Muss ich auf alle fragen als Zeuge antworten?

8 Antworten

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1. Du musst als Zeuge vor Gericht alle Fragen beantworten, ein Zeugnisverweigerungsrecht gibt es nur für den Beschuldigten.

2. Die Aussage bei der Polizei ist nicht rechtlich bindend, und du musst dort weder die Wahrheit sagen noch überhaupt eine Aussage machen. Wenn du vor Gericht etwas Anderes sagst, kann deine Aussage vor der Polizei demnach auch nicht als Falschaussage gewertet und bestraft werden. Falschaussage ist nur vor Gericht strafbar.

Das "Schlimmste" was dir passieren kann, wenn die beiden Aussagen nicht übereinstimmen ist, dass du vor Gericht vereidigt wirst.

Also: Vor Gericht MUSST du aussagen und die Wahrheit sagen, sonst machst du dich strafbar.

Vor der Polizei musst du  NICHT aussagen, und NICHT die Wahrheit sagen, du kannst dich dort also NICHT strafbar machen.

DON'T PANIC!

Es wird nirgends soviel gelogen, wie vor Gericht.

Du musst vor Gericht wahrheitsgetreu antworten. Wenn du nicht mehr genau weißt, was sich zugetragen hat, dann kannst du das sagen. Scheint mir aber, du weißt genau, woran du dich erinnerst - aber nicht was du bei der Polizei ausgesagt hast. 

Bleib bei dem, woran du sich erinnerst. Wenn das von deiner Aussage bei der Polizei abweicht, werden sie dich danach fragen. Du hast immer die Möglichkeiten zu sagen, wenn du dich nicht mehr genau erinnerst. Nur etwas zu erfinden wäre keine gute Idee.

Du wirst im Zweifelsfall gefragt werden, wie der Vorfall abgelaufen ist.

Genau und ich habe Angst dass die Beamten irgendetwas missverstanden haben und meine Aussage nicht mit der andern einstimmt..,,

Vor Gericht musst du als Zeuge immer die Wahrheit sagen, andernfalls machst du dich Strafbar. Du musst sogar Aussagen. Du kannst nur die Aussage auf Einzelfragen verweigern, falls du dich damit selbst belasten würdest.

Anders wäre es wenn du Angeklagter bist. Da kannst du Lügen bis sich die Balken biegen, allerdings muss dir das Gericht dafür auch nicht unbedingt glauben.

Was wären denn Fragen auf die ich nicht antworten müsste ?

@marvinnnnnnn

"Was wären denn Fragen auf die ich nicht antworten müsste ?"

Wenn die Antwort auf solche Fragen dich selbst belasten würden.

Schon klar....
mach mir doch mal ein Beispiel

Du beantwortest die Frage des Vorsitzenden bzw. des Staatsanwalts oder des Verteidigers bzw. deines Kumpels wahrheitsgemäß.

Jedoch bin ich mir nicht mehr ganz sicher was ich gesagt habe bei der
Polizei und mich deswegen selber dann strafbar mache wegen einer
Falschaussage.

Wenn du dich an gewisse Dinge nicht zu 100% erinnerst teile das direkt so mit. Die polizeiliche Aussage ist wohl zeitlich näher am Tatgeschehen erfolgt, ergo erinnerst du dich durchaus besser daran was passiert war als jetzt.

ich weiß ja nicht,ob es da noch einen Staatsanwalt oder einen Anwalt der Nebenklage gibt...(dann wirds als Zeuge noch anstrengender)

aber je nach Laune des Richters kann er dir alle Frage stellen, die er für richtig hält, um ein Urteil zu fällen...

wenn du dich dann noch in Widersprüche verwickelst, um deinen Freund zu schützen, kann die Sache für dich ganz schnell unangenehm werden...

Wieso weißt du nicht mehr,was du gesagt hast? Du warst doch bei der Tat dabei und kennst die Wahrheit...also kannst du die selben Antworten,die du bei der Polizei gegeben hast doch wiederholen...

mußtest du nichts unterschreiben? Normalerweise bekommt man bei der Polizei doch eine Ausfertigung des Verhörs,wo du bestätigst,was du ausgesagt hast?