Erste Hilfe an sich selbst verweigern?

7 Antworten

Dem Ersthelfer, der solche Zettel ignoriert, passiert nichts. Das Suizid straffrei ist und dem freien Willen des Menschen unterliegt, heißt nicht, dass dem Ersthelfer ein Vorwurf gemacht werden kann, wenn er lebensrettende Hilfe einsetzt. Das eine schließt das andere nicht aus.

Im Grunde finde ist es immer zwiespältig, wie Personen die sich umbringen, andere Menschen mit gefährden, in Gewissensnot bringen oder moralisch unter Druck setzen.

Suizid ist nie eine Lösung und man sollte sich Hilfe holen und auch annehmen. Kein Problem wäre so groß, dass nichts dagegen helfen würde. Psychologische Hilfe sollte immer in Anspruch genommen werden. Aus jedem Tal kann jeder wieder heraus kommen.

Selbst eine rechtswirksame Patientenverfügung muss in akuten Notfällen zunächst nicht beachtet werden, weder von Ersthelfern noch vom Rettungsdienst, auch wenn dieser grundsätzlich Folge zu leisten ist. In akuten Notfällen kann unter dem herrschenden Zeitdruck nicht überprüft werden ob die Patientenverfügung tatsächlich vom Patienten verfasst worden ist und ob diese noch dem aktuellen Willen des Patienten entspricht. Lebensrettende Maßnahmen werden daher zunächst immer durchgeführt, über einen Abbruch kann im Krankenhaus, meist auf der Intensivstation entschieden werden wenn ausreichend Zeit zur Verfügung steht alles notwendige zu überprüfen. 

Übrigens haben Aufkleber und ähnliches an Autos oder Motorrädern, zum Beispiel mit der Aufschrift "nicht reanimieren" oder "Helm nicht abnehmen" ebenfalls keine Rechtsgültigkeit, da es zu viele Unsicherheiten gibt. Wenn zum Beispiel ein Aufkleber am Auto ist wo steht "nicht reanimieren" und es befinden sich mehrere Personen im Auto ist zum Beispiel schon unklar ob das nur für den Fahrer oder für alle Insassen gilt, außerdem könnte der Fahrer selbst auch jemand anderes sein, zum Beispiel ein Freund oder Kollege desjenigen dem das Auto gehört und der den Aufkleber angebracht hat. 

Also Merke: Als Ersthelfer kannst du solche Sachen ignorieren und musst es nicht beachten, egal was da steht. 

Absolut gute Antwort.

Zu der ganzen Sache kommt noch daß, bei Suizidversuchen, immer von einer psychischen Störung ausgegangen werden muß. Heißt: Nicht Herr seiner Sinne, Verfügungen mehr als fraglich.

Nein. Der Helfer kann sich nicht strafbar machen.

Sobald der Patient bewusstlos ist, geht man von seinem Einverständnis aus und kann (muss!) ihm helfen.

Das wird auch von den Gerichten so gesehen.

Darauf darf man keine rücksicht nehmen. Personen die sich umbringen wollen, warum auch immer, benötigen Hilfe. Sie sind verzweifelt und nicht mehr "klar im Kopf". 

Selbst wen man eine Patientenverfügung hat in der steht das man im Falle einer Reanimation, diese verweigert. Wird der Rettungsdienst erst mal mit dieser beginnen. 

Das Dokument muss erst einmal geprüft werden auf seine Echtheit. 

Hilfst du in dem Fall nicht musst du dich der unterlassernen Hilfeleistung beschuldigen lassen. Die kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. 

VG Anemone95

Sobald du bewusstlos wirst müssen sie helfen, da man davon ausgeht dass die suizidale Person im Angesicht des Todes sich womöglich anders entscheiden würde. Wie dann im Krankenhaus bzgl. lebensverlängernde Maßnahmen entschieden wird kommt auf die Patientenverfügung an.