mahnbescheid widerspruch frist

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diese Frist gilt ab der Zustellung. In deinem Fall also seit der Brief bei der Post abholbar war. (22.12.12)

Gegen den Vollstreckungsbescheid kannst du aber noch Einspruch erheben.

Wenn Du den Brief abholen musstest, dann zählt das Datum Deiner Unterschrift. Denn sonst hätte die Post ihn Dir auch am 22.12. einfach in den Briefkasten werfen können.

Was mich dabei wundert, ist der Vollstreckungsbescheid. Ich weiß ja nun nicht, um was es genau geht. Aber so ein Vollstreckungsbescheid muss erst mal gerichtlich erwirkt werden. Und das erscheint mir deshalb in Deinem Fall etwas schnell gegangen zu sein. Da wäre auch die Frage zu klären, ob ein Einspruch Deinerseits eine aufschiebende Wirkung hat. In manchen Fällen ist das nämlich nicht der Fall. Insbesondere bei Zahlungsverpflichtungen muss trotzdem erst mal gezahlt werden und dann wird über den Einspruch entschieden. Wird dieser dann anerkannt, bekommt man sein Geld zurück.

Hast Du den Einspruch per Einschreiben mit Rückschein gemacht? Wenn nein, könnte die Gegenseite sagen, sie haben keinen Einspruch von Dir bekommen. Das würde dann auch eine Erklärung für den Vollstreckungsbescheid sein.

http://www.gutefrage.net/frage/condor-gesellschaft-fuer-forderungsmanagement

Darum geht es

Einspruch per Einschreiben war meine wahl :)

@Yoki7

Kraeutergrom das ist FALSCH! Es zählt der POSTSTEMPEL! Und wenn auf dem Poststempel der 22.12 steht gilt die Frist ab dem 22.12!

@herzchen33

Aber es wurde auch Notiert das ich ihn am 07.01 Abgeholt habe

"Die Frist für das Einlegen des Widerspruchs beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheids. "

@Yoki7

Ich habe das jetzt gelesen. Die Gesellschaft für Forderungsmanagement ist ja nur ein Mittler zwischen Dir und demjenigen, der das Geld tatsächlich beansprucht. Ob nun seriös oder nicht, sie haben offenbar Routine im Geld eintreiben, daher auch der schnelle Vollstreckungsbescheid. Offenbar haben sie die bisherigen Einsprüche nicht für voll genommen und wie in Deinem anderen Thema schon jemand geschrieben hat, waren ihnen wahrscheinlich die Verjährungsfristen im Nacken, so dass sie lieber erst mal vollstrecken und sich im Zweifel später dann mit den Einsprüchen befassen oder sie auch gleich ganz abweisen.

Es wäre zu prüfen, ob sie dem Gericht überhaupt was von Deinem Einspruch gesagt haben. Ich konstruiere mal: Sie haben wahrscheinlich per Einschreiben an Dich geschrieben, aber ohne Rückschein? Und selbst wenn mit: Sie sind davon ausgegangen, dass Du den Brief noch vor Weihnachten bekommst, haben also eingeplant, am 10.1. zum Gericht zu gehen. Am 11.1. kam dann Dein Einspruch an. Was nun? Natürlich das Verfahren weiter laufen lassen. Und hier bin ich mit meinem Latein am Ende, denn ab hier hilft Dir wirklich nur noch ein Anwalt. Wenn Du mit ihm zusammen alle Forderungen abschmetterst, muss die Gegenseite den Anwalt bezahlen. Verlierst Du, dann musst Du alle Gerichtskosten und alle Kosten der Gegenpartei zahlen. Kommt es zum Vergleich, dann zahlt jede Partei ihre Kosten, also Du dann auch den Anwalt.

@Kraeutergnom

Einspruch ging ans gericht habe sogar den Beweis das es am 09.1 einging :)

Wenn es raus kommt das die keinen anspruch haben ... Zahlen sie dann auch meinen Anwalt ?

@Yoki7

Wieso ans Gericht? Kam denn der Mahnbescheid vom Gericht?

@Kraeutergnom

Mahnbescheide kommen IMMER vom Gericht!

@Kraeutergnom

@Kräutergnom, nun hast du hier so viel Unsinn geschrieben ,,, gehe einfach schlafen.

@herja

Ja mach ich. Wollte sowieso gerade verschwinden.

@Kraeutergnom

Einen habe ich zum Schluss doch noch. Laut Wikipedia gilt ein Brief dann als zugestellt, wenn er vom Adressaten angenommen wurde. Die verweigerte Annahme gilt auch als Zustellung. Wird der Brief wieder mitgenommen, gilt er als nicht zugestellt. Mehr dazu hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellung_%28Deutschland%29

@Yoki7

zum besseren Verständis:

"Die Frist für das Einlegen des Widerspruchs beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheids.

bedeutet schlichtweg, zu welchem Zeitpunkt das Schreiben dir in irgendeiner Weise zugestellt wurde- bist du zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause ist dies irrelevant- es gilt der tag der versuchten Zustellung und damit der Beginn der Frist.

@Kraeutergnom

geh lieber schlafen -.-

sollte wie hier der Empfänger bei der Zustellung nicht anwesend sein und damit nicht persönlich entgegen genommen werden können, gilt trotzdem der Brief zu diesem Datum als zugestellt.

@KittyCat2909

Dem sollte man aber hinzufuegen, dass dies nur bei einer Sendung mit Zustellungsurkunde der Fall ist und NICHT auch bei Einschreiben mit Rueckschein (auf Ausnahmefaelle und die sog. "Zugangsfiktion" einzugehen, wuerde an dieser Stelle wahrscheinlich zu weit fuehren).

Wenn Du den Brief abholen musstest, dann zählt das Datum Deiner Unterschrift. Denn sonst hätte die Post ihn Dir auch am 22.12. einfach in den Briefkasten werfen können.

Das ist doch purer Unsinn!

Mit der Benachrichtigung gilt ein Mahnbescheid als zugestellt! Dieses Datum wird auch auf den Umschlag des Mahnbescheides als Zustelldatum vermerkt!

Ob und wann der Mahnbescheid dann abgeholt wird ist für die Frist und Zustellung unerheblich!

Ansonsten hole ich den garnicht ab und dann gilt er als nicht zugestellt?

@herja

Manchmal bleibt ja ein Brief auch ein paar Tage bei der Post hängen. Das muss dann im Zweifel für den Adressaten gelten. Also der Absender muss beweisen, dass und wann der Brief beim Adressaten auch angekommen ist. Sonst wäre es eine unzulässige Kürzung der Einspruchsfrist. Aus diesem Grund werden einige gerichtliche Schreiben auch per Zustellerurkunde zugestellt. Und da beginnt die Frist auch mit der Unterschrift für den Erhalt.

@Kraeutergnom

Aus diesem Grund werden einige gerichtliche Schreiben auch per Zustellerurkunde zugestellt. Und da beginnt die Frist auch mit der Unterschrift für den Erhalt.

Was schreibst du nur für ein Unsinn?

Der MB wird mit Zustellurkunde zugestellt und auf dieser Zustellurkunde wird der Zustelltag vermerkt. Das war der 22.12. Und damit beginnt auch die Frist!

Ob und wann der MB jetzt vom Postamt abgeholt wird ist unerheblich!

Ich hätte sofort bei Erhalt des Schreibens (also nach dem Weihnachtsurlaub) beim Gericht angerufen und zunächst eine mündliche Klärung versucht. Wäre das nicht möglich gewesen, hätte ich den Einspruch noch gemacht (hast du ja auch). Und gegen den Vollstreckungsbescheid kannst du nur direkt bei dem Gericht Einspruch erheben, von dem der Brief kam - oder dein Anwalt.

Die Frist ist vorbei! Nach Erhalt heisst nachdem es dir mit der Post zugestellt wurde und das war der 22.12! Das heisst 16 Tage sind um und die Frist ist vorbei! Bezahl deine Schulden und gut is!

Bezahl deine Schulden und gut is!

ist ja ganz nett, dass du davon ausgehst, dass sämtliche Vorderungen zwingend berechtigt sein müssten- aber das war weder die Frage noch wurde geäussert, dass die Vorderung auch tatsächlich bestand hat.

@KittyCat2909

MAHNUNG heisst für mich bestellt und nicht bezahlt bzw irgendetwas nicht bezahlt. Warum sonst sollte ne Mahnung kommen?

@herzchen33

Herzchen, du bist ja noch richtig "blauäugig" ...

Dann werde ich dir auch mal ein Mahnbescheid schicken ... mal sehen, ob du den bezahlst.

@Yoki7

Wann DU den Brief abholst ist unerheblich! Selbst wenn du Brief überhaupt nicht abholst, ist das unerheblich!

@herja

D.h Ich warte bis einer in Urlaub geht, dann geh ich zum Gericht und und beantrage ein Mahnbescheid

Das kanns doch nicht sein, wenn man Urlaub hat gerade weihnachtszeit nicht daheim ist kann man doch nix dafür

@Yoki7

Das kanns doch nicht sein,

Doch, das ist so! Selbst wenn du den MB garnicht abholst gilt er als zugestellt!

@herja

Dann Weis ich wie ich mein Geld in der Zukunft machen werde... Warten bis einer im Urlaub ist und dann vor Gericht schleifen :=)

Zum Glück habe ich bei dem vollstreckungsbescheid auch noch 14 Tage

@Yoki7

Ja, bei einer Zustellung mit Zustellungsurkunde (ist bei Mahnbescheiden immer der Fall) geht das so. Ob du im Urlaub warst oder nicht, ist hierbei egal. Du musst auch im Urlaub sicherstellen, dass dich an dich gerichtete amtliche Schreiben auch erreichen. So haettest du beispielsweise eine Vertrauensperson mit der Sichtung deiner waehrend deines Urlaubs eingehenden Post beauftragen koennen. Die haette dich dann ggf. rechtzeitig informieren koennen. Machst du das nicht, musst du mit den Folgen leben.

@herzchen33

es gibt genug Betrüger, die tatsächlich unbescholtene Menschen versuchen zu verängstigen und diese durch Druck zu Zahlungen zu bewegen, die kein Hand und Fuss haben. Viele kennen ihre Rechte nicht- lassen sich einschüchtern aus Angst,auch ohne tatsächlichen Grund.. leider passiert das immer häufiger.

Mahnbescheide werden grundsaetzlich mit Zustellungsurkunde verschickt. Im Gegensatz zum Einschreiben gilt bei dieser Zustellungsart bereits der Einwurf eines Benachrichtigungsscheins in den Empfaengerbriefkasten als Zugang. Die zweiwoechige Widerspruchsfrist begann also bereits am 22. Dezember und war somit bei einem Widerspruch am 8.1. bereits abgelaufen.

Gegen den am 24.1. zugegangenen Vollstreckungsbescheid kannst du Einspruch einlegen. Die Frist hierfuer betraegt auch wieder 14 Tage ab Zugang. Bei fristgemaessem Einspruch wird das Verfahren an das zustaendige Gericht zurueck verwiesen und es kommt automatisch zu einem Zivilprozess mit entsprechendem Kostenrisiko. Sollte das zustaendige Gericht ein Amtsgericht sein (steht im Mahnbescheid), geht es auch erst einmal ohne Anwalt. Ab Landgericht geht's aber nur noch mit Anwalt.

Anwalt habe ich ja Gestern Bescheid gegeben aber der hatte gestern keine Zeit mehr, dafür Heute ...

@Yoki7

Dann aber Beeilung! Die Haelfte der Einspruchsfrist ist bereits verstrichen.

Sollte das zustaendige Gericht ein Amtsgericht sein (steht im Mahnbescheid), geht es auch erst einmal ohne Anwalt

bei dieser Sachlage würde ich jedoch dringend einen Anwalt empfehlen (zuständig wäre in diesem Fall das AG- anhand der geforderten Summe zu erkennen)- da vorraussichtlich (sollte die Aussage korrekt sein) der Kläger ( vermeintliche Gläubiger) verlieren, darf dieser nicht nur Gerichtskosten- sondern auch für die entstandenen Anwaltskosten aufkommen.

nur bitte dringend um dein Einspruch kümmern- dieser sollte auf keinen Fall verstreichen.

@KittyCat2909

bei dieser Sachlage würde ich jedoch dringend einen Anwalt empfehlen

Ja sicher! Mein Hinweis war auch nicht als Empfehlung gemeint sondern als reine Info dahingehend, dass beim Amtsgericht kein Anwalt vorgeschrieben ist. Hatte mich wohl etwas ungluecklich ausgedrueckt. Also Anwalt waere hier natuerlich durchaus angebracht.