Bilder von anderen posten, inwiefern ist das "strafbar"?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereich / Recht am eigenem Bild

Achja.. und wenn minderjährig -> Verbreitung von kinderpornographischem Material.

Da Du in einem Kommentar hier angibst, dass die beteiligten Mädchen 15 Jahre alt sind, dürfte dürfte es sich um Jugendpornografie handeln. Diese ist nach § 184c StGB strafbar ist:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

eine jugendpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; jugendpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:

a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person

https://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html

Eine Mitteilung an die Polizei hätte daher ein entsprechendes Ermittlungsverfahren zur Folge - vermutlich inklusive Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten.

Zunächst einmal wäre das Recht am eigenen Bild verletzt, daher könnte eine Anzeige erstattet werden.

Desweiteren spielt je nachdem auch das Alter der Personen eine Rolle.

fckfeel 
Fragesteller
 26.11.2019, 16:36

15 jahre alt sind die mädchen

Anonymus57891  26.11.2019, 17:57
@fckfeel

Das ist es strafbar, Verbreitung von kinderpornographischen Materials.