Wo den mahnbescheid widersprechen bzw. zurückschicken?

3 Antworten

Der Widerspruch geht zunächst an das AG welches den Mahnbescheid ausgegeben hat. Von dort aus wird dann, wenn erforderlich an das zuständige Gericht weitergeleitet.

Danke und wenn da keine Hausnummer steht, sondern nur die Straße, ist es trotzdem okay das per Post zu schicken? Mit Strasse meine ich die Nummer und Strasse vom Amtsgericht

@Samimhilftgerne

Hallo Samimhilftgerne

im Kopfbogen wirst du eine vollständige Adresse finden.

Postalisch könnte das Amtsgericht eine Postfachnummer haben. Das reicht im Zusammenhang mit der Postleitzahl und wäre die richtige Adresse.

Wenn du Zweifel am Absender hast, rufe bitte das Amtsgericht an und nutze dafür nicht die im Brief genannte Telefonnummer!

Grüße

Jens

Das Amtsgericht Berlin Wedding ist zuständig, wenn der Antragsteller im Mahnverfahren in diesem Gerichtsbezirk seinen Gerichtsstand hat (§ 688 Abs. 2 S. 1 ZPO) oder in Deutschland keinen Gerichtsstand hat (§ 688 Abs. 2 S. 2 ZPO). Beides scheint hier nicht der Fall zu sein.

Dennoch musst du den Widerspruch an das Amtsgericht Berlin Wedding schicken (§ 694 Abs. 1 ZPO). Die Postanschrift lautet:

Amtsgericht Wedding

Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg

13343 Berlin

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