist.

Idealerweise füllen beide Beteiligten einen Unfallbericht aus - Formulare dafür hält deine Versicherung bereit, kann man aber auch downloaden.

Mit dem Schuldeingeständnis hat sich dein Unfallgegner keinen Gefallen getan - die Versicherungsgesellschaften sehen das gar nicht gern.

Lass den Schaden an deinem Auto feststellen (z.B. durch Kostenvoranschlag einer Werkstatt) und melde ihn an die gegnerische Versicherung. Deine eigene Versicherung solltest du sicherheitshalber ebenfalls informieren.

Es besteht keine Pflicht die Polizei zu rufen, jedoch ist eine unabhängige Aufnahme am Unfallort sehr sinnvoll.

Jetzt musst du als Geschädigter deinen kompletten Schaden beziffern. Den Sachschaden an deinem Auto bezifferst du durch das Gutachten eines unabhängigen, von dir beauftragten Kfz-Sachverständigen. Hierbei darfst du selber entscheiden welcher Sachverständige das Gutachten erstellt. Die gegnerische Versicherung hat kein grundsätzliches Besichtigungsrecht.

Ausnahme, wenn ein für dich erkennbarer Bagatellschaden (< 715 €) vorliegt, dann darfst du nicht ohne weiteres einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragen. In diesem Fall würde eine Schadenskalkulation eines Sachverständigen oder unter Umständen auch ein Kostenvoranschlag ausreichen.

Wenn du dem Sachverständigen das Kennzeichen des Verursachers gibst, dann kann er auch direkt feststellen wo das Auto versichert ist. Deine Ansprüche machst du dann bei der Versicherung oder dem Halter oder dem Fahrer geltend, das darfst du dir selber überlegen.

Wenn dir das Gutachten vorliegt entscheidest du, ob du dein Auto reparieren lässt (sofern kein Totalschaden) oder fiktiv abrechnest.

Am Wichtigsten ist das Schuldgeständnis. Und die Daten des anderen.

Du schreibst an seine Versicherung: Dass der in dich rein gefahren ist und du den Schaden ersetzt haben willst. Schicke eine Kopie des Schuldgeständnisses mit. Falls die Versicherung das Auto anschauen will sollen die das mitteilen.

Dann abwarten, bis sie reagieren. (Die schicken ggf. einen, der den Schaden anschaut.). Es kann sein, dass der dir gleich einen Scheck anbietet.

Ansonsten kannst du den Schaden "fiktiv" abrechen (auf Gutachtenbasis, ohne Mehrwertsteuer, d.h. ohne dass du den Schaden reparieren lässt.). Dazu gehst du zu einem Sachverständigen und lässt es schätzen. Die Versicherung zahlt dann diesen Schätzpreis minus Mehrwertsteuer plus Sachverständigenkosten.

Ansonsten gehst du in eine Werkstatt,  lässt das reparieren und die Versicherung muss die Rechnung zahlen.

Wenn dir das alles zu unsicher ist, gehst zu zum Anwalt. Der regelt das und die Versicherung muss auch deinen Anwalt zahlen.

Am Wichtigsten ist das Schuldgeständnis.

Nicht wirklich. Schuldanerkenntnisse werden vor Gericht gern als typische Schockreaktion zerpflückt.

Eine genaue beidseitig unterzeichnete Hergangsbeschreibung ist besser.

Eine gegnerische Versicherung hat kein grundsätzliches Besichtigungsrecht. Die Schadenshöhe sollte immer unabhängig ermittelt werden.

Hallo TaAKu,

die Polizei kann man rufen, muss man aber nicht. Im Grunde genommen hast Du alles was Du brauchst.

Bezüglich der Schadensregulierung wendest Du Dich jetzt an die Versicherung des Fahrzeuges, welches Dir drauf gefahren ist,

Hat Dir der Unfallgegner nicht mitgeteilt, bei welcher Versicherung das Fahrzeug versichert ist, nimmst Du mit ihm noch einmal Kontakt auf oder wendest Dich an den Zentralruf der Versicherer:

https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/?ref=zentralruf

Dort werden Dir kostenlos die benötigten Angaben zur Versicherung des Fahrzeuges mitgeteilt.

Wie Du weiter vorgehst und was Du noch so beachten hast, kannst Du dem Merkblatt des ADAC entnehmen. Siehe:

https://www.adac.de/_mmm/pdf/Was%20tun%20nach%20einem%20Unfall%202016_34443.pdf

Dort ist auf Seite 2 alles beschrieben.

Schöne Grüße
TheGrow

du hast alles was man dazu braucht,also wende dich an seine versicherung