Was passiert wenn man sich von der Polizei davon rennt und dabei ein riesen Chaos verursacht?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hui, das ist gar nicht mal so eine uninteressante Frage (natürlich ein total idiotisches Handeln, aber die Frage dahinter ist interessant...)

Die Kurzversion:

Bezahlen tut der Spaßvogel, der das Chaos verursacht hat.

Die Langversion:

Durch das Verhalten des Idioten besteht der Verdacht, dass dieser etwas zu verbergen hat, gerade eine Straftat begangen hat etc.

Eine der hoheitlichen Aufgaben der Polizei ist es, Straftaten zu erforschen oder zu verhindern (im Übrigen auch "präventiv tätig zu werden", dazu später mehr).

Eben jenes Verhalten kann auf Grund kriminalistischer Erfahrung durchaus als Anfangsverdacht bzgl. dem Verdunkeln einer Straftat herangezogen werden. Die weitere Verfolgung, um eine Personenkontrolle zu ermöglichen, stellt also eine hoheitliche Maßnahme dar.

Nach dem bayrischen Kostengesetz (KG) (aber in den anderen Bundesländern ist es ähnlich, da kenn ich nur die Gesetze nicht) Artikel I, Absatz I werden die Kosten für solche Maßnahmen erhoben.

Die Behörden des Staates erheben für Tätigkeiten, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornehmen (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den Vorschriften dieses Abschnitts

Absatz II klärt, wer zahlen muss

Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, wer die Amtshandlung veranlaßt,

Witzige Randnotiz: Wird gegen jemanden ermittelt, also beim Vorliegen einer Straftat , findet das Kostengesetz keine Anwendung (außer in den Fällen "Vortäuschen einer Straftat", "Falsche Verdächtigung" und "Missbrauch von Notrufen").

Das heißt, dass das Kostengesetz in deinem konkreten Fall überhaupt Anwendung findet, liegt eben gerade daran, weil das "Wegrennen" keine Straftat darstellt.

(Falls es jemanden interessiert: Etwaige Auslagen (aber eben nicht die Arbeitszeit der Polizeibeamten) können bei einer Straftat als "Kostenvormerkungen" bei einer möglichen Verurteilung dem Verurteilten auch auferlegt werden).

Selbiges gilt, wenn die Polizei präventiv tätig wird (werden muss), siehe dazu im bayrischen PAG (Polizeiaufgabengesetz, Artikel 7:

Art. 7
Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen
(1) Verursacht eine Person eine Gefahr, so sind die Maßnahmen gegen sie zu richten.

Maßnahmen = >Hoheitliche Aufgabe => Keine Straftat (weil ja präventiv, sonst StPO) => Kostengesetz

Vielen Dank, das ist eine sehr gut formuliere und informative Antwort. Das werde ich definitiv als Beste Antwort auszeichnen.

@Erastiop

Freut mich :D

Funfact: Bei uns in Bayern kostete es schon 2300€, wenn der Hubschrauber nur startet....

Ich behaupte mal, der Eintrag in der Zeitung ist sicher :) also ich sage mal wenn man wegläuft und die 2 einen fassen und die merken man hat nix, kann man sagen haben wir bissl Sport gemacht ... bei einem Großaufgebot schiwerig xD

@matze13924

Auch hier gilt "in dubio pro reo". Kommt halt auch auf die gesamtumstände an...

Derjenige, der das Chaos veranstaltet hat. Es ist nicht strafbar, aber für den wegen seiner Aktionen erforderlichen Aufwand kann er dennoch zur Kasse gebeten werden.

Okay... Danke dir die Antwort.

Aber Mal ein Vergleich (als Frage): Wenn ich einen Handwerker hole, zb. Einen Maler wird mir am Ende eine Rechnung gestellt für einen Maler. Aber wenn der Maler dann für ein Zimmer zehn weitere Kollegen anfordert und ich die Rechnung für 10 bezahlen muss würde ich das nicht so prickelnd finden. Deshalb die Frage: Warum müsste man das alles bezahlen obwohl niemand gerufen wurde?

Was ist da der Unterschied?

Es gab keinen Notfall noch sonst was?

@Erastiop
Mal ein Vergleich (als Frage):

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

Es gab keinen Notfall noch sonst was?

Und wer außer dem Idioten, der das veranstaltet hat, soll das wissen?

Du, weil du es mit deinem kleinen Spaß ausgelöst hast.

Ja aber gegen welches Gesetz hat man verstoßen?

"...man möchte noch etwas spielen mit der Polizei..." - Was ist denn das für eine verquere Denkweise? Im schlimmsten Fall bindest Du Kräfte und verhinderst durch Dein "Spiel" einen notwendigen Einsatz.

Danke, das ist nur eine Theoretische Frage, gegen welches Gesetz verstoßen wird und ob/warum man den Einsatz bezahlen müsste.

@Erastiop

Ich denke, ganz viel hängt in diesem hypothetischen Fall davon ab, ob man Dir Vorsatz nachweisen kann. Wenn also irgendwie dieses "mit der Polizei spielen" nachgewiesen werden kann, bezahlst Du wahrscheinlich den Einsatz. Das sehe ich auf einem ähnlichen Level wie ein grundloses Rufen der Polizei oder Feuerwehr.

Nicht mal ein Gefängnisausbruch ist Strafbar solange nichts zu schaden kommt etc.

Das ist unmöglich.

bestichst du einen beamten damit er die türen aufmacht wäre das eine Straftat.

Machst du die Türen und handschellen usw kaputt : Straftat, nichts im Knast gehört dir.

Bedrohst du einen wärter : Straftat