Von Fahrkarten Kontrolleure abhauen?

13 Antworten

Hallo

Ein "Abhauen" ist nicht illegal, kann aber dennoch negativ für dich enden.

Nicht jedes Verkehrsunternehmen stellt beim ersten Verstoß direkt Anzeige, jedoch kann das Weglaufen dazu führen, wenn du erwischt wirst oder dich jemand kennt.

Wenn du wieder erkannt wirst, gibt es direkt eine Anzeige und natürlich 60€ EBE. Auf die Anzeige kann dann auch schnell mal ein Strafverfahren folgen.

Wie bei allen strafbaren Dingen (Schwarzfahren ist strafbar!) kannst Du Glück haben und nicht erwischt werden und straflos ausgehen.

Große Mühe wird man sich nicht machen, sofern keine Anhaltspunkte da sind, Dich zu identifizieren.

Das sollte Dich aber nicht zum weiteren Schwarzfahren motivieren!

Falls Dich niemand erkannt hat (oder beim nächsten Mal wiedererkennt) und Dein Gewissen dazu schweigt, ...

Wenn du die Fersen stramm machst das Weite suchst und dich niemand erkennt, wirst du wohl "Glück" haben und es passiert gar nichts. Es sei denn du triffst auf einen Kontrolleur der gut zu Fuß ist und dir hinter her flitzt. Hat es alles schon gegeben. Und ganz Ehrlich, der Ärger ist es nicht wert ...

Man sieht sich immer zweimal im Leben. Dann bist du halt beim nachsten Mal fällig und meist wird dann auch eine Anzeige erstattet und nicht nur 60€ EBE erhoben.