Nebenkostenabrechnung - Frist - Mahnbescheid innerhalb dieser Frist

4 Antworten

allerdings ohne die geltend gemachten Verfahrenskosten

Das ist auch völlig in Ordnung. Nicht nur wegen der 30 Tage. Ein Zahlungswunsch auf der Rechnung wird vom Bundesgerichtshof als genau das gewertet: Einen Wunsch. Den Verzug begründet das nicht. Sämtliche Verfahrenskosten des Mahnbescheides aber sind Verzugskosten, die erst entstehen, wenn der Mieter in Verzug ist.

Welchen Weg muss der Mieter nehmen, um gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzureichen?

Einfach "Ich widerspreche komplett" ankreuzen und ggf. mit einem Vermerk, dass die Hauptforderung bezahlt sei.

Wie lange darf der Mieter die Betriebskostenabrechnung prüfen? Der Mieter hat vier Wochen lang Zeit, die Betriebskostenabrechnung zu überprüfen. Die Frist beginnt mit Zugang der Abrechnung beim Mieter. Innerhalb dieser vier Wochen muss der Mieter noch keine Zahlungen vornehmen

auszug aus dem gegebenen link; der vermieter kann sich nicht über die gesetzeslage setzen, verstösst gegen diese und damit unwirksam.

Troja2k 
Fragesteller
 21.07.2014, 12:19

Danke für den Auszug!

Wer kommt nun für die entstandenen Kosten auf? Sollte der Mieter nun dem Mahnbescheid komplett widersprechen oder zum Teil?

Würde der Mietverein den Mieter weiter vertreten und kann der Mieterverein den Widerspruch für den Mieter einreichen? Der Mieter hätte gern Abstand zum Verfahren.

kevin1905  21.07.2014, 14:35
@Troja2k
kann der Mieterverein den Widerspruch für den Mieter einreichen?

Nein. Den Widerspruch kann nur der Schuldner selbst bzw. sein Prozessbevollmächtigter erklären.

Dies wäre z.B. ein Anwalt, den kann der Mieterbund aber stellen.

Troja2k 
Fragesteller
 21.07.2014, 16:48
@kevin1905

Vielen Dank! Bis jetzt ist der Mieter davon ausgegangen, dass die beratende Person bei dem Mieterverein ein Rechtsanwalt ist. Dann wird dem nun mal nachgegangen ;)

er ehemalige Vermieter schickt dem Mieter eine Nebenkostenabrechnung und stellt dort eine Frist zur Begleichung innerhalb einer Zeitspanne von 17 Tagen.

Vermutlich unwirksam. Es sind mindestens 30 Tagen zu gewähren. Hast du Einsicht in die Originalbelege verlangt?

Laut § 535 BGB hat der Mieter eine Frist von 30 Tagen. Kann der Vermieter eine eigene Frist setzen, die dann über dem BGB steht?

Nicht einseitig. Diese wäre vorher zu vereinbaren gewesen. § 535 BGB beinhaltet (leider) nicht die Klausel "zu Nachteiligen des Mieters abweichende Vereinbarungen sind unwirksam".

Welchen Weg muss der Mieter nehmen, um gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzureichen?

Das gerichtliche Mahnverfahren nach §§ 688 ff ZPO ist ein automatischer Prozess. Um Widerspruch einzulegen muss innerhalb der 14 Tage Frist das Widerspruchsformular ausgefüllt und belegbar ans Amtsgericht zurück gesandt werden.

Wenn die Hauptforderung bezahlt ist würde ich einen kompletten Widerspruch einlegen, also kreuzt du das besagte Feld an.

Troja2k 
Fragesteller
 21.07.2014, 16:47

Nein, alle Belege lagen dem Mieter vor und der Mieterverein hatte somit nichts zu beanstanden.

Im Mietvertrag ist keine Frist angegeben zur Begleichung der Nebenkosten, somit müsste vom Gesetz ausgegangen werden, oder?

Das Widerspruchsformular wurde nun dem Mieterverein ausgehändigt mit der Bitte die Mietpartei zu vertreten, da leider beim Mieterverein kein Termin frei war bis zum Fristablauf. Somit liegen die Unterlagen nun dem Mieterverein vor.

Wenn dem Mahnbescheid nun komplett widersprochen wird, da der Betrag nun beglichen ist, welche Partei muss in diesem Fall die Kosten übernehmen. Der Vermieter drohte bereits mit den Mahnkosten, dass diese der Mieter zusätzlich übernehmen muss.

Noch eine Frage hinzukommend: wenn ein Vermieter als Beruf Rechtsanwalt ausübt, darf dieser sich selbst vertreten und somit im Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten geltend machen, auch wenn er selbst dies ist?

kevin1905  21.07.2014, 19:10
@Troja2k
da der Betrag nun beglichen ist, welche Partei muss in diesem Fall die Kosten übernehmen.

Den Mahnbescheid bezahlt wer ihn beantragt. Nur im Falle einer Titulierung fließen die Kosten hierfür als Nebenforderung in den Titel ein und können beim Schuldner betrieben werden.

Wenn der Vermieter also nun die Kosten für das Mahnverfahren erstattet haben will bliebe ihm nur das streitige Verfahren.

wenn ein Vermieter als Beruf Rechtsanwalt ausübt, darf dieser sich selbst vertreten und somit im Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten geltend machen, auch wenn er selbst dies ist?

Nein er handelt in eigener Sache. Analog zu Inkassokosten bei einer Abtretung. Diese Kosten entstehen nicht, von daher können sie auch nicht eingefordert werden.