Mahnbescheid online wer hat Erfahrung?
Eine e-bay-Kundin hat von mir ein Hermes Seidentuch ersteigert und per pay-pal bezahlt. nach Erhalt der Ware (wie neu) hat sie bei paypal den Zustand der Ware reklamiert und den Kaufpreis inclusive Porto zurück überwieisen lassen. Paypal hat im Zuge des "Käuferschtzes" das Geld auch zurücküberwiesen und meinem Einspruch nicht stattgegeben. Nun habe ich ja einerseits eine Rechnung geschrieben und andererseits kein Geld bekommen. Für eine Betrugsanzeige erscheint mir der Vorgang doch zu klein, aber mein Geld resp. die Ware möchte ich schon. Nun bieten irgendwelche Institute Mahnbescheide online an, ich möcht aber nicht ungeprüft in so einem Inkassoladen Mitgllied werden. Wer kann helfen?
3 Antworten
lass Dir das Tuch zurücksenden,wenn es nicht erfolgt,würde ich nicht unbedingt ein Mahnbescheid veranlassen,da Du erste mal in Vorkasse gehen must,am besten hatt sich für mich erwiesen (habe Internetshop) mit Strafanzeige wegen Betruges zu drohen.die Anzeige kannst du auch bei kleinen Forderungen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen.wenn er die ware nicht zurücksendet,aber das Geld zurück gebucht hatt,ist es Betrug.Da solche Leute meist eh schon Dreck am stecken haben,wirkt die Anzeige meist wunder,wenn die dann post von der Staatsanwaltschaft bekommen,und kostet dich erste mal nix
Schau mal hier https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=6270158-1268321801487&Command=start das ist die ofizielle Seite der deutschen Mahngerichte. Der Mahnbescheid kostet dich hier nichts sondern wird sofort dem Antragsgegner in Rechnung gestellt. Du kannst den Antrag im Internet ausfüllen ausdrucken und an dein zuständiges Mahngericht schicken oder einen Vordruck im Schreibwarenladen kaufen und ausfüllen. Es gibt auch eine kostenfreie Hotline die dir beim ausfüllen helfen kann.
Den MB muss der Antragsteller vorher zahlen.- kostet bei kleinen Summen 18€
Den Auftrag erteile ich ja nur wenn ich rechlich gesehen auf der sicheren Seite bin. Sollte der Schuldner nicht zahlen muss ich entweder die Kosten für den Mahnbescheid übernehmen (je nach Höhe der Summe gestaffelt), bei mir wären es damals ca 30 € gewesen oder es geht vors Amtgericht. Sollte es der G>egner darauf nicht ankommen lassen wollen weil er im Unrecht ist wird er hier schon bezahlen da er falls er vor Gericht verliert auch noch die Anwqalts-, Gerichtskosten tragen müsste. Und von der Regelung die Hälfte des Streitwertes als Bezahlung abgeben zu müssen habe ich bei staatlichen Gerichten noch nie gehört. Da geht es wohl eher um die Entlohnung privater Inkasso-Unternehmen? Meiner Meinung nach lohnt sich ein Mahnbescheid immer wenn Du im Recht bist und der Gegner solvent.
Nein muss definitiv nicht vom Antragssteller bezahlt werden. Ich hab gerade selbst einen MB in Auftrag gegeben. Ich hatte wegen diesem Punkt extra bei der Beratungs-Hotline angerufen und die haben mir gesagt, dass die das automatisch bei der Summe die mir geschuldet wird dazugerechnet wird. Vielleicht war das früher anders aber aktuell ist es definitiv so das der Antragssteller nicht in Vorkasse gehen muss.
Dann bist du falsch Informiert worden, der Mahnbescheid wird erst abgeschickt wenn du als Antragsteller dei Gebühr bezahlt hast. Was genmacht wird, ist das auf den Angemahnte Summe sofort auch die Mahngebühr hinzugerechnet wird. Zahlen muss aber erst einmal der Antragsteller, ist doch auch klar den wer sagt den das die Forderugn auch gerechtfertig ist.
Der Kostet sehr wohl was, du kannst auf der Seite sogar nach Forderungssumme gestaffelt den Betrag den das Kostet ermitteln.
Dann lass dir das Tuch zurück schicken und melde sie bei eBay als unseriösen Käufer!
Hast du die Frage gelesen und verstanden?
Die Kundin schickt das Tuch nicht zurück. Unbd dann rätst du, sich das Tuchzurückschicken zu lassen, Ziemlich sinnlos, deine Antwort. Und was nützt eine Meldung an ebay? Meinst du, die kümmern sich darum?
der kostet schon was,wenn der Schuldner nicht zahlt holen sie sich von Dir die Kosten für den Mahnbescheid,und wenns erfolgreich ist bekommen die meist die Hälfte von der geschuldeten summe,also nix mit kostenlosem Mahnbescheid,das sind keine Samariter!!