Mahnbescheid trotz geleisteter Zahlung?

7 Antworten

die Frage ist hast du innerhalb der Frist gezahlt die die Creditreform gegeben hat. Der Erlass eines Mahnbescheides dauert einige zeit ab der Beantragung, maßgebend ist das Datum wann er beantrag wurde... und ich denke das kommt hin. Und dann musst du natürlich zahlen. Dir steht es aber frei nachweise über den genauen beantragungszeitraum anzufordern.

Ich würde denen maximal ne Email schreiben, dass die Hauptforderung bezahlt wurde und keine weiteren Gebühren anerkannt werden.

Natürlich ziehst du auch den Widerspruch gegen den unberechtigten Mahnbescheid nicht zurück, denn dann könnten die Vollstreckung beantragen.

Die Inkassofritzen werden immer dreister, aber klagen werden sie nicht.

Textvorschlag für die eMail: "Wertes Inkasso. Sie haben wissentlich trotz Begleichen der Schuld einen Mahnbescheid gestellt. Gerne informiere ich das Aufsichtsgericht und erstatte Strafanzeige wegen versuchten Betrugs und Nötigung. Nun haben Sie ihre Begründung. Wenn Sie mich weiterhin belästigen werde ich ohne Vorwarnung die angekündigten Schritte vornehmen."

Nach Sachlage wurde der MB nach Zahlungseingang beantragt. Folglich war die Beantragung des MB eine unnötige und mutwillige Kostengenerierung. Gemäß § 254 BGB (Schadensminderungspflicht des Gläubigers) musst Du den Unsinn nicht bezahlen.

Das kann man dem Inkassostänkerer schriftlich mitteilen. Und der Widerspruch gegen den MB wird natürlich nicht zurückgezogen. Sonst holen die sich noch einen Vollstreckungstitel gegen Dich. Das hätten die wohl gern.

Wann war denn die Frist bis du "erstmals" zahlen solltest?

Die Mahung ist WAHRSCHEINLICH nicht rechtens

kann ich dir gerade nicht sagen, sollte bis zum 30.04. 15 spätestens Zahlen, habe aber telefonisch vereinbart, das ich am 07.05. überweise.

Vollkommen unerheblich. Der tatsächliche Zeitablauf ist wichtig. Am 12.5., als der Mahnbescheid beantragt wurde, war es bezahlt. Die weiteren Kosten sind also kein Verschulden des TE. Er muss nichts mehr bezahlen.

@mepeisen

Beantragung ist ungleich Ausstellung... warum das dort aus welchen Gründen auch immer nicht maschinell passiert.

@Geheim0815

Beantragung ist ungleich Ausstellung...

Für Postlaufzeiten oder Verzögerungen ist der Schuldner nicht verantwortlich. Es gilt das Datum des Antrags. Wenn der erst mal 10 Wochen in der Ablage des Inkassos vor sich hin reift, interessiert das niemanden.

@mepeisen

Ja eben, des Antrag des Mahnbescheides (an dem auch die kosten entstehen). Das ist aber nicht zwingend auch das Datum des Erlass des Mahnbescheides, aus welchen Gründen auch immer dauert das nochmal etwas Gerichtsintern. Darum wäre es wichtig zu wissen wann der Mahnbescheid beantragt wurde.

@Geheim0815

Als Zahlenbeispiel:

Creditreform gab letzte frist bis 06.05. (unbekannt, aber als Beispiel), Schuldner überweist am 06.05. per beleg, am 7.5. geht es erst von seinem Konto ab und damit vermutlich am 8.5. erst eingetroffen. Creditreform beantragt aber am 7.5. wg. des fehlenden Zahlungseinganges  den Mahnbescheid a, 7.5. gegen Abend... bearbeitet und damit erlassen wurde das ganze am Mahngericht erst am 14.5.

Bleibt die Frage ob man einen Mahnbescheid der beantragt wurde kostenfrei zurückrufen kann so lange er nicht bearbeitet ist, denn zum 8.5. oder spätestens am 11.5. ist das Geld ja eingegangen. Wenn das möglich wäre könnte man das unterlassen als verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ansehen... allerdings konnte ich jetzt zumindest keine hinweise finden das so was gehen würde. Wenn nicht ist ein weiterer Schaden entstanden der zu zahlen ist.... alles vorbehaltlich der Annahme das das Geld nach der Frist eingegangen ist die gegeben wurde. Diese Info fehlt leider.

Erneut widersprechen und Kopien der Überweisungsunterlagen einreichen. Und dann warten, sollen sie doch klagen...

Und was, wenn die klagen?

@gsi1982

Suchst du dir einen Anwalt und lässt den eine Klageerwiderung schreiben. Mit der Begründung von Goofy62 wird die Klage kostenpflichtig für Creditreform abgewiesen.

Creditreform ist meines Wissens keine Anwaltskanzlei, kann also gar nicht für seine Auftraggeber klagen.