Mädchen hat mich abgezockt?

13 Antworten

Sorry aber du bist wirklich Verrückt. Du gibst jemanden 40 Euro damit die Person vor der Kamera ihr Körper zeigt? Alter für 30 Euro kannst du in einem Bordell mir einer Prostituierten schlafen. Und wenn du mit ihr nicht schlafen willst, dann gebe ihr 20 Euro und schau sie 20 Minuten an. Wie kann man so sein? Das Geld in Form von Gutschein wirst du so schnell nicht mehr sehen. Soll dir eine Lektion sein... Immer wenn ich denke, es kann nicht schlimmer werden, kommt jemand an, der alles toppen muss...

Kannst ja gerne Anzeige bei der Polizei machen. Außer dich auslachen wird da auch nichts besonders raus kommen.

Hallo,

für NULL Euro hättest du dir im Internet irgend einen Sex Film / Porno / nackte Frauen, etc. anschauen können...solltest du mal wieder das Bedürfnis haben....🥴

Liebe Grüße Rodium

Mach dich doch nicht lächerlich wenn du damit zur Polizei gehst machst du dich nur zum Affen siehe es als Lehrgeld an.

Deshalb macht man so was nicht auf Insta. Man bietet nichts und man nimmt nichts an. Anzeige wird nicht wirklich was bringen, da man es im Internet nicht ganz so gut verfolgen kann.

Helfenguter 
Fragesteller
 29.04.2020, 19:11

wieso denn gehen wir davon aus alles war fake name daten einfach alles aber ip ist echt! also muss doch was gefunden werden!!

Awesomegirly  29.04.2020, 19:13
@Helfenguter

Junge sieh es ein. Du hast Pech gehabt. Bist wahrscheinlich der, der mir das vor kurzem angeboten hat. Lass die scheiße einfach. Das ist halbe Belästigung. Wenn sie minderjährig ist hast du sowieso reingeschissen.

Haha - nein das bringt gar nichts. Das war Lehrgeld für Dich: Mach so was nicht wieder. Oder Du bist all Dein Geld schneller los als Dir lieb ist. Klar hat sie Dich abgezockt. Aber sie hat leider auch das Recht auf ihrer Seite. Die 40 Euro wirst Du nicht wiedersehen. Vielleicht solltest Du das nächste Mal erst nachher zahlen, wenn Du geliefert bekommen hast ... 😉

Helfenguter 
Fragesteller
 29.04.2020, 19:10

Wieso hat sie recht????? sie hat doch gesagt ja ! die meinte die zeigt facecam!!!

AriZona04  29.04.2020, 19:13
@Helfenguter

Du bist drauf reingefallen. Bei Dir hätten die Alarmglocken schrillen müssen: Man gibt sein Geld niemals leichtfertig aus, ohne wirklich zu wissen, was man bekommt.

Anzeigen nützt nur dann was, wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt. Und dennoch: Bei 40 Euro ist der Betrag einfach zu gering, um jemanden anzuzeigen.

nanfxD  29.04.2020, 19:14
@AriZona04

was denn fürn schriftlicher Vertrag.. woher kommen die Ansichten immer.

AriZona04  29.04.2020, 19:19
@nanfxD

In Deinem Fall wäre ein Vertrag lächerlich - 1. wegen des geringen Betrages und 2. weil jeder sich wohl schlapp lachen würde, einen solchen Vertrag ernst nehmen zu müssen.

Gehen wir mal von einem Vertrag aus, bei dem 400 Euro Gegenstand sind. Das ist schon was anderes. Da würden die Polizisten auch hinhören und die Anzeige aufnehmen. Dennoch müsstest Du zur Durchsetzung Deiner Rechte Dir einen Anwalt nehmen! Und der Inhalt des Vertrages sollte auch nicht "Bereitstellung nackter Tatsachen" lauten, sondern z. B. einen verkauften/gekauften Gegenstand.

nanfxD  29.04.2020, 19:21
@AriZona04

Wenn ich nen Brötchen im Lidl für 15 Cent kaufe ist das dann kein Vertrag? Hier ist 1000000000% ein Vertrag geschlossen worden. Auch liegt hier kein Kaufvertrag vor sondern ein Werkvertrag. Natürlich würde der FS die kosten für den Anwalt erstmal tragen, kann es dann aber wieder geltend machen.

AriZona04  29.04.2020, 19:24
@nanfxD

Ja, wenn ich ein Brötchen kaufe, kommt ein Kaufvertrag zustande. Richtig.

Wenn sie Dir sagt: Wir haben dieses Gespräch nie geführt, ist kein Vertrag zustande gekommen! Dann steht es Aussage gegen Aussage! Kein Anwalt wird sich für versprochene 40 Euro ins Zeug legen! Übrigens auch nicht für ein 15-Cents-Brötchen. 😉

nanfxD  29.04.2020, 19:26
@AriZona04

das ist keine Frage ob ein Vertrag zustande gekommen ist (materiel-rechtlich) oder ob ich es prozessual beweisen kann. Ein Vertrag liegt 100% nach dem obigen Sachverhalt vor.

AriZona04  29.04.2020, 19:27
@nanfxD

Na, dann viel Spaß beim Lacher, den der Anwalt von sich geben wird. Oder poste hier, was der gesagt/getan hat! Vielleicht kannste mich und den vom Gegenteil überzeugen.

nanfxD  29.04.2020, 19:28
@AriZona04

Was hat jetzt der Anwalt mit der rechtlichen Lage zu tun? Theoretisch kann es der FS auch selber vor Gericht durchsetzen.

AriZona04  29.04.2020, 19:32
@nanfxD

Himmel. Ich möchte mich nicht 1000 Mal wiederholen.

Ja - es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen (ich glaube Dir mal, dass es sich so abgespielt hat, wie Du es geschrieben hast). Du hast aber keinen Beweis für die 2 Willenserklärungen!! Siehst Du das genau so? Das Mädchen streitet ihre Willenserklärung ab! Die Polizei wird sich totlachen bei 40 Euro und den Umständen. Um sein Geld wieder zu bekommen, musst Du es mittels Anwalt einklagen.

Jetzt kapiert?

nanfxD  29.04.2020, 19:34
@AriZona04

Es ist KEIN Kaufvertrag entstanden.. welche SACHE oder RECHT soll den verkauft worden sein? Nach dem obigen SV ist ein Vertrag entstanden und auch beide Willenserklärungen liegen vor. OB er es beweisen kann ist die FRAGE.

Joshi9800  30.04.2020, 19:10
@nanfxD

Woher willst du nicht wissen ob die Person nicht minderjährig war? Was ist wenn er 40 Euro einer minderjährigej angeboten hat? Dann wäre es eine sexuelle Nötigung.

Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand. Kaufgegenstände können Sachen, Rechte, Forderungen oder sonstige vermögenswerte Positionen sein. Auch in diesem Fall ist es ein Kaufvertrag. Die Person kann eine Anzeige bei der Polizei erstatten und hoffen das die Beamten evtl durch die IP Adresse was heraus bekommen, was auch nicht immer der Fall ist, da man ja auch an einem Ort wo kostenloses WLAN gibt solche Machenschaften ausüben kann, sowie gewisse IP Blocker nutzen kann. Grundsätzlich tut der mir nicht leid. Das man so naiv ist ist das eine, aber das man sich zum Affen macht das andere.

nanfxD  30.04.2020, 19:25
@Joshi9800

Was soll denn hier die Sache, Recht, Forderung oder sonstige Vermögenswerte Position sein? hier liegt definitiv kein Kaufvertrag vor sondern ein Werkvertrag, es wird nämlich geschuldet sich zu zeigen. Das ist es Werk denn der konkrete Erfolg ist geschuldet. Ob das Mädchen minderjährig ist oder nicht spielt erstmal keine Rolle dafür ob hier ein Betrug vorliegt oder nicht.