Widerspruch gegen Mahnbescheid nicht angekommen - was nun?

9 Antworten

Ja klar muss noch mal ein Widerspruch raus, wenn Du widersprechen willst. Beim Mahngericht liegt ja noch keiner vor. Also los!

Auf jeden Fall..würde es dann aber persönlich abgeben wenn Du die Möglichkeit hast..oder aber schnellstens, und das per Einschreiben, abschicken..

Es zählt das Datum der Einlieferung beim Amtsgericht. Ich weiß jaicht wie weit das Amtsgericht entfernt ist, aber es würde sicher Sinn machen, das Schreiben dort noch einmal in den offiziellen Briefkasten zu werfen. bzw. dort abzugeben. Es gibt dort einen speziellen Briefkasten, der bis 12:00 Nachts geöffnet hat.

Also das AG ist ca. 300km von meinem Wohnort entfernt, das werde ich leider nicht realisieren können :(

Wenn der Widerspruch des Mahnbescheids nciht vorliegt erfolgt Unmittelbar der Vollstreckungsbescheid. Diesem kannst Du aber auch noch mit einer 14-tägigen Frist widersprechen. Was ist denn das für eine Forderung vom Amtsgericht Hünefeld? Ich frage nur weil ich auch mal was vom Amtsgericht Hünefeld bekommen habe was nicht so ganz Astrein war und mich würde interessieren ob es vielleicht das gleiche ist. Dann handelt es sich wohlmöglich um Betrug.

Es handelt sich da um eine angebliche Forderung eines Versandhauses, wo ich aber nie bestellt habe!

das würde ich in jedem Fall tun und mich auf das Telefonat berufen, wo man dir mitgeteilt hat, das der Widerspruch noch nicht beim AG angekommen ist. Schicke das Schreiben per Einschreibent, damit du etwas in der Hand hast. Liebe Grüße von bienemaus63