Provision für Wohnraumvermittlung; der Vermittler ist evtl. kein Makler

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Jeder kann eine Provision für Wohnraumvermittlung mit jedem vereinbaren. Das setzt voraus, dass Mietinteressenten mit einem Vermittler eine entsprechende Vereinbarung abschließen und ein Angebot des Vermittlers, der vom Vermieter mit Suche von Interessenten beauftragt wurde, annehmen. Das Angebot des Vermittlers nennt sich NACHWEIS. Schließt nun der Interessent auf der Grundlage des Nachweises einen rechtskräftigen Mietvertrag mit dem Vermieter ab, hat der Vermittler die Provision verdient. Gewerbsmäßige Makler (Vermittler) müssen im Besitz einer Gewerbegenehmigung nach 34 c sein. Jedermann darf jedoch bis zu 2 Vermittlungen im Kalenderjahr ohne diese Genehmigung tätigen. Findest du dein Vorgehen hier bestätigt? MfG

Schwer zu sagen, vielleicht kannst du mir helfen. Wir haben die Wohnung aufgrund einer Anzeige gefunden. Die Anzeige stammt von der Vermittlerin. Bei der Besichtigung war diese zusammen mit dem Vermieter anwesend. (interessant ist: ich habe heute bei der firma angerufen, die die Rechnung über die provision ausgestellt hat und wollte die Vermittlerin sprechen. Die Frau hat ein bischen rumgedrugst und meinte die vermittlerin sei diese woche unter dieser telefonnummer nicht erreichbar, sie sei, ähh im urlaub)

@marcse

Wenn der Anzeigenschreiber in der Anzeige auf Provisionspflicht hingewiesen hat, ist die Forderung rechtens. Steht über Provision nichts in der Anzeige, so gilt die frei vereinbarte Abrede zwischen Vermittler und Interessent. Vermittlerin und Vermieterin können durchaus gemeinsam bei der Wohnungsbesichtigung anwesend sein. Die Annahme des provisionsnotierten Angebotes des Vermittlerin ist entscheidend.

Es gibt im Internet Firmenverzeichnisse. Auch ohne eigenen Internetauftritt sollte die Firma da gelistet sein.

Kann ja sein, dass der Vermieter sich so zusätzlich in die eigene Tasche wirtschaftet. Das würde mich nicht überraschen, wäre aber doch die reinste Sauerei. Fraglich ist, ob er dich noch als Mieter will, wenn du ihm die Provision verweigerst.

Unter Umständen ist das alles aber rechtlich beständig durch die Zweitfirma. Wahrscheinlich ist es einfach ein Schlupfloch.

Ich habe keine "vernünftige" Seite gefunden, die Firmen auflistet bzw. die Firma nicht gefunden. Kann ich über die UStID etwas rausfinden? Ich glaube der vermieter hat genug geld. es geht wohl eher um die mitarbeiter dieser Filiale... Wir haben einen Mietvertrag. Ob er uns will oder nicht...

Auf der Rechnung muss doch eine Firmenanschrift draufstehen. Such dir aus dem Internet das passende Gewerbeamt raus und ruf da an und frage, ob die Firma eine Erlaubnis nach § 34c GewO hat. Hat die Fa. diese Erlaubnis nicht, wird das Bußgeld wohl höher, als die Provision...

Super Antwort, Vielen Dank!

das ist der richtige weg. allerdings kann der vermittler beim 1. und 2. mal straffrei ausgehen. wichtig ist, daß der vermieter keine provisionen nehmen darf. das soll möglicherweise hier verschleiert werden. wichtig ist hier auch die vermittlungstätigkeit bzw. der nachweis.

@Obelhicks

was für ein nachweis?

@marcse

es geht mir nicht um strafe oder bußgeld.

offensichtlich haben sie einen Vertrag (schriftlich) über die Vermittlung einer Wohnung abgeschlossen mit einer Firma. Wenn aufgrund der Tätigkeit dieser Firma die Vermittlung einer Wohnung zu Stande gekommen ist, dann hat die Firma gemakelt. zur Tätigkeit des Maklers ist weder eine Ausbildungnoch eine entsprechende Firma erforderlich. Entscheidend ist allein, dass ein Vertrag über die Maklertätigkeit wirksam besteht und diese erfüllt wurde. Allerdings dürfen nicht alle Personen oder Firmen, die Makeln, dafür auch Provision verlangen. Beispielsweise Eigentümer und Verwalter einer Immobilie dürfen das nicht. sie Sollten sich Also schlau machen, in welchem Rechtsverhältnis diese Firma zu dieser Immobilie steht.

Es bsteht kein Vertrag über eine Wohnungsvermittlung. Wir haben die Wohnung aufgruind einer Anzeige gefunden. diese Anzeige stammt von der vermittlerin. Ist die Provision wirksam?

hat euch denn die Firma die Wohnung vermittelt? In welcher Funktion ist sie denn aufgetreten? Frag mal bei der IHK nach.

Ansonsten, wenn du mit der Provisionszahlung einverstanden warst, zahl doch einfach.

Die Vermittlerin hat am Telefon und persönlich nie einen Firmennamen erwähnt.

Wir würden natürlich bezahlen, waren mit der Provision einverstanden. Ich fände es aber eine Sauerei, wenn sich hier jemand unrechtmäßig bereichern will bzw. zu unrecht eine provision kassiert. Das ist doch klar. Geld verdient man rechtsmäßig!

@marcse

und was würdest du als unrechtmäßig bezeichnen? Wie willst du beweisen, dass die Provision unrechtmäßig verlangt wird?

@guterwolf

meines wissens nach dürfen makler wohnungen vermnitteln und dafür provision verlangen. alle anderen dürfen das nicht. was ich nicht darf ist unrechtmäßig.

@marcse

wo steht das denn?

Und was willst du nun machen?

Die Firma anzeigen oder was? Verklagen?

@guterwolf

nein. wenn die provision nicht rechtmäßig ist, werde ich die provision nicht zahlen. mehr nicht. um mehr geht es mir nicht.