Maklerprovision Gewerbe, wer zahlt?

3 Antworten

Nun habe ich gelesen, dass seit 2015 gesetzlich der Mieter die Provision nicht bezahlen muss, sondern der Vermieter.

Seit 2015 gilt das Bestellerprinzip.

Das heißt: Wer den Makler beauftragt - muss zahlen.

Das kann also auch durchaus der Mieter sein.

Für Geschäfte zwischen Unternehmern gelten jedoch andere Bestimmungen.

Bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien ist die Höhe der Provision grundsätzlich frei verhandelbar. Hier ist maßgeblich, was individuell vereinbart wurde.

Darum sollten die Parteien möglichst jegliche Unklarheiten darüber, ob und wer die Provision zahlt, vor Abschluss des Mietvertrages beseitigen.

Mietrecht

Mietverträge gemäß §§ 535 ff.BGB über gewerbliche Räume oder Gewerbeimmobilien erlauben in Deutschland, anders als bei Wohnräumen oder Wohnimmobilien, eine weitgehende Vertragsfreiheit. Es gibt beispielsweise keinen gesetzlichen Mieterschutz und keine gesetzliche Mietpreisbremse.

Tipp:

Du kannst die Makler-Provision jedoch als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.

Nun habe ich gelesen, dass seit 2015 gesetzlich der Mieter die Provision nicht bezahlen muss, sondern der Vermieter.

Das betrifft Wohnraum-, nicht Gewerbemietverträge!

Bei Letzteren wird gezahlt wie vereinbart.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dafür müsste man den Vertrag sehen.

Die Makler sind ja auch nicht blöde, die haben einen Weg gefunden, wie man das umgeht.

Die lassen dich einen Auftrag für sie unterschreiben, dann bist du der Auftraggeber, der für sie was suchen soll und du bist provisionspflichtig.

Müsste man sehen, was du da unterschrieben hast.

bwhoch2  13.03.2020, 10:57

Deine Antwort geht vollkommen am realen Leben vorbei. Das Gesetz gilt für Wohnraumvermietung, aber nicht für Gewerbemietverträge.

Drehkoenig  13.03.2020, 11:07
@bwhoch2

Ok, aber auch bei Wohnraumvermietung machen sie es so.