Machen sich Polizisten durch Bodycams nicht strafbar gemäß § 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes?
hallo,
da ja die Polizei anscheinend in die Privatsphäre der Bürger eingreifen darf ohne jegliche Konsequenzen zur " Beweisführung" machen sie sich doch eigentlich ebenfalls strafbar da sie die Bürger ja z.B. während Kontrollen aufnehmen und die Aufnahme selbst gemäß Paragraph 201 verboten ist.
Man darf Polizisten zur Beweisführung von Polizeigewalt oder rassistischen Äußerungen / Profiling nicht aufnehmen ohne jegliche Konsequenzen, aber die Polizei darf das?
Irgendwie paradox oder?
7 Antworten
Da steht:
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt....
Die Polizei ist aber auf Grund von Gesetzen (z.B. Polizeigesetze) befugt. Selbst private Sicherheitsunternehmen dürfen heute schon Bodycams eintragen. Siehe:
Als Rechtsgrundlagen für den Einsatz der Bodycam kommen Art. 6 Abs. 1 Buchst. f Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Betracht. Quelle
bei der gestrigen Demo in Berlin wurden viele Personen gefilmt.
Dabei waren einige Rechtsradikale usw.
Da diese nun gefilmt wurden fällt die Fahndung viel leichter.
Ebenso wurden viele 1000 ohne Masken und Abstand gefilmt.
Da sie angemeldet waren brauchen die Behörden die Verwarngelder
nur noch abkassieren
laut Veranstalter hatten sich 18.000 Personen angemeldet
https://www.n-tv.de/politik/18-000-versammeln-sich-zur-Demo-in-Berlin-article22003204.html
Die Initiative "Querdenken 711" plant einen langen Demonstrationszug und eine Kundgebung, für die rund 22.000 Menschen angemeldet sind.
fast 200 Personen wurden festgenommen. Das ist schon ein Erfolg
man könnte auch die Vermutung anstellen dass die Demo erlaubt wurde um nach bestimmten Personen zu fahnden.
Ich glaube nicht dass die Personen die den Reichstag "betreten" wollten einfach so davon kommen. Das ist aber wie erwähnt nur eine Vermutung
Äh, nein. Der Bürger wird auf die Aufnahmen hingewiesen, er weiss also, dass sein Verhalten aufgenommen wird. Für die Bodycams wurden u.a. extra Polizeigesetze geändert/geschaffen. Die Vertraulichkeit des Wortes gibt es in diesem Fall auch gar nicht, da die Aufnahmen nicht heimlich gemacht werden, sondern nur während der polizeilichen Maßnahme. Das soll auch beide Seiten schützen, auch wenn das nicht Alle einsehen wollen.
Etwas anderes ist es, wenn du bzw. jeder Handybesitzer wild herumfilmt, ohne das die Betroffenen darauf reagieren könnten. Die Aufnahme selber ist auch nicht das Problem, sondern die zumeist 100%ige Möglichkeit der späteren Veröffentlichung ohne Zustimmung des Aufgenommenen. Und glaub mir, du als unbescholtener Bürger wirst niemals dein durch eine Bodycam aufgenommenes Gesicht im Internet sehen, solltest du keine Straftaten begangen haben. Im Gegensatz dazu die Videoschnipsel mancher Möchtegernjournalisten, die einzig und allein darauf abzielen, eine Seite schlecht zu machen.
Der Einsatz von Bodycams ist streng geregelt.
Die Bürger werden dadurch nicht benachteiligt.
Grüße poc
Und warum filmt dann jeder Hansel Polizei, Feuerwehr, Sanitäter und Co.?
Das ist wie mit Dashcams.
die Teilnehmer haben keine Meldezettel ausgefüllt, wo bist du denn unterwegs mit "brauchen nur noch abkassieren" ? :)