Maklerprovision vor Unterschreiben des Mietvertrages?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, die Provision hat sich der Makler erst verdient, wenn der Mietvertrag von dir und den Vermietern unterzeichnet worden ist. Vorher kann er nur darauf hoffen, dass das Bestellerprinzip noch nicht in Kraft ist.

Er kann dir tatsächlich aber vorher die Rechnung schicken (unseriös) aber zahlen musst du die erst wenn der MV unterzeichnet ist.

Gesetzlichen Grundlagen wurden ja bereits erwähnt; § 2 WoVermRG.

Einen Vertrag kann er dir vorlegen. Du brauchst ihn ja nicht zu unterzeichnen. Du mußt dir ganz genau durchlesen, was in dem Vertrag steht. Es muß ganz deutlich und unmißverständlich heißen, dass die Provision erst nach Zustandekommen des Mietvertrages fällig wird, also erst nach Unterzeichnung durch Mieter und Vermieter.


Und ist sowas irgendwo gesetzlich festgelegt? 

Ja, hier.

Wohnraumvermittlungsgesetz

§ 2

(1) Ein Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume steht dem Wohnungsvermittler nur zu, wenn infolge seiner Vermittlung oder infolge seines Nachweises ein Mietvertrag zustande kommt.

Mehr noch:

Die meisten Makler lassen den Mieter erst den Mietvertrag unterschreiben, wenn die Kohle bar auf dem Tisch liegt.

Nix überweisen!!

Sonst bekommt die Wohnung eben derjenige der die Kohle dabei hat; so einfach ist das.

Das sind keine Tricks sondern Selbstschutz, weil viele Mieter in letzter Zeit glauben den Makler Vera.... zu müssen (O-Ton eines befreundeten Maklers)

nein das darf er nicht... die wird erst nach erfolgreichem abschluss eines MV fällig...