Darf ein Makler doppelt Provision verlangen, also von Vermieter und Mieter?

3 Antworten

Klar darf er das. Das eine nennt man Innencourtage (zahlt der Verkäufer oder Vermieter) und das andere Außencourtage (bezahlt der Mieter oder Käufer)

Der Gesetzgeber macht im Unterschied zur Vermittlung von Mietwohnungen keine Vorschriften über die Höhe der Maklerprovision und wer die Provision zu zahlen hat. Der Immobilienmarkt hat sich hier inzwischen selbst reguliert und es haben sich regionale Gepflogenheiten etabliert. Handelt es sich um eine reine Käufercourtage, dann liegt diese meistens zwischen 3,57 und 7,14 Prozent inkl. Mehrwertsteuer. Wird die Courtage zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, so liegt diese zumeist bei 3,57 Prozent inkl. MwSt. für beide Parteien.

Laut neuem gesetzt dürfen Markler nur noch vom Vermieter Provision verlangen.

ursulajanita 
Fragesteller
 15.08.2014, 01:23

Und wenn das alles vor dem neuen gesetzt passiert ist ?

ChrisAntwort  12.08.2015, 13:30
@ursulajanita

Das "neue Gesetz" kommt Voraussichtlich erst 2016, also war das "damals" nicht einmal Möglich.

Lg