Provision für Wohnraumvermittlung; der Vermittler ist evtl. kein Makler
Wir haben eine neue Wohnung gemietet und eine Rechnung über die besprochene Provision (1 MM) erhalten. Nun stammt die Rechnung von einer Firma, die ich im Internet nicht finden kann. Die Firma heißt irgendwas mit ... Distribution ... GmbH (ich will und darf hier den Namen sicherlich nicht nennen). die vermittelnde Person und der Geschäftsführer der Firma (auf der Rechnung der provisionzu sehen) sind beides Mitarbeiter einer Filiale von der der Vermieter ein ranghoher Leiter ist. Meine Fragen sind:
- Darf jeder eine Provision verlangen? oder: Wer darf eine Provision verlangen?
- Wie finde ich heraus, ob die vermittelnde Person Makler ist?
- Wie finde ich etwas über die Firma heraus?
- Wie verhalte ich mich jetzt richtig?
Vielen Dank für die Antworten
5 Antworten
Jeder kann eine Provision für Wohnraumvermittlung mit jedem vereinbaren. Das setzt voraus, dass Mietinteressenten mit einem Vermittler eine entsprechende Vereinbarung abschließen und ein Angebot des Vermittlers, der vom Vermieter mit Suche von Interessenten beauftragt wurde, annehmen. Das Angebot des Vermittlers nennt sich NACHWEIS. Schließt nun der Interessent auf der Grundlage des Nachweises einen rechtskräftigen Mietvertrag mit dem Vermieter ab, hat der Vermittler die Provision verdient. Gewerbsmäßige Makler (Vermittler) müssen im Besitz einer Gewerbegenehmigung nach 34 c sein. Jedermann darf jedoch bis zu 2 Vermittlungen im Kalenderjahr ohne diese Genehmigung tätigen. Findest du dein Vorgehen hier bestätigt? MfG
Wenn der Anzeigenschreiber in der Anzeige auf Provisionspflicht hingewiesen hat, ist die Forderung rechtens. Steht über Provision nichts in der Anzeige, so gilt die frei vereinbarte Abrede zwischen Vermittler und Interessent. Vermittlerin und Vermieterin können durchaus gemeinsam bei der Wohnungsbesichtigung anwesend sein. Die Annahme des provisionsnotierten Angebotes des Vermittlerin ist entscheidend.
Makler ist keine geschützte Bezeichnung. So kann sich jeder nennen. Richtig verhalten kannst du dich, indem du einen Vertrag den du unterschrieben hast, auch tunlichst einhältst. Sonst kann das richtig teuer für dich werden. Wenn z.B. ein "Strohmann" für den Wohnungseigentümer als Makler auftritt, kannst du deine Kosten später wieder einklagen.
Ich habe keinen Vermittlervertrag unterschrieben. Was ist in diesem Fall?
Auf der Rechnung muss doch eine Firmenanschrift draufstehen. Such dir aus dem Internet das passende Gewerbeamt raus und ruf da an und frage, ob die Firma eine Erlaubnis nach § 34c GewO hat. Hat die Fa. diese Erlaubnis nicht, wird das Bußgeld wohl höher, als die Provision...
Super Antwort, Vielen Dank!
das ist der richtige weg. allerdings kann der vermittler beim 1. und 2. mal straffrei ausgehen. wichtig ist, daß der vermieter keine provisionen nehmen darf. das soll möglicherweise hier verschleiert werden. wichtig ist hier auch die vermittlungstätigkeit bzw. der nachweis.
was für ein nachweis?
es geht mir nicht um strafe oder bußgeld.
offensichtlich haben sie einen Vertrag (schriftlich) über die Vermittlung einer Wohnung abgeschlossen mit einer Firma. Wenn aufgrund der Tätigkeit dieser Firma die Vermittlung einer Wohnung zu Stande gekommen ist, dann hat die Firma gemakelt. zur Tätigkeit des Maklers ist weder eine Ausbildungnoch eine entsprechende Firma erforderlich. Entscheidend ist allein, dass ein Vertrag über die Maklertätigkeit wirksam besteht und diese erfüllt wurde. Allerdings dürfen nicht alle Personen oder Firmen, die Makeln, dafür auch Provision verlangen. Beispielsweise Eigentümer und Verwalter einer Immobilie dürfen das nicht. sie Sollten sich Also schlau machen, in welchem Rechtsverhältnis diese Firma zu dieser Immobilie steht.
Es bsteht kein Vertrag über eine Wohnungsvermittlung. Wir haben die Wohnung aufgruind einer Anzeige gefunden. diese Anzeige stammt von der vermittlerin. Ist die Provision wirksam?
Google mal :
gewerbetreibende verzeichnis
Oder sie müssten im Amtsregister stehen.
Schwer zu sagen, vielleicht kannst du mir helfen. Wir haben die Wohnung aufgrund einer Anzeige gefunden. Die Anzeige stammt von der Vermittlerin. Bei der Besichtigung war diese zusammen mit dem Vermieter anwesend. (interessant ist: ich habe heute bei der firma angerufen, die die Rechnung über die provision ausgestellt hat und wollte die Vermittlerin sprechen. Die Frau hat ein bischen rumgedrugst und meinte die vermittlerin sei diese woche unter dieser telefonnummer nicht erreichbar, sie sei, ähh im urlaub)