PayPal Fall weil Ware aufeinmal defekt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du einen Zeugen hast, dann hast du schon mal sehr gute Karten.

Hast du den Artikel alleine verpackt, und ich denke mal auch keine Fotos davon gemacht, wird dir der Weg über den Anwalt nicht erspart bleiben.

Was Paypal angeht, ... da hab ich meine Erfahrung ... da ist sehr viel Willkür seitens Paypal. Kann mich aber erinnern, dass man als VK Einspruch, oder so einlegen kann.

Vielen Vielen Dank!!!! Dann geh ich zum Anwalt :)

Top Antwort!

@KoenigSaiya

Dankeschön, ist auch mit ein Grund, wieso ich mittlerweile recht ungern was bei eBay (Kleinanzeige) verkaufe. Da gibt es immer wieder Leut, die es einfach mal dreist versuchen.

Als Privat-Verkäufer bei eBay Kleinanzeigen die Zahlungsart PayPal akzeptieren => das ist eine Einladung an alle Betrüger.

Das sollte doch inzwischen bekannt sein, dass man als Verkäufer dabei überhaupt keinen Schutz hat und relativ einfach abgezockt werden kann.

Solche Geschichten wie deine kann man hier fast täglich lesen und in fast allen Fällen haben die Verkäufer keine Chance.

Ich habe zum ersten Mal im Leben seit Jahren wieder PayPal angeboten damit ich das Teil schnell loswerde - und das Ergebnis ist nicht schön. Ich werde nie wieder PayPal anbieten.

@KoenigSaiya

Das ist eine kluge Entscheidung.

Er hat sich bestimmt das gleiche Gerät als Defekt in den 8 Tagen besorgt und Schickt Es Dir, damit Er das Neue und Heile für Lau bekommt.

Eben!! So etwas kann der Fall sein oder dass der Held vielleicht den Spülkasten selbst zerstört hat?

Du bietest freiwillig PayPal an, ergo hast Du alle Richtlinien und Nutzungsbedingungen gelesen und ihnen bedingungslos zugestimmt.

Dazu gehört auch, dass ein Käufer bis 180 Tage nach dem Kauf das Recht hat, einen Käuferschutzfall zu eröffnen; das wolltest Du ja so und dafür hast Du ja auch noch die Gebühren bezahlt.

Und jetzt siehst Du ja, wozu das geführt hat:

Der Käufer eröffnet einen Käuferschutzfall, PayPal entscheidet - Oh Wunder - auch tatsächlich für den Käufer und bucht das Geld zurück.

Auch dem hast du zugestimmt.

Es bleibt Dir natürlich unbenommen, Deine Forderung zivilrechtlich gegen den Käufer durchzusetzen und ihn zu verklagen.

Bis auf den letzten Satz: Danach hat niemand, wirklich niemand gefragt. Das ist ziemlich unnötig was du da geschrieben hast, da mir dies alles bewusst ist, ich werde auch PayPal nie wieder nutzen. Nochmal die Fragestellung lesen. Für deinen letzten Satz bin ich dir trotzdem dankbar.

Ein Tipp für dich: Wenn du auf eine Frage antwortest, dann antworte doch auch auf die Frage :)

Fürs erste hoffe ich hast du daraus etwas gelernt.

  1. Nichts auf Ebay Kleinanzeigen verkaufen das du verschicken willst
  2. Wenn schon dann auf keinen Fall PayPal als Zahlung benutzen.

Am besten streitest du den Fall bereits bei Paypal an und schaust das das Geld gar nicht erst zurück geht zum Kunden. Wenn das Paket beschädigt war hätte er es direkt Annahme verweigern sollen.

Und dann muss er erstmal nachweißen das der Schaden entstanden ist bevor du das Packet verschickt hast. Das Transportrisiko trägt immer der Käufer wenn nicht anders ausgemacht.

Super, dann hat er vor Gericht keine Chance. Er ignoriert mich jetzt schön und denkt das wars für ihn. Ich will ihn dann vor Gericht sehen. PayPal ist für mich zum verkaufen ab jetzt Tabu.