Mach ich mich strafbar, wenn ich vorm Kontrolleur weglaufe?

12 Antworten

Keine Fahrkarte zu haben, ist nicht zwangsläufig eine Straftat. Wenn es nicht erkennbar Vorsatz ist und nicht wiederholt vorkommt, kommt man da mit einem erhöhten Beförderungsentgelt von 40 Euro davon.

Entzieht man sich aber der Kontrolle, liegt anscheinend die Absicht der Leistungserschleichung vor, und dafür gibt es eine Strafanzeige. Eine Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe ist möglich.

Im übrigen sind Kontrolleure keine "degradierten Polizisten", haben aber - wie jeder andere Bürger - das Recht, einen auf frischer Tat angetroffenen Straftäter vorläufig festzunehmen.

von weitem einen Fahrkarten Kontrolleur herannahen und dann Fluchtversuch

Wenn er dich noch nicht angehalten hat kannst du rennen wie du willst. Selbst wenn er dir hinterher schreit das du stehen bleiben sollst, muss dich das nicht interessieren. Is´ja kein Polizeibeamter oder ähnlich. Es ist ein Kontrolleur der kontrollieren will ob du einen gültigen Fahrausweis hast. Also strafbar dürfte das nicht sein. Nehmen wir einfach an du hast eine Karte und rennst los, dann ist es das genau das gleiche.

Gruß Nino

Durch`s Weglaufen nicht. Nur durch die Schwarzfahrt als solche. Der Kontrolleur darf Dich festhalten und auch verfolgen (warscheinlich tut er das nur, wenn er einen Sinn darin sieht.) Und: Nein, Kontrolleure sind keine degradierten Polizisten. Dass öffentliche Verkehrsmittel überhaupt betrieben werden können liegt u.A. auch daran, das die Beförderung nicht unentgeltlich erfolgt. Insofern kann ich das Interesse der Verkehrsbetriebe durchaus nachvollziehen, Erschleichung von Dienstleistungen in ihren Fahrzeugen zu verfolgen

Aber "Schwarzfahrt" muß ja nicht gegeben sein, wenn eine Karte vorhanden ist und nur nicht mitgeführt wurde. Gibt es nicht die Variante, die Karte auf der Geschäftsstelle vorzuzeigen und (natürlich) eine "kleine Aufwandsentschädigung" zu zahlen?

Du machst dich bereits beim Betreten der Bahn wegen Erschleichen von Leistungen nach § 265a Abs. 1 StGB strafbar, sofern du vorsätzlich handelst. Das Wegrennen selber ist keine Straftat, Strafvereitelung nach § 258 StGB kann nur in Bezug auf einen anderen begangen werden.

Darf der Kontrolleur mich festhalten? Wird er mich verfolgen?

Ja, beides darf er, vgl. § 127 Abs. 1 StPO und 229 BGB.

Sind Kontrolleure degradierte Polizisten?

Nein, Kontrolleure sind Bürger wie du und ich. Die oben genannten Rechte stehen JEDERMANN zu. Das Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO kann auch durch Passanten oder Bahnfahrer angewendet werden.

Er kann Deine Fahrkarte kontrollien, wenn Du keine hast, ist er berechtigt Deine Personalien aufzunehmen oder bei Weigerung, Dich der Polizei zur Aufnahme Deiner Perrsonalien übergeben