Zweitwohnung: kann Vermieter verlangen, dass der Mieter regelmäßig in die Wohnung kommt? Und kann er verlangen, dass der Mieter den Briefkasten ausleert?

9 Antworten

1) Der Vermieter kann NICHT verlangen, dass der Mieter sich regelmäßig in der Wohnung aufhält. Er bezahlt die monatliche Miete und kann somit die Wohnung nach eigenem Ermessen nutzen. Darauf hat der Vermieter keinen Einfluß.

2) Meines Wissens kann der Mieter über seine Post verfügen, wie er will. Er muß den Briefkasten NICHT entleeren. Wenn ihm (wichtige) Post verlorengeht, ist es das Risiko des Mieters, wenn ihm dadurch Nachteile entstehen.

3) Nein, der Mieter kann NICHT vom Vermieter verlangen, ihm die Post nachzusenden. Eine derartige Pflicht des Vermieters gibt es nicht. Natürlich kann man sich darüber einigen, wenn Vermieter und Mieter diese Regelung wünschen.

(Ich bin keine Rechtsanwältin und folglich nicht kompetent!) :-)

Der Mieter einer Wohnung, egal ob als Haupt- oder Nebenwohnung, muss nicht in ihr wohnen. Er muss sich für diese beim EMA angemeldet haben mit der Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters, bzw. Wohnungsgebers (seit 1,11.2015).

Er muss seinen Hauptpflichten nachkommen (Miete zahlen und dafür sorgen, dass kein Schaden entstehen kann).

Da er nicht in der Wohnung wohnt, woher sollte hier Luftfeuchtigkeit in dem Maße entstehen, dass er lüften muss?

Ich kenne keinen Paragraphen und kein Urteil, dass einen Mieter verpflichtet, regelmäßig seinen Briefkasten zu leeren. Es wäre natürlich sinnvoll, er betraut einen Anderen mit der Leerung bei längerer Abwesenheit.

Kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter regelmäßig in die Wohnung kommt?

Nein, der Mieter kann damit auch eine andere Person beauftragen.

Kann er verlangen, dass der Mieter den Briefkasten regelmäßig ausleert?

Nein. Regelmäßig nicht. Es genügt, wenn der Briefkasten geleert wird, bevor er überquillt. Auch damit kann der Mieter eine andere Person beauftragen.

Kann der Mieter vom Vermieter verlangen, etwaige Post an seine Hauptadresse zu schicken?

Nein. Was in den Briefkasten gelangt, gilt mit dem Einwurf als zugestellt und in den Verfügungsbereich des Empfängers gelangt. Ob, wann und auf welche Weise der Briefkasteninhaber von den Schriftstücken Kenntnis nimmt, ist unerheblich. Jegliches Versäumnis hat der Empfänger zu verantworten. Und deshalb sollte der Mieter eine Person - im Idealfall einen Anwalt oder Notar - damit beauftragen, den Briefkasten zu leeren und die Schreiben schnellstmöglich dem eigentlichen Empfänger zuzuleiten. Bei fast allen Schriftstücken wird ein Fax genügen.


Es kommt auf den Inhalt des Mietvertrags an.

Es könnten darin Pflichten für den Mieter enthalten sein, die seine Anwesenheit oder die eines Vertreters erfordern. Zum Beispiel, wenn die Verpflichtung besteht, die Wohnung regelmäßig zu lüften und im Winter zu beheizen.

Man kann auch in den Mietvertrag rein schreiben, dass der Briefkasten regelmäßig, also z. B. 1x pro Woche geleert wird. Wer damit dann beauftragt wird, ist eine andere Sache. Steht so etwas nicht im Mietvertrag, kann der Mieter auch nicht verpflichtet werden, eigens wegen irgendwelcher Käseblätter oder Reklamedrucksachen zu erscheinen, um den Briefkasten wieder leer zu machen. Da wäre es direkt besser, den Briefschlitz nach Absprache mit dem Vermieter einfach zu zu kleben und Werbe-, sowie kostenlose Zeitungen abzulehnen.

Den Weiterversand der Post kann der Mieter zwar vom Vermieter verlangen, aber der Vermieter muss es dennoch nicht tun. Wenn der Mieter so großen Wert darauf legt, dass er den Müll aus seinem Zweitwohnungsbriefkasten regelmäßig bekommt, könnte er dazu mit dem Vermieter oder eine andere Person eine Vereinbarung treffen, die auch eine Gegenleistung für diesen Service enthält.

.... natürlich können/dürfen wir das, so lange keine anderen Personen den Job des Mieters übernehmen. Warum sollen wir das auch nicht dürfen?

Und Sendungen/Zustellungen nachsenden übernehmen wir nicht, die lieben Mieter könnten dies auch gar nicht bezahlen.