Kauf auf Rechnung ohne Käuferschutz bei PayPal getätigt, Ware ist nicht geliefert worden, muss ich PayPal nun bezahlen?
Ich habe Ware bei einem Onlinehändler bestellt. Dieser stornierte diese Bestellung circa 2 Wochen später mir gegenüber per Mail. Doch PayPal schickte er diese Stornierung nicht und überwies den von PayPal in Vorkasse bezahlten Betrag auch nicht zurück. Jetzt will PayPal Geld von mir obwohl ich keine Ware bekommen habe. Jetzt endlich nach etlichen Wochen und unzähligen Mails hat der Verkäufer eine Mail an Paypal gesandt, dass ich die Ware nicht bekommen habe und dass alle Kosten seinem Konto zu belasten sind. Ich hatte ihm mit einer Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei gedroht. Doch der Händler hat nun Insolvenz angemeldet und PayPal will immer noch Geld von mir, da kein Käuferschutz besteht. Ich hatte zum Zeitpunkt der Bestellung kein PayPal Konto. Kauf auf Rechnung hörte sich für mich sicher an und ich wollte eigentlich keine Käufe über Paypal machen. Irgendwie war mir der Laden zu gross und undurchsichtig. Jetzt war Kauf auf Rechnung aber doch nicht sicher, da PayPal sofort zahlt egal ob die Ware schon versandt wurde oder nicht. Die verspätete Stornierung seitens des Händlers reicht Paypal nicht um die Forderung mir gegenüber fallenzulassen und Rückgriff auf das Konto des Verkäufers zu nehmen, der ja jetzt auch noch insolvent ist, was er uns erst 4 Wochen später mitgeteilt hat.
Obwohl der Verkäufer betrügerisch gehandelt hat, will PayPal die Forderung nicht fallen lassen und Rückgriff nehmen, falls da jetzt noch Geld auf dem Konto des Verkäufers sein sollte. PayPal beruft sich immer nur darauf, dass es Kauf auf Rechnung war und ich dehalb keinen Käuferschutz habe. Zudem beruft sich PayPal auf seinen Haftungsausschluss in den Nutzungsbedingungen, die besagt, dass PayPal nicht dafür haftet, wenn das Geschäft zwischen Käufer und Verkäufer nicht erfolgreich abgeschlossen wird.
In den Nutzungsbedingungen steht aber auch, dass PayPal Rückgriff nehmen kann, sollte der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dieser hat ja weder die Ware geliefert, noch anfangs die Stornierung an Paypal weitergeleitet noch den Betrag an Paypal zurücküberwiesen.
Nun sagt unsere Rechtsberatung der Verbraucherzentrale, dass ich nicht zahlen soll, da PayPal vor Gericht nachweisen müsste, dass ich die Ware bekommen habe, was ja nicht der Fall ist. Paypal will aber die Forderung bald an ein Inkassounternehmen abtreten. Dazu habe ich bloss gelesen, dass dieses auch erst einmal vor Gericht ziehen müsste und da ich keins Ware erhalten habe, müsste ich auch nicht zahlen.
Wer kennt sich aus mit solchen Käufen ohne Käuferschutz mit PayPal?
2 Antworten
PayPal kann von dir nichts verlangen. Das ist rechtlich gesehen sehr einfach: Keine Ware = Kein Geld.
PayPal lässt sich gemäß AGB die Forderung des Geldempfängers abtreten und macht dies dann in eigenem Namen geltend. Das Gesetz (BGB) will aber, dass PayPal damit sämtliche Einwände (Keine Ware = Kein Geld) weiterhin erhalten bleibt.
Sprich: PayPal muss für die Lieferung sorgen, wenn sie Geld haben wollen.
Erfahrungsgemäß wird PayPal das nicht einsehen wollen. Einmalig deutlich widersprechen und klar machen, dass auch Anwaltsbriefe nichts dran ändern. Manchmal kommt es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid (Briefkasten im Auge behalten). Diesem widersprichst du sofort und damit ist der Fall durch.
Oder wie verstehen Sie das ?
Das ist egal, was die behaupten. PayPal kann sich nicht über das BGB hinweg setzen.
Gibt es einen Musterbrief hierzu mit den entsprechenden BGB Klauseln, den ich verwenden kann für einen klaren und eindeutigen Widerspruch ?
Ich würde denen folgendes schreiben: "Werte PayPal. Ihre Rechtsansichten teile ich nicht. Sie können mir schreiben, was sie wollen. Ohne Ware gibt es kein Geld. Kein Richter in Deutschland wird das anders sehen. Insofern freue ich mich darauf, wenn sie vor Gericht versuchen, ihre absurden Rechtsansichten durchzusetzen. Im übrigen verweise ich auf §404 BGB. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, zwingen Sie mich, Strafanzeige wegen Nötigung zu erstatten. Klagen Sie oder lassen Sie mich in Ruhe."
Für dich zur Recherche: https://de.wikipedia.org/wiki/Abtretung_(Deutschland)#Erhalt_von_Einwendungen_und_Einreden_aus_dem_Ursprungsschuldverhältnis,_§_404_BGB
Hallo,
Ich habe den 404 BGB gelesen und folgende Ausnahme gefunden:
) § 404 BGB (Einwendungen und Einreden); Einwendungen, die der Schuldner dem Altgläubiger (Zedent) entgegensetzen wollte, kann nun gegenüber dem neuen Gläubiger (Zessionar) gestellt werden.
2) § 406 BGB (Aufrechnung); Der Schuldner kann mit einer Forderung gegen den Altgläubiger (Zedent) auch gegenüber dem neuen Gläubiger (Zessionar) aufrechnen, auch wenn nicht alle Voraussetzungen der Aufrechnung erfüllt sind (siehe Merkmal: Gegenseitigkeit bei Aufrechnung)
Ausnahmen: Bei Erwerb der Forderung hatte der Schuldner Kenntnis von der Abtretung, oder
Die Forderung wird erst nach der Erlangung der Kenntnis und später als die abgetretene Forderung fällig.
Ist es nicht so bei Kauf auf Rechnung über Paypal, dass PayPal dort im Kleingedruckten erklärt, dass Paypal für den Händler sofort in Vorkasse geht (also ohnendie Warenlieferung abzuwarten) und die Forderung damit an Paypal beglichen werden muss ? Ist das nicht die Ausnahme, von der dort oben gesprochen wird und ich somit Kenntnis hatte von der ABTRETUNG?
Auch wenn ich nicht damit gerechnet habe, dass PayPal schon zahlt, bevor der Händler die Warenlieferung überhaupt gegenüber PayPal bestätigt hat. Der Verkäufer soll wohl einfach schnell sein Geld bekommen.
Was bedeutet das nun für mich ?
Was bedeutet das nun für mich ?
Nichts. Denn selbst wenn das nicht hinhaut.
Dann kommt Variante 2. PayPal ist eine Bank und gemäß SEPA-Spielregeln hast du der Abbuchung widersprochen. Damit muss PayPal dir das Geld erstatten und es dem Verkäufer-Konto wieder belasten.
Das ist so ein Moment, wo man froh sein kann, dass PayPal nicht genau weiß, was es sein will.
Ich find bei PP keinen Passus der Käuferschutz bei Kauf auf Rechnung ausschließt.
Und PP kannst ignorieren. Inkasso auch. Alledings wirst dann wohl gesperrt. Also kannst Paypal mit den Zahlungsdaten die du genutzt hast nicht mehr verwenden.
Wir haben heute eine Nachricht von der zuständigen Abteilung aus Luxemburg erhalten (Executive escalations) wo wir am 20.5.19 Einrede des nicht erfüllten Vertrags wegen nicht erhaltener Ware erhoben hatten. Diese Schreiben das Übliche zum Kauf auf Rechnung. Im letzten Abschnitt geht Paypal Luxemburg allerdings auf die Gewährleistungspflicht ein, die, wie ich aus Ihrer Antwort entnommen habe, nun bei PayPal liegt. Also, dass PayPal in der Verpflichtung steht die Ware zu beschaffen, sollte PayPal Geld von mir haben wollen. Luxemburg Paypal scheint da eine Trennung vorzunehmen und sagt:
"Der Vertragspartner ist der Händler, bei dem die Ware bestellt wurde; der Händler tritt seine Kaufpreisforderungen dem Käufer gegenüber dann an PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. ("PayPal") ab. Die Gewährleistungsrechte können weiter gegenüber dem Händler geltend gemacht werden. Zahlungen hingegen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an PayPal geleistet werden."
Sprich Paypal kann für die Lieferung sorgen muss aber nicht. Zahlung muss aber trotzdem sein.
Oder wie verstehen Sie das ?
Gibt es einen Musterbrief hierzu mit den entsprechenden BGB Klauseln, den ich verwenden kann für einen klaren und eindeutigen Widerspruch ?