Bilder von anderen posten, inwiefern ist das "strafbar"?
Hallo auf Snapchat postet eine Seite Bilder und Videos (nicht normale Bilder oder Videos zb. ein Mädchen bläxxxst nem Jungen einen) von unserer Stadt.
Was würde passieren, wenn man das der Polizei erzählen würde? (Ohne, dass mein Name bei der Sache dann sein wird)
3 Antworten
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereich / Recht am eigenem Bild
Achja.. und wenn minderjährig -> Verbreitung von kinderpornographischem Material.
Da Du in einem Kommentar hier angibst, dass die beteiligten Mädchen 15 Jahre alt sind, dürfte dürfte es sich um Jugendpornografie handeln. Diese ist nach § 184c StGB strafbar ist:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
eine jugendpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; jugendpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person
https://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html
Eine Mitteilung an die Polizei hätte daher ein entsprechendes Ermittlungsverfahren zur Folge - vermutlich inklusive Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten.
Zunächst einmal wäre das Recht am eigenen Bild verletzt, daher könnte eine Anzeige erstattet werden.
Desweiteren spielt je nachdem auch das Alter der Personen eine Rolle.
Das ist es strafbar, Verbreitung von kinderpornographischen Materials.
15 jahre alt sind die mädchen