Mahnbescheid trotz Bezahlung?

3 Antworten

Widerspreche dem Mahnbescheid einfach komplett. Wenn das Geld am selben Tag auf deren Konto gut geschrieben wurde, dann haben sie gepennt. Das ist nicht dein Problem.

Am Ende war deine Zahlung nicht fristgerecht. Dennoch zählt der Zeitablauf und der ist wie von dir geschildert so, dass der Mahnbescheid beantragt wurde, obwohl der Gläubiger bereits befriedigt war. Dass ein Gläubiger vielleicht einen oder zwei Tage länger warten sollte zum eigenen Schutz ist sein Problem, nicht deines.

Und die beiden anderen Antwortgeber solltest du komplett ignorieren. Man telefoniert nicht in rechtlichen Angelegenheiten und schon gar nicht mit irgendeinem Gericht.

Beim Empfänger anrufen, den Zahlungsbeleg bereithalten zwecks Vorgangsnummer.

Sollte zu klären sein, bei einer Überschneidung der Vorgänge.

Aber nächstest mal : Nicht so lange warten, SPART GELD ;)

Kathyli88 
Fragesteller
 07.05.2017, 23:00

Aber dem Mahnbescheid muss ich ja trotzdem noch innerhalb 2 Wochen widersprechen - ansonsten wird es ja vollstreckbar und ich müsste theoretisch die Forderung ebenfalls bezahlen. Also müsste ich zumindest einen teilweisen Widerspruch machen.

ARifi64  07.05.2017, 23:03
@Kathyli88

Wenn du bei der Stelle anrufst, wo der Mahnbescheid herkommt, läßt sich das klären.

Die können dir schon sagen was noch fällig wird.

Im Grunde müßtest du die Froderungen des letzten Mahnbescheides noch zahlen, da deine Zahlung ja erst einen Tag später einging!

Kathyli88 
Fragesteller
 07.05.2017, 23:34

Dann überweise ich die Kosten des Mahnbescheids die drauf stehen, also die Gerichtskosten und mache einen teilweise Widerspruch, denn die Hauptforderung + Mahngebühr bezahle ich ja nicht nochmals, die habe ich ja schon bezahlt. Und die Zinsen von 5% über dem Basiszins auch nicht, denn die berechnen sich nur auf die Hauptforderung. Korrekt?

ARifi64  07.05.2017, 23:43
@Kathyli88

Wow, jetzt komm ich nicht mehr mit!

  • Warum Gerichtskosten?
  • Sind die Mahngebühren vom Gericht?

Was beinhaltet deine Zahlung, welche du am 02. Mai getätigt hast.

Was beinhaltet die letzte Mahnung vom 03.Mai?

Diese differenz klärst du bitte morgen telefonisch mit dem Mahnbüro. Kann sein, daß sie sagen: Alles Gut,Wir sind auf Null

Kann auch sein, daß du die Differenz zur letzten Mahnung noch begleichen mußt, da du einen Tag zu spät warst.

Und laß den Gedanken des Widerspruch....der ist hier nicht gerechtfertigt.

Einfach mal anrufen und Datum der Überweisung mit Verwendungszweck bereit halten. Dann sollte es zugeordnet werden können. 

Kathyli88 
Fragesteller
 07.05.2017, 22:59

Aber dem Mahnbescheid muss ich ja trotzdem noch innerhalb 2 Wochen widersprechen - ansonsten wird es ja vollstreckbar und ich müsste theoretisch die Forderung ebenfalls bezahlen. Also müsste ich zumindest einen teilweisen Widerspruch machen.