Kündigung Zeitarbeitsfirma Fristen, Anwalt was soll Ich tun?

4 Antworten

1. In den Tarifverträgen sowohl der BAP wie auch der iGZ mit dem DGB wird, von der Probezeit abgesehen, die gesetzliche Regelung vereinbart. Die Kündigung ist aus meiner Sicht rechtskräftig.

1a. Nach 2 Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber auf einen Monat zum Monatsende.

2. Wenn ein Grund vorgelegen hätte ja. So nein.

3. Irrelevant.

4. In der neuen Firma anfangen.

5. Beim nächsten Mal nicht um Urlaub bitten, sondern diesen beantragen. Dem Antrag muß in der von dir geschilderten Situation im Regelfall stattgegeben werden. Eine Bitte ist irrelevant (du solltest über die Antragserfordernis belehrt worden sein), daher ist vermutlich die Abmahnung gerechtfertigt, auch wenn sie ins Leere geht.

die haben ja nicht schriftlich widerspruch eingereicht und du hast eine unterschrift auf dem dokument das denen auch vor liegt. Da hat jemand wohl zu schnell hin genommen was du denen geschrieben hast ohne zu rechnen. Ich würde denen jetzt einen widerspruch auf die abmahnung schicken - man muss sowas nicht annehmen - dann vorschlagen das du das mit dem lohn durch einen vergleich ohne arbeitsgericht regeln würdest - in so fern die frage nach den 3 Tagen urlaub geklärt wird - die können ja ausgezahlt werden, wenn die cheffin ein problem mit der buchhaltung hat und der rest vom lohn abgezogen, den du gefehlt hast. Dafür fällt das arbeitszeugnis um so wohlwollender aus das die dir noch schulden, nebst der bestätigung das die abmahnung aus der personalakte gelöscht wurde - und insgesamt haben dich angerufen, da erkennt man doch schon wie gut informiert die dort sind in dem "office". Der fehler den du gemacht hast ist, das du keinen schriftlichen urlaubsantrag eingereicht hast. Das bleibt einzig umstritten aus meiner sicht. Zumal das der firma ja nur zu gute kommt dir überstunden nicht aus zu zahlen sondern sie ab bummeln zu lassen. Der betrieb hat sogar das recht und u.U die pflicht dich überstunden abfeiern zu lassen. also das würde ich vor gericht niemals als streitpunkt betrachten.

  1. ja
  2. nein
  3. ist gültig
  4. nix, einfach da anfangen zu arbeiten

das einzige ist, dass du nicht einfach urlaub nehmen kannst

den hätte sie genehmigen müssen

du hättest dir schein bis ende holen sollen und urlaub auszahlen oder scheiß drauf

Würde einen Anwalt fragen. Sowas ist schwierig ohne den Arbeitsvertrag zu sehen.