Darf ich wegen Falschaussage anzeige machen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo!

Eine Falschaussage nach § 153 StGB könnte man grundsätzlich schon zur Anzeige bringen. Damit das allerdings durchgeht, müsste die Verkäuferin vorsätzlich falsch aussagen und zwar vor Gericht. Eine Verdächtigung, die sie nur bei der Polizei abgibt, ist für eine Falschaussage nicht ausreichend. Hier würde ich dem Polizisten also Recht geben: Der Sachverhalt für eine solche Anzeige ist schon recht dünn.

Es ist so, wie frodobeutlin100 schon sagte: ein Irrtum ist noch keine Falschaussage.

So wie es sich anhört ist ja noch gar keine Hauptverhandlung gelaufen. Die Verkäuferin kann ihre Meinung ja auch noch ändern. An deiner Stelle würde ich allerdings den Ball schön flach halten. Diebstahl (auch Beihilfe zum Diebstahl) ist kein Kavaliersdelikt - sowas tut man einfach nicht!

Es ist nicht zu fassen, was Ihr Jugendliche aus Jux und Dollerei so anstellt. Du und Dein Freund habt die Karre in den Sand geschoben, nun müßt Ihr zusehen, wie Ihr sie daraus bekommt. Eure Eltern werden sich freuen.

sie sind hier nicht da um blöde bemerkungen zu machen, sondern um hilfreiche antworten zu meinen fragen zu geben?!! -.-

Zwischen einer Falschaussage und einem Irrtum liegt schon einiges .... und so ganz unschuldig bist Du ja nun auch nicht .... das was Du gemacht hast, nennt man Beihilfe .....