Hausfriedensbruch in der Schule, Konsquenzen?

5 Antworten

Hausfriedensbruch §123 (1) StGB:

Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Das sehe ich hier nicht als erfüllt. Es war nicht das befriedete Besitztum eines anderen und auch nicht abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind.

Eulenhasser  29.06.2014, 01:23

Und was ist an einem mit einem Zaun umschlossenen Kunstrasenfeld nicht befriedetes Besitztum eines anderen? Ich sehe hier ein ganz klares Plus. Auch wenn die zu erwartende Strafe eher gegen Null tendieren wird...

Still  29.06.2014, 08:29

Bist du mit juristischen Formulierungen grundsätzlich vertraut? Sieht irgendwie nicht danach aus!

Ihr solltet wissen, mit wem ihr es zu tun habt und den Hausmeister genau kennen. Wenn ihr mit dem da klar kommt, dann könnt ihr selbst kleinste Dinge regeln.

Ein Hausfriedensbruch wird nicht strafrechtlich verfolgt, wenn es keine Anzeige gibt. Das Aufnehmen von Personalien ist aber noch keine Anzeige und deshalb müßt ihr erstmal warten.

Ich denke, dass Ihr keine Anzeige bekommt.

Fragt den Hausmeister ob er das Spielfeld freigeben kann, der hat doch bestimmt einen Schlüssel.

Ich kann mir nicht vorstellen das ihr überhaupt eine Strafe zumindest von der Seite der Polizei bekommen werdet. Ihr seit zwar schon Strafmündig, aber auch noch Minderjährig. Außerdem denke und hoffe ich mal bist du noch nicht vorbestraft.

Was soll euch passieren? Ihr habt einen Hausfriedensbruch begangen, aber mehr nicht. Ihr habt weder was gestohlen noch irgendwas verunreinigt oder eine andere Straftat vorbereitet oder vollübt.

Geldstrafe, Knast, selbst Sozialstunden halte ich für dieses Vergehen echt zu viel.

Absolut unverständlich auch, dass er euch nicht einfach weggeschickt hat, sonst mit der Polizei drohen und ihr wärt weggewesen. Er hat echt überreagiert, vor allem bei Schülern finde ich macht man sowas nicht. Ihr habt euch schließlich nur zum kicken getroffen und nicht zum saufen oder so.

Also wenn ihr überhaupt eine Strafe bekommt dann von Seiten der Schule. Tische Putzen oder sowas, aber selbst das halte ich für abstrakt. Das gibt es bei uns dafür dass welche auf der Klassenfahrt getrunken und gekotzt haben oder jemand mit einer Shisha erwischt wurde.

Mach dir keine Sorgen, die einzige Strafe wird vielleicht das deine Eltern davon in Kenntnis gesetzt werden, aber was sollen selbst die dir sagen? Du hast ja nicht wirklich was Falsch gemacht, wenn deine Eltern nicht gerade Staatsanwalt sind werden sie dir sicherlich auch nicht den Kopf abreisen, sie sind wohl eher Froh das du nicht trinkst oder mal draußen warst, was ja nicht immer so selbstverständlich ist!

Außerdem ist Hausfriedensbruch ein Antragsdelikt, ist es sicher das er schon die Anzeige aufgegeben hat? Wenn nicht, wird er davon bestimmt absehen.

Ach was. Euch passiert nichts. Euer Hausmeister hat wohl überreagiert, er hätte es auch selbst sagen können, dass ihr da nicht spielen dürft.

Es wird auch nichts ins polizeiliche Führungszeugnis stehen.

Toki99 
Fragesteller
 28.06.2014, 21:09

Okay gut danke da hast du recht. Mir ist nur wichtig dass nichts ins Zeugnis reinkommt, habe halt nie eine Straftat oder dergleichen begangen

Hausfriedensbruch wird nur auf Antrag verfolgt und gehört zu den Privatklagedelikten. Es ist schon fragwürdig, ob der Hausmeister Strafantrag stellen darf, oder das eher durch den Leiter des Schulamtes oder Bürgermeister erfolgen muß. Die Staatsanwaltschaft wird da bestimmt wenig öffentliches Interesse sehen und auf den o.g. Privatklageweg verweisen. Lass es einfach in Zukunft bleiben, aber Konsequenzen sind eher unwahrscheinlich.