Bin jemanden Hinten reingefahren, hat sich kurz ihr auto angesehen ist dann aber weitergefahren, kann sie später anzeige erstatten?

6 Antworten

naja, sie hat dann wohl auf Polizei verzichtet & auch den Schaden als nichtig angesehen & auf eine Regulierung des Schadens verzichtet

Dann könntest Du aus dem Schneider sein. Spätere kausale Zusammenhänge würde ich an Deiner Stelle abstreiten

Wenn später durch den Unfall verursachte Schäden entdeckt werden und sie deine Daten nicht hat (Kennzeichen reicht nicht) -> unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
Deswegen immer zur Sicherheit Name u Telefonnr. austauschen.

Wenn hier jemand unerlaubt den Unfallort verlassen hat, dann sie und nicht du?

Normalerweise hättet ihr eure persönliche Daten austauschen müssen für die KFZ Versicherung um den Schaden oder eventuellen Schaden zu begleichen.

Da sie als geschädigte wieder eingestiegen ist und weiter gefahren ist, habt ihr euch somit quasi geeinigt den schaden komplett privat zu tilgen - auch wenn keine Leistung erbracht ist. Demnach dürfte nichts kommen, falls doch, so kannst du Einspruch erheben da ihr euch außerordentlich vor Ort geeinigt habt!

Wenn jemand VU-Flucht begangen hat, dann diejenige, der du hinten reingefahren bist. Sie hat sich entfernt, nicht du. Gäbe es von ihr eine Anzeige, würde sie sich selbst schaden. 

Nicht nur der Unfallverursacher, sondern jeder Beteiligte am VU muss warten.