Makler verlangt Servicegebühren?

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Bei einem Mietvertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen Vermieter und Mieter. Man würde also hier mit Unterschrift des Mietvertrags anerkennen, dass man an den Vermieter (nicht an den Makler!) 295,- € zahlt.
Der Vermieter darf nur Mehrwertsteuer verlangen, wenn er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Ist der Vermieter rein privat, darf er das nicht. Das ist schon mal das erste.
Das zweite ist, dass es sich bei den Tätigkeiten um Verwaltungstätigkeiten des Vermieters handelt, die er sowieso erbringen muss und deshalb nicht, auch nicht über die Betriebskostenabrechnung umlegen kann.
Man kann daher den Mietvertrag meines Erachtens problemlos unterschreiben, denn der Satz hat rechtlich keinen Bestand. Die Zahlung, falls Sie im Rahmen der Übergabe in bar verlangt wird, würde ich in einem Umschlag machen, auf dem eindeutig steht, zur Übergabe an den Vermieter. Falls also wirklich nur der Makler zur Übergabe anwesend ist, würde man damit erreichen, dass man (möglichst unter Zeugen) Geld für den Vermieter gezahlt hat und nicht direkt an den Makler, denn zum Makler besteht keine Vertragsbeziehung. Auch nicht durch den Mietvertrag.
Wenn dann alles geregelt ist, Wohnung übernommen, Kaution und erste Miete bezahlt, würde ich vom Vermieter das Geld unter Berufung auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zurück verlangen und ggf. durch Einbehalt bei Mietzahlung auch zurück holen.
Vorteil: Man hat dann schon die Wohnung und Vermieter und Makler nicht mehr das Druckmittel der Übergabe.

Die Gebühr geht an den Makler!

Auf der letzten Seite, unter den Unterschriften, ist schon vom Vermieter unterschrieben, ist die Klausel mit der Servicegebühr aufgeführt. 

Dort steht, genauer Wortlaut habe ich nicht mehr im Kopf: 

Mit Unterzeichnung des Mietvertrages, erkennt der Mieter/in folgende Zusatzvereinbarung an. 

Für die Übergabe der Räumlichkeiten, Erstellung des Übergabeprotokolls und Ummeldung der Zählerdaten zahlen die Mieter eine einmalige Servicegebühr in Höhe von Euro 295,00 inkl. 19 % MwSt!

Die Servicegebühr ist vor Übergabe per Überweisung, spätestens jedoch am Tage der Übergabe, in bar, an den Makler zu zahlen!

Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig oder bleibt aus, so kommt das Mietverhältnis, nicht zustande. In diesem Fall hat der Makler einen Anspruch auf Schadenersatz, in Höhe des entstandenen Schadens! 

@Laredo75

Ist jetzt ein wenig klarer. Dennoch: Man wird durch den Vermieter oder Makler geradezu genötigt, einen Absatz anzuerkennen, der nicht rechtens ist, um die Wohnung zu bekommen. Jeder, der bei klarem Verstand ist, wird erkennen, dass kein Vermieter oder Makler die Wohnung an jemand heraus geben würde, der nicht mit dieser Gebühr einverstanden ist.

An Deiner Stelle würde ich den Satz "Die Servicegebühr..." etwas zerpflücken und genau im Wortlaut handeln. Denn noch immer geht aus diesem Satz nicht hervor, dass es sich um eine Vereinbarung zwischen Makler und neuem Mieter handelt, sondern um eine Vereinbarung zwischen den eigentlichen Vertragsparteien, Vermieter und Mieter. Woher weißt Du denn, dass der Makler nur zum Inkasso des Betrags beauftragt wurde, wenn nicht vorher schon von Dir an den Vermieter überwiesen wurde?

Es steht doch nur da, dass die Servicegebühr vor Übergabe per Überweisung zu zahlen ist. Steht auch dabei auf welches Konto?

Andernfalls Barzahlung an den Makler oder geht irgendwo ausdrücklich hervor, dass auch eine Überweisung an den Makler zu machen wäre?

Wenn Du also bei der Übergabe die Überweisung an den Vermieter belegen kannst und tief traurig Dein Bedauern ausdrückst, dass Du da was falsch verstanden hast, kann der Makler kaum was machen.

Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig oder bleibt aus, so kommt
das Mietverhältnis, nicht zustande. In diesem Fall hat der Makler
einen Anspruch auf Schadenersatz, in Höhe des entstandenen Schadens!

Dieser Satz steht unterhalb der Unterschriften zwischen Vermieter und Mieter als Zusatzklausel des Maklers. Schaut man sich den Vertrag durch und beide unterschreiben, kann man erst danach erkennen, dass da noch eine Klausel steht, die den eben geschlossenen Vertrag ggf. entwertet. Haben beide Parteien, um die es geht, den Vertrag unterschrieben, ist er zustande gekommen. Er kann danach nicht nochmal durch eine sehr zweifelhafte Vereinbarung nichtig werden.

Der Makler hat zu diesem Zeitpunkt seine Aufgabe erfüllt, für die er vom Vermieter bezahlt wird: Neuen Mieter gesucht und gefunden, Mietvertrag wurde von beiden unterschrieben. Damit schon entsteht der Zahlungsanspruch des Maklers auf seine Provision gegenüber dem Vermieter. Er wird also keinen Schaden dadurch haben, den er geltend machen kann.

Dieser letzte Absatz ist sowas von daneben, dass ich als Mietinteressent erst einmal so vorgehen würde, wie beschrieben und wenn der Makler Zicken macht, würde ich ggf. diesen Betrag bezahlen, in die Wohnung einziehen und dann das Geld wieder vom Vermieter oder vom Makler zurück verlangen. Einfach den Gesamtbetrag wieder von der Miete (nicht von der Kaution!) einbehalten und dann ruhig die Herrschaften ggf. auf Zahlung klagen lassen. Sie werden verlieren, denn bei den Beträgen geht es einerseits um nicht umlegbare Verwaltungskosten und auf der anderen Seite versucht ein Makler das neue Gesetz wenigstens teilweise zu umgehen. Das sehen die Gerichte gar nicht gerne.

@bwhoch2

Hallo und Danke für die ausführlichen Antworten. Wie ich jetzt gesehen habe, bewirbt der Makler alle seine provisionsfreien Immobilien mit dem Zusatz der "Servicegebühr"! Auf nochmalige Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass diese Servicegebühr ausschließlich zur Deckung der anfallenden Unkosten des Makler dienen und auch an diesen zu entrichten sind.

Ich habe mittlerweile eine schöne Wohnung von Privat gefunden, ganz ohne Kaution und Provision!

@Laredo75

Sehr gut! Gratulation.

Wenn das so ist, dann sollte man das als "fairer Makler" nicht an den Mietvertrag unten drunter setzen, sondern in einem separaten Dokument festhalten, das nicht unmittelbar mit dem Mietvertrag zusammen hängt.

Danke für die Auszeichnung.

@bwhoch2

Kleines Update! 

Ich habe den entsprechenden Makler mal bei zuständigen Amt gemeldet, dieser ist dort bekannt, da wohl schon einige Beschwerden vorliegen. Tja, seit ein paar Tagen wird die Servicegebühr nicht mehr aufgeführt. doch dafür steht unter jedem Immobilienangebot folgendes: 

"Mit Kontaktaufnahme zu dieser Immobilie, gehen sie einen rechtmäßigen Maklervertrag für die Vermittlung der Immobilie ein.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist."

@Laredo75

Da kämpft einer um seine Existenz...

Eine solche Trickserei ist eine der Folgen des neuen Bestellerprinzips.

Sie können die Unterschrift ablehnen und jemand anderer erhält die Wohnung.

Sie können unterschreiben, später unter Vorbehalt zahlen und die Vereinbarung anschließend aufgrund des Vorbehaltes gerichtlich anfechten.

Erkennt der Richter auf einen verbotenen Umgehungstatbestand, könnten Sie die Gebühr zurückerhalten, falls dieser Makler überhaupt zahlungsfähig ist.

Grundsätzlich kann ein Mieter nicht für die Bequemlickeit des Vermieters in Anspruch genommen werden, nur weil der die Wohnungsübergabe an Dritte deligiert; da hat er auch die Kosten selber zu tragen!


An wen soll die Zahlung gehen? Erst einmal sieht das für mich wie ein versuchter Betrug oder Abzocke aus, falls das an den makler gehen soll. Das wäre unwirksam und man darf den Betrüger gerne vor der Unterschrift darauf hinweisen. Allerdings haben Zahlungen an den Makler nichts im Mietvertrag verloren.

In keiner einzigen bisher von mir gemieteten Wohnung gab es so etwas.

Hallo, die Zahlung soll an den Makler gehen. Das ganze steht im Mietvertrag, auf der letzten Seite, unter den Unterschriften!

Nein ist sie nicht aber wenn du unterschreibst erkennst du sie an und muß zahlen. Ich finde dass ist unseriös.

Niemand kann per Unterschrift etwas anerkennen, was rechtlich nicht abdingbar ist.

Ja, da will jemand sich noch zusätzlich am Mieter bereichern. Jetzt wo die Quelle "Chancenloser Mieter" weg ist. Muss sich der Parasit neue Wege einfallen lassen um den Wirt das Blut absaugen zu können.
Aber du kannst mal von ausgehen, wenn du diese Gebühr nicht bezahlst, wirst auch nicht die Wohnung bekommen.

Der letzte Satz stimmt, der Rest ist niveauloses blabla. Einem Makler ist es letztendlich egal von wem er sein Geld bekommt. 100 € vom Mieter sind genausoviel wie 100 € vom Vermieter. Die Quelle der (früheren) Bezahlung wurde nicht vom Makler sondern von der rechtlichen Lage vorgegeben. Der Vermieter war in den meisten Regionen einfach am längeren Hebel. Entweder der Makler hat für den Vermieter kostenlos gearbeitet und sich die Bezahlung vom Mieter geholt, oder der Vermieter hätte sich einen anderen Makler genommen.....so einfach ist das. Aber klar, sie hätten natürlich für alle umsonst gearbeitet.