Lohn in verleihfreie Zeit auch in der Kündigungsfrist, Zeitarbeit?
Hallo,
ich habe ein paar Tage bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet bis ich betrieblich aufgrund der Auftragslage gekündigt wurde. In meinem Vertrag steht, dass verleihfreie Zeiten auch vergütet werden würden. Leider musste ich bei Erhalt des Lohns feststellen, dass die Tage in der Kündigungsfrist nicht vergütet wurden ,sondern "nur" die Stunden beim Kunden.
Ist nun die Zeitarbeitsfirma im Recht oder habe ich noch Anspruch auf das Geld für die verleihfreie Zeit?
3 Antworten
Ja der Arbeitgeber muss eine "Garantie" bezahlen, solange das Fehlen nicht von Ihnen verschuldet war. Sollte der Kunde Sie nicht mehr benötigen und die Leiharbeitsfirma kann Ihnen keinen neuen Auftrag geben, muss sie diese Zeit bezahlen.
AUßER: Sie haben einen vorgeschlagenen Einsatz abgelehnt. Dann wäre die Leihfirma sogar im Recht.
Bitte im Zweifel mit einem Anwalt abklären, Sie müssen bekommen was Ihnen zusteht.
Hallo,
Da das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortbesteht, hat die Firma Ihnen die Zeiten bis dahin grundsätzlich zu vergüten.
Ich würde Ihnen empfehlen, die Firma unter Fristsetzung schriftlich zur Zahlung des ausstehenden Lohnes aufzufordern. Sollte die Firma der Aufforderung keine Folge leisten, so sollten Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche beauftragen.
Auch Nichteinsätze bis zur Kündigungsfrist müssen bezahlt werden nach § 615 BGB
Sonst Klage einreichen beim Arbeitsgericht