Maklerprovision Gewerbe, wer zahlt?
Hallo liebes Community,
ich habe mich vor ungefähr ein Jahr selbständig gemacht und ein Laden gemietet. Der Vermieter hat gemeint, er arbeitet mit einem Makler zusammen und ich soll alles mit ihm klären.
Der Makler hat natürlich alles gemacht und ich habe diesen Laden gewerblich gemietet.
Provision musste ich zahlen, die hat er von mir verlangt.
Nun habe ich gelesen, dass seit 2015 gesetzlich der Mieter die Provision nicht bezahlen muss, sondern der Vermieter.
Ich bin nun leicht verwirrt. Ich habe auch gelesen, dass man bis zu drei Jahre die Provision zurück verlangen darf.
Stimmt es, dass die Provision vom Makler der Auftraggeber also der Vermieter bezahlen muss und nicht der Mieter?
Wenn ja, würde ich gerne die Provision zurück verlangen. Habe ich da Chancen?
3 Antworten
Nun habe ich gelesen, dass seit 2015 gesetzlich der Mieter die Provision nicht bezahlen muss, sondern der Vermieter.
Seit 2015 gilt das Bestellerprinzip.
Das heißt: Wer den Makler beauftragt - muss zahlen.
Das kann also auch durchaus der Mieter sein.
Für Geschäfte zwischen Unternehmern gelten jedoch andere Bestimmungen.
Bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien ist die Höhe der Provision grundsätzlich frei verhandelbar. Hier ist maßgeblich, was individuell vereinbart wurde.
Darum sollten die Parteien möglichst jegliche Unklarheiten darüber, ob und wer die Provision zahlt, vor Abschluss des Mietvertrages beseitigen.
MietrechtMietverträge gemäß §§ 535 ff.BGB über gewerbliche Räume oder Gewerbeimmobilien erlauben in Deutschland, anders als bei Wohnräumen oder Wohnimmobilien, eine weitgehende Vertragsfreiheit. Es gibt beispielsweise keinen gesetzlichen Mieterschutz und keine gesetzliche Mietpreisbremse.
Tipp:
Du kannst die Makler-Provision jedoch als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.
Nun habe ich gelesen, dass seit 2015 gesetzlich der Mieter die Provision nicht bezahlen muss, sondern der Vermieter.
Das betrifft Wohnraum-, nicht Gewerbemietverträge!
Bei Letzteren wird gezahlt wie vereinbart.
Dafür müsste man den Vertrag sehen.
Die Makler sind ja auch nicht blöde, die haben einen Weg gefunden, wie man das umgeht.
Die lassen dich einen Auftrag für sie unterschreiben, dann bist du der Auftraggeber, der für sie was suchen soll und du bist provisionspflichtig.
Müsste man sehen, was du da unterschrieben hast.
Ok, aber auch bei Wohnraumvermietung machen sie es so.
Deine Antwort geht vollkommen am realen Leben vorbei. Das Gesetz gilt für Wohnraumvermietung, aber nicht für Gewerbemietverträge.