Darf ein Makler doppelt Provision verlangen, also von Vermieter und Mieter?
Ich habe eine Wohnung gemietet. Diese habe ich bei ebay entdeckt. Sie wurde von einem makler dort inseriert. Jetzt verlangt der makler von meiner Vermieterin Provision was auch richtig ist sie hat ja den Auftrag gegeben die Wohnung wieder zu vermieten. Aber der makler will zusätzlich auch noch Provision von mir. Ist das rechtens ?
3 Antworten
Klar darf er das. Das eine nennt man Innencourtage (zahlt der Verkäufer oder Vermieter) und das andere Außencourtage (bezahlt der Mieter oder Käufer)
Der Gesetzgeber macht im Unterschied zur Vermittlung von Mietwohnungen keine Vorschriften über die Höhe der Maklerprovision und wer die Provision zu zahlen hat. Der Immobilienmarkt hat sich hier inzwischen selbst reguliert und es haben sich regionale Gepflogenheiten etabliert. Handelt es sich um eine reine Käufercourtage, dann liegt diese meistens zwischen 3,57 und 7,14 Prozent inkl. Mehrwertsteuer. Wird die Courtage zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, so liegt diese zumeist bei 3,57 Prozent inkl. MwSt. für beide Parteien.
Doppelt genäht hält besser. Und wer doppelt kassiert dem wird doppelt warm ums Herz. Hier, sei so gut und ließ dir den Artikel durch. Du wirst ihn mit Sicherheit sehr interessant finden. Er wird alle deine Fragen beantworten. Alles Gute für dich. http://www.immobilienscout24.de/umzug/eigenregie/umzugskosten/maklerprovision.html
Laut neuem gesetzt dürfen Markler nur noch vom Vermieter Provision verlangen.
Das "neue Gesetz" kommt Voraussichtlich erst 2016, also war das "damals" nicht einmal Möglich.
Lg
Und wenn das alles vor dem neuen gesetzt passiert ist ?