Rechtliche strafe wegen account löschen?

6 Antworten

§ 303b
Computersabotage

(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er

1.eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,2.Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder3.eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,2.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat,3.durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.

(5) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

Und vielleicht auch das

§ 202a
Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Hoffe ich konnte helfen ;-)

§ 303a StGB
Datenveränderung


Wer rechtswidrig Daten (§  Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


http://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html

§ 303b

Computersabotage


http://dejure.org/gesetze/StGB/303b.html



Wenn der Beschuldigte erst 17 ist, dann wird es vermutlich eine Geldstraße und/oder Sozialstunden werden. 
Bluttod20  26.01.2016, 20:54

Geldstrafen sieht das Jugendstrafrecht nicht vor...

verreisterNutzer  26.01.2016, 20:57
@Bluttod20

Man kann nach Jugendstrafrecht verwarnt werden und als Auflage die Zahlung einer Geldbuße verhängen. Das gilt besonders dann, wenn der Jugendliche schon Geld verdient, also Arbeiten geht und daher keine Zeit hat Sozialstunden abzuleisten. 

Ich kann dir gerade nicht den Paragraphen nennen, aber alleine schon, dass du dich ohne seine Erlaubnis mit seinem Account eingeloggt hast, ist eine Straftat... ich denke mal, dass das Löschen des Accounts nicht so ins Gewicht fällt (weiß es aber nicht).

Aber die andere Straftat ist ja auch alleine schon schlimm genug. Das ist "Ausspähen von Daten"

Ja klar ist es strafbar.